Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektroplanung/Blitzschutz) für die Anlagengruppen 4, 5 und teilweise 7 (§ 53 Abs. 2 HOAI, LPH 1 bis 9) für den Ersatzneubau der IGS „Erwin-Fischer“ und die Sanierung der vorhandenen Schulsporthalle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung

Der derzeitige Schulbau der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ wird heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund soll ein Ersatzneubau für eine vierzügige Integrierte Gesamtschule mit (vsl.) 26 Klassenräumen, Fachräumen, einem Begegnungs- und Kommunikationsort für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Aula o. ä.) unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Ganztagesschulbetrieb errichtet werden. Bei der Planung sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
— Berücksichtigung unterschiedlicher Lernformen;
— Methodischer Variantenwechsel zwischen Instruktion und Eigenaktivität der Schüler;
— Schaffung einer gesunden, lernfördernden Umgebung;
— Angemessene Arbeitsplätze für Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte, die auch moderne Teamarbeit ermöglichen;
— Gemeinsame Nutzung von räumlichen Ressourcen und Schule und kommunalem Umfeld;
— Intelligente Flächennutzung, integrierte Organisationsmodelle und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten.
Der Ersatzneubau der Erwin-Fischer-Schule soll zudem Modellcharakter für eine inklusive Beschulung haben. Dies erfordert die Errichtung zusätzlicher Räume als Beratungs- und Dokumentationsraum für Sonderpädagogen, einen Gesundheits- und Ruheraum und einen Raum für time-out-Situationen bzw. als Schulstation. Zusätzlich soll ein Drittel der Klassenräume mit besonderen Anforderungen für Hören, Sehen und motorische Bewegungsstörungen ausgestattet werden (Akustikdecken, physisches und visuelles Leitsystem, besonderer Platzbedarf für Rollstuhlfahrer). Besonderer Wert ist bei der Planung dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit beizumessen. Dabei spielen die Lebenszykluskosten bzw. ein angemessenes Verhältnis von Baukosten und Lebenszykluskosten eine bedeutende Rolle. In diesem Kontext werden auch die Unterschiede der Bau- und Betriebskosten bei Umsetzung eines Passivhausstandards und bei Standards nach der EnEV darzustellen sein. Es ist angestrebt, die von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen entwickelten Nachhaltigkeitskriterien umzusetzen.
Die zu sanierende Schulsporthalle ist in den 1980-iger Jahren in Modulbauweise errichtet worden. Eine Teilsanierung (nur Fassadensanierung) erfolgte im Jahr 2010. Es besteht nach wie vor erheblicher Instandsetzungsbedarf. Insbesondere sollen auch energetische Maßnahmen durchgeführt werden.
Vergeben werden an einen Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (Elektroplanung/Blitzschutz) für Anlagen der Anlagengruppen 4, 5 und teilweise 7 (§ 53 Abs. 2 HOAI, LPH 1 bis 9) sowie die nichtöffentliche Erschließung und technischen Anlagen in Außenanlagen. Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Alle weiteren Planungsleistungen und gutachterlichen Leistungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-26 Auftragsbekanntmachung