Leistungen als Generalplaner für das Projekt „Neuer Messeeingang Nord und Erweiterung / Fassaden-Neugestaltung Passage Halle 2,3A und 3B der Westfalenhallen Dortmund GmbH“
Die Westfalenhallen Dortmund GmbH betreibt und vermarktet neben der Westfalenhalle acht Messehallen mit über 59.000 m Ausstellungsfläche, ein Kongresszentrum und ein Hotel. Im Rahmen einer langfristigen und marktorientierten Weiterentwicklung des gesamten Geländes beabsichtigt die Westfalenhallen Dortmund GmbH den Messeeingang Nord und über eine hieran angegliederte Passage die Erschließung der Hallen 2, 3A und 3B neu zu konzeptionieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
“Siehe Ziff. II.1.5).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Postleitzahl: 44122
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de📧
Telefon: +49 2315024633📞
Fax: +49 2315010091 📠
“Den im Verhandlungsverfahren präsentierenden Unternehmen wird von Seiten der Westfalenhalle Dortmund eine einmalige Aufwandsentschädigung von 5 000 EUR /...”
Den im Verhandlungsverfahren präsentierenden Unternehmen wird von Seiten der Westfalenhalle Dortmund eine einmalige Aufwandsentschädigung von 5 000 EUR / netto pro Unternehmen zugesagt, die keinen Zuschlag zur Beauftragung erhalten.
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Quelle: OJS 2015/S 062-108899 (2015-03-24)