Um Institutionen und Personen aus Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die sich für politische Bildungsarbeit interessieren, hält die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (LZpB) ein breites Angebot an Büchern, Broschüren und Arbeitsmaterialien bereit. Gesucht wird ein Auftragnehmer der folgende Leistungen erbringt: a) Übernahme des gesamten derzeit vorhandenen Druckschriftenbestandes: Der derzeit bei der GWN in Neuss gelagerte Bestand ist von dort abzuholen und zu einem geeigneten Ort (siehe b) nach Wahl des Bieters zu verbringen. b) Fachgerechte Lagerung des gesamten Buch- und Broschürenbestandes der LZpB. Es handelt sich hierbei um durchschnittlich 450 000 Exemplare in verschiedenen handelsüblichen Formaten. Die erforderliche Lagerfläche beträgt max. 740 qm. Bei der Lagerung ist eine sachgerechte klimatisierte Belüftung der Lagerräume sicherzustellen. c) Lagerung des erforderlichen Verpackungsmaterials. Es handelt sich um folgende Verpackungsmaterialien: Briefumschläge, Luftpolstertaschen, Faltkartons und Stülpkartons in verschiedenen Größen. Sämtliche Verpackungsmaterialien werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bei Bedarf bzw. auf Anforderung zur Verfügung gestellt. d) Die Landeszentrale bearbeitet die Buchbestellungen und übergibt ein- bis zweimal pro Woche Lieferscheine mit Rechnungen an den Auftragnehmer. Dieser wird sowohl Einzelbuchpakete, d. h. in der Regel 6 verschiedene Bücher pro Paket, als auch Gruppensätze (bis zu 30 Exemplare desselben Buches) kommissionieren, verpacken und zum Versand an einen vom Auftraggeber benannten Postdienstleister übergeben. Die Frankierung erfolgt über eine zur Verfügung gestellte Frankiermaschine. Derzeit werden ca. 200 000 Publikationen im Jahr verschickt. Der Großteil des Versands erfolgt in den Monaten Mai bis November eines Jahres. e) Versand von insgesamt ca. 50 000 Publikationsverzeichnissen (Verzeichnis der Printmedien der LZpB NRW in der Größe Din A 5, ca. 183 Gramm): Kuvertierung, Frankierung und Übergabe der Publikationsverzeichnisse an den Postdienstleister mit je zur Verfügung gestelltem Lieferschein in übersichtlichen Teilmengen über das Jahr verteilt, nach Absprache. Die Frankierung erfolgt wie bei d) über eine zur Verfügung gestellte Frankiermaschine. f) Mailing-Aktionen: Der Auftragnehmer versendet auf Anfrage des Auftraggebers gesondert übergebene Schreiben, Einladungsflyer und ggf. weitere Einleger. Diese werden im Rahmen des regelmäßigen Transportes (siehe Punkt h) vom Auftragnehmer bei der Landes-zentrale abgeholt oder von der jeweiligen Druckerei direkt geliefert. Kuvertierung dieser Materialien und Frankierung mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Frankiermaschine sowie Übergabe an den Postdienstleister. g) Annahme aller Publikationslieferungen von Verlagen bzw. Druckereien in Größenordnungen, die in der Regel jeweils zwischen 1 500 und 5 000 Exemplaren liegen, h) Transport von Publikationen, Bestellungen, Mailingmaterialien und Verpackungsmaterialien zwischen der LZpB und dem Auftragnehmer durchschnittlich zweimal pro Woche sowie zusätzlich kurzfristig bei Bedarf, i) Inventur des gesamten Publikationsbestandes in Absprache mit der LZpB einmal jährlich, j) weitere Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen im Zusammenhang stehen. Der Arbeitsanfall unterliegt Schwankungen und kann im Voraus nicht bestimmt werden. Der Auftragnehmer wird daher nach Arbeitsaufwand vergütet werden. Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen im weiteren Verfahren noch zu konkretisieren und zu modifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Haroldstr. 4
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.mfkjks.nrw.de🌏
E-Mail: dirk.schultz@mfkjks.nrw.de📧
Telefon: +49 2118372385📞
Fax: +49 2118373107 📠
Die Teilnahmeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die in Anhang A genannte Kontaktstelle den (Vergabemarktplatz NRW) unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können Sie dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Es erfolgt kein postalischer Versand der Unterlagen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (www.evergabe.nrw.de) zu stellen.
Die unter Tz. III.1.4) und Tz. III.2) geforderten Nachweise sind zum im Tz. IV.3.4) genannten Termin vorzulegen.
Ein formloser Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und zusammen mit den geforderten Unterlagen/Angaben in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags genannte Vergabestelle zu übersenden; der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Ende der Bewerbungs-/Teilnahmefrist eingegangen sein. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften.
Sie finden die Ausschreibung im Vergabemarktplatz unter folgenden Kategorien/Suchbegriffen (CPV-Nummern):
— 75131000-3 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5VY4ST
I.3) Haupttätigkeit(en)
Bildung.
Die Teilnahmeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die in Anhang A genannte Kontaktstelle den (Vergabemarktplatz NRW) unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können Sie dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Es erfolgt kein postalischer Versand der Unterlagen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (www.evergabe.nrw.de) zu stellen.
Die unter Tz. III.1.4) und Tz. III.2) geforderten Nachweise sind zum im Tz. IV.3.4) genannten Termin vorzulegen.
Ein formloser Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und zusammen mit den geforderten Unterlagen/Angaben in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags genannte Vergabestelle zu übersenden; der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Ende der Bewerbungs-/Teilnahmefrist eingegangen sein. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften.
Sie finden die Ausschreibung im Vergabemarktplatz unter folgenden Kategorien/Suchbegriffen (CPV-Nummern):
— 75131000-3 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5VY4ST
I.3) Haupttätigkeit(en)
Bildung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um Institutionen und Personen aus Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die sich für politische Bildungsarbeit interessieren, hält die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (LZpB) ein breites Angebot an Büchern, Broschüren und Arbeitsmaterialien bereit.
Um Institutionen und Personen aus Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die sich für politische Bildungsarbeit interessieren, hält die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (LZpB) ein breites Angebot an Büchern, Broschüren und Arbeitsmaterialien bereit.
Gesucht wird ein Auftragnehmer der folgende Leistungen erbringt:
a) Übernahme des gesamten derzeit vorhandenen Druckschriftenbestandes: Der derzeit bei der GWN in Neuss gelagerte Bestand ist von dort abzuholen und zu einem geeigneten Ort (siehe b) nach Wahl des Bieters zu verbringen.
b) Fachgerechte Lagerung des gesamten Buch- und Broschürenbestandes der LZpB. Es handelt sich hierbei um durchschnittlich 450 000 Exemplare in verschiedenen handelsüblichen Formaten. Die erforderliche Lagerfläche beträgt max. 740 qm.
Bei der Lagerung ist eine sachgerechte klimatisierte Belüftung der Lagerräume sicherzustellen.
c) Lagerung des erforderlichen Verpackungsmaterials. Es handelt sich um folgende Verpackungsmaterialien: Briefumschläge, Luftpolstertaschen, Faltkartons und Stülpkartons in verschiedenen Größen.
Sämtliche Verpackungsmaterialien werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bei Bedarf bzw. auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
d) Die Landeszentrale bearbeitet die Buchbestellungen und übergibt ein- bis zweimal pro Woche Lieferscheine mit Rechnungen an den Auftragnehmer. Dieser wird sowohl Einzelbuchpakete, d. h. in der Regel 6 verschiedene Bücher pro Paket, als auch Gruppensätze (bis zu 30 Exemplare desselben Buches) kommissionieren, verpacken und zum Versand an einen vom Auftraggeber benannten Postdienstleister übergeben. Die Frankierung erfolgt über eine zur Verfügung gestellte Frankiermaschine. Derzeit werden ca. 200 000 Publikationen im Jahr verschickt. Der Großteil des Versands erfolgt in den Monaten Mai bis November eines Jahres.
d) Die Landeszentrale bearbeitet die Buchbestellungen und übergibt ein- bis zweimal pro Woche Lieferscheine mit Rechnungen an den Auftragnehmer. Dieser wird sowohl Einzelbuchpakete, d. h. in der Regel 6 verschiedene Bücher pro Paket, als auch Gruppensätze (bis zu 30 Exemplare desselben Buches) kommissionieren, verpacken und zum Versand an einen vom Auftraggeber benannten Postdienstleister übergeben. Die Frankierung erfolgt über eine zur Verfügung gestellte Frankiermaschine. Derzeit werden ca. 200 000 Publikationen im Jahr verschickt. Der Großteil des Versands erfolgt in den Monaten Mai bis November eines Jahres.
e) Versand von insgesamt ca. 50 000 Publikationsverzeichnissen (Verzeichnis der Printmedien der LZpB NRW in der Größe Din A 5, ca. 183 Gramm): Kuvertierung, Frankierung und Übergabe der Publikationsverzeichnisse an den Postdienstleister mit je zur Verfügung gestelltem Lieferschein in übersichtlichen Teilmengen über das Jahr verteilt, nach Absprache. Die Frankierung erfolgt wie bei d) über eine zur Verfügung gestellte Frankiermaschine.
e) Versand von insgesamt ca. 50 000 Publikationsverzeichnissen (Verzeichnis der Printmedien der LZpB NRW in der Größe Din A 5, ca. 183 Gramm): Kuvertierung, Frankierung und Übergabe der Publikationsverzeichnisse an den Postdienstleister mit je zur Verfügung gestelltem Lieferschein in übersichtlichen Teilmengen über das Jahr verteilt, nach Absprache. Die Frankierung erfolgt wie bei d) über eine zur Verfügung gestellte Frankiermaschine.
f) Mailing-Aktionen: Der Auftragnehmer versendet auf Anfrage des Auftraggebers gesondert übergebene Schreiben, Einladungsflyer und ggf. weitere Einleger. Diese werden im Rahmen des regelmäßigen Transportes (siehe Punkt h) vom Auftragnehmer bei der Landes-zentrale abgeholt oder von der jeweiligen Druckerei direkt geliefert. Kuvertierung dieser Materialien und Frankierung mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Frankiermaschine sowie Übergabe an den Postdienstleister.
f) Mailing-Aktionen: Der Auftragnehmer versendet auf Anfrage des Auftraggebers gesondert übergebene Schreiben, Einladungsflyer und ggf. weitere Einleger. Diese werden im Rahmen des regelmäßigen Transportes (siehe Punkt h) vom Auftragnehmer bei der Landes-zentrale abgeholt oder von der jeweiligen Druckerei direkt geliefert. Kuvertierung dieser Materialien und Frankierung mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Frankiermaschine sowie Übergabe an den Postdienstleister.
g) Annahme aller Publikationslieferungen von Verlagen bzw. Druckereien in Größenordnungen, die in der Regel jeweils zwischen 1 500 und 5 000 Exemplaren liegen,
h) Transport von Publikationen, Bestellungen, Mailingmaterialien und Verpackungsmaterialien zwischen der LZpB und dem Auftragnehmer durchschnittlich zweimal pro Woche sowie zusätzlich kurzfristig bei Bedarf,
i) Inventur des gesamten Publikationsbestandes in Absprache mit der LZpB einmal jährlich,
j) weitere Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen im Zusammenhang stehen.
Der Arbeitsanfall unterliegt Schwankungen und kann im Voraus nicht bestimmt werden. Der Auftragnehmer wird daher nach Arbeitsaufwand vergütet werden.
Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen im weiteren Verfahren noch zu konkretisieren und zu modifizieren.
Referenznummer: 37/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 40213 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.4.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferverträge und Dienstleistungsaufträge („Vergabekoordinierungsrichtlinie”) (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114) dürfen Mitgliedsstaaten vorsehen, dass nur geschützte Werkstätten an den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen oder solche Aufträge ausführen dürfen, sofern deren Beschäftigte mehrheitlich behinderte Menschen sind, die aufgrund der Art oder der Schwere ihrer Behinderung keine Berufstätigkeit unter marktüblichen Bedingungen ausüben können.
Gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.4.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferverträge und Dienstleistungsaufträge („Vergabekoordinierungsrichtlinie”) (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114) dürfen Mitgliedsstaaten vorsehen, dass nur geschützte Werkstätten an den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen oder solche Aufträge ausführen dürfen, sofern deren Beschäftigte mehrheitlich behinderte Menschen sind, die aufgrund der Art oder der Schwere ihrer Behinderung keine Berufstätigkeit unter marktüblichen Bedingungen ausüben können.
Der Wettbewerb wird bei dieser Vergabe auf Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten (bevorzugte Bieter) beschränkt. Andere Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen.
Bevorzugte Bieter im Sinne dieser Richtlinien sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen nach §§ 136 Absatz 1, 142 SGB IX und anerkannte Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 SGB IX. Gleiches gilt für Einrichtungen in anderen Staaten, die nach den rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind.
Bevorzugte Bieter im Sinne dieser Richtlinien sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen nach §§ 136 Absatz 1, 142 SGB IX und anerkannte Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 SGB IX. Gleiches gilt für Einrichtungen in anderen Staaten, die nach den rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind.
Der Bewerber muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter durch einen der folgenden Nachweise (Kopien genügen) belegen:
— Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstätte für behinderte Menschen gemäß § 142 SGB IX oder
— Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte.
Blindenwerkstätte nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG). Das BliwaG wurde durch Artikel 30 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BGBl I S. 2246) mit Wirkung zum 14.9.2007 aufgehoben. Blindenwerkstätten, die am 13.9.2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 143 SGB IX in Verbindung mit § 141 SGB IX bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz oder
Blindenwerkstätte nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG). Das BliwaG wurde durch Artikel 30 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BGBl I S. 2246) mit Wirkung zum 14.9.2007 aufgehoben. Blindenwerkstätten, die am 13.9.2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 143 SGB IX in Verbindung mit § 141 SGB IX bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz oder
— bei ausländischen Bietern Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt hervorgeht. So-fern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eides-stattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
— bei ausländischen Bietern Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt hervorgeht. So-fern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eides-stattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Der Bewerber sowie – falls zutreffend – seine Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen gemeinsam über die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) für die Durchführung des Auftrages verfügen und daher folgende Anforderungen erfüllen:
Der Bewerber sowie – falls zutreffend – seine Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen gemeinsam über die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) für die Durchführung des Auftrages verfügen und daher folgende Anforderungen erfüllen:
— Vertiefte Kenntnisse im Bereich Logistik,
— Umfassende Erfahrungen in der Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Kuvertierung und Versendung großer Mengen unterschiedlicher Druckschriften an eine Vielzahl einzelner Adressaten,
— Vorhandensein ausreichender Räumlichlichkeiten: Klimatisierte, ausreichend große Lagerflächen mit Rangierflächen sowie einem entsprechenden Areal für die Kommissionierung, Kuvertierung, Frankierung und Zwischenlagerung,
— Gewährleistung, dass kurzfristig angeforderte Publikationen, Bestellungen, Mailingmaterialien und Verpackungsmaterialien (siehe II. 1. h in der Leistungsbeschreibung) an Arbeitstagen jeweils innerhalb von 3 Stunden nach der Bestellung vom Auftragnehmer an die LZpB, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf, geliefert werden.
— Gewährleistung, dass kurzfristig angeforderte Publikationen, Bestellungen, Mailingmaterialien und Verpackungsmaterialien (siehe II. 1. h in der Leistungsbeschreibung) an Arbeitstagen jeweils innerhalb von 3 Stunden nach der Bestellung vom Auftragnehmer an die LZpB, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf, geliefert werden.
Der Nachweis der Eignung erfolgt in folgender Weise:
— Kurze Selbstdarstellung des Bieters (Rechtsform, Gründungsjahr und -ort, Management, Standorte etc.),
— Darstellung der fachlichen Schwerpunkte des Bieters (Kernkompetenzen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage und ausführliche Beschreibung von 2 aussagekräftigen Referenzen der letzten 3 Jahre, bei denen der Bieter die bei „Anforderungen an die Eignung (III.2.1) genannten Anforderungen erfüllt /Erfahrungen gemacht hatte.
— Beschreibung des Ortes und der Verhältnisse der vorgesehenen Räumlichkeiten.
— Beschreibung, auf welche Weise kurzfristig angeforderte Publikationen, Bestellungen, Mailingmaterialien und Verpackungsmaterialien (siehe II. 1. h in der Leistungsbeschreibung) an Arbeitstagen jeweils innerhalb von 3 Stunden nach der Bestellung vom Auftragnehmer an die LZpB, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf, geliefert werden können.
— Beschreibung, auf welche Weise kurzfristig angeforderte Publikationen, Bestellungen, Mailingmaterialien und Verpackungsmaterialien (siehe II. 1. h in der Leistungsbeschreibung) an Arbeitstagen jeweils innerhalb von 3 Stunden nach der Bestellung vom Auftragnehmer an die LZpB, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf, geliefert werden können.
— Darstellung (inkl. namentlicher Vorstellung) der verantwortlichen Leitung sowie der Personen des Kernteams einschließlich Darstellungen von deren beruflichen Qualifikationen in folgender Weise:
— Beschreibung der Qualifikationen/Kenntnissen und Erfahrungen,
— Genaue Beschreibung der Tätigkeit des Teamleiters.
— Verpflichtungserklärung Frauen / Vereinbarkeit Beruf/Familie (Vordruck VOL 5i EG).
Sofern beabsichtigt ist, die Leistungen ganz oder teilweise durch Nachunternehmer und/oder Leiharbeitnehmer ausführen zu lassen, geben Sie den Namen, die Rechtsform sowie die Anschrift des Nachunternehmers / des Verleihers von Arbeitskräften an.
Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen zudem folgende Erklärungen ausfüllen, unterschreiben und vorlegen:
Nicht im Teilnahmeantrag in dieser Weise benannte Nachunternehmen dürfen im Rahmen dieses Auftrags erst eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dem schriftlich zugestimmt hat. Gleiches gilt in Bezug auf Leiharbeitskräfte.
Weitere Vorgaben zu Nachunternehmen und Leiharbeitskräften entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37/2015
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die in Anhang A genannte Kontaktstelle den (Vergabemarktplatz NRW) unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können Sie dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Teilnahmeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die in Anhang A genannte Kontaktstelle den (Vergabemarktplatz NRW) unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können Sie dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Es erfolgt kein postalischer Versand der Unterlagen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (www.evergabe.nrw.de) zu stellen.
Die unter Tz. III.1.4) und Tz. III.2) geforderten Nachweise sind zum im Tz. IV.3.4) genannten Termin vorzulegen.
Ein formloser Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und zusammen mit den geforderten Unterlagen/Angaben in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags genannte Vergabestelle zu übersenden; der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Ende der Bewerbungs-/Teilnahmefrist eingegangen sein. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften.
Ein formloser Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und zusammen mit den geforderten Unterlagen/Angaben in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags genannte Vergabestelle zu übersenden; der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Ende der Bewerbungs-/Teilnahmefrist eingegangen sein. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften.
Sie finden die Ausschreibung im Vergabemarktplatz unter folgenden Kategorien/Suchbegriffen (CPV-Nummern):
— 75131000-3 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5VY4ST
I.3) Haupttätigkeit(en)
Bildung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf (über Bezirksregierung Düsseldorf)
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 110-200042 (2015-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 101-22.10.09; Vergabe 37/2015
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Ausführungskonzepts gemäß III. A) 1. der Leistungsbeschreibung (10)
2. Höhe des Festpreises inklusive MwSt. gemäß II. 1. a) der Leistungsbeschreibung (30)
3. Höhe des Festpreises inklusive MwSt. gemäß II. 1. b 1) der Leistungsbeschreibung (10)
4. Höhe des Festpreises inklusive MwSt. gemäß II. 1. b 2) der Leistungsbeschreibung (10)
5. Höhe des Festpreises inklusive MwSt. gemäß II. 1. b 3) der Leistungsbeschreibung (10)
6. Höhe des Festpreises inklusive MwSt. gemäß II. 1. c) der Leistungsbeschreibung (20)
7. Höhe des Festpreises inklusive MwSt. gemäß II. 1. d) der Leistungsbeschreibung (5)
8. Höhe des Festpreises inklusive MwSt. gemäß II. 1. e) der Leistungsbeschreibung (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-14 📅
Name: GWN – Gemeinnützige Werkstätten Neuss
Postanschrift: Am Henselsgraben 3
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41470
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Robert Buck
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrags ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.3.1) genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrags ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.3.1) genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.