Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 für die Generalinstandsetzung der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11-15, 50765 Köln
Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 für die Generalinstandsetzung der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11-15, 50765 Köln.
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist in einem bauzeitaltertypischen Gebäude der 70er Jahre untergebracht. Das Gebäude ist sehr kompakt gebaut. Die Kern-Abmessungen betragen 188 m x 44 m. Die Schule wurde zum Schuljahr 1975/76 eingeweiht und war für über 3 100 Schüler konzipiert.
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule soll nach fast 40 Jahren Betriebszeit bei einer derzeitigen Auslastung von ca. 1650 Schülern in den kommenden Jahren saniert werden. Es handelt sich um eine achtzügige Gesamtschule mit zwei Dreifach- Sporthallen in einem separaten Gebäude. Das Gebäude mit den Sporthallen misst ca. 80 m x 46 m. Das Schulgebäude verfügt über eine Bruttogrundfläche von ca. 31 700 m², die zu betrachtende Bruttogrundfläche der Sporthalle umfasst ca. 5 100 m². Das Schulgebäude ist als 3-geschossiger Gebäudekomplex in einer Hanglage erbaut worden. Die Haupterschließung erfolgt über das Erdgeschoss. Hier befinden sich auch die Verwaltung und die Gemeinschaftsräume der Ganztageseinrichtung. Die Klassenräume liegen vorwiegend im Obergeschoss und die Fachräume im Untergeschoss.
Die Sporthallen stehen als freistehendes Gebäude neben der Schule. Die Schüler gehen aus dem Untergeschoss Schule in das Erdgeschoss der Sporthallen.
Seit der Erbauung wurden nur die notwendigsten baulichen oder anlagetechnischen Veränderungen vorgenommen. In den letzten Jahren ist ein hoher Handlungsbedarf entstanden, dem durch Erneuerungen und Reparaturen in Einzelmaßnahmen begegnet wurde.
Die Gesamtschule soll in mehreren Abschnitten einer Generalinstandsetzung unterzogen werden. Hierfür ist der Neubau einer Containeranlage als Ausweichgebäude für die Schüler vorgesehen.
Die Generalinstandsetzung erstreckt sich auf alle Bauteile und Baustoffe. Die Generalsanierung wird in Teilschritten während des laufenden Schulbetriebes mit vorübergehender Auslagerung der jeweils betroffenen Klassen in Containern über circa 5 Jahre durchgeführt.
Das Bauvorhaben soll alle Anforderungen an ein modernes, nachhaltig gestaltetes Schulgebäude erfüllen.
Hinsichtlich der Realisierung sind folgende Punkte von besonderer Relevanz:
— Durch Sanierungsmaßnahmen soll die Lebensdauer des Gebäudes um 20 Jahre verlängert werden, ohne weiteren Investitionsbedarf, dazu gehört eine nachhaltige und effiziente Energienutzung; das Sanierungskonzept wird bei Planungsaufnahme zur Verfügung gestellt.
— Bauliche Anpassung an die veränderten Nutzeranforderungen.
— Erfüllung der gestiegenen Sicherheitsanforderungen und der Anforderungen an die Barrierefreiheit.
— Berücksichtigung der Anforderungen an die Innenraumhygiene bei der technischen Ausstattung und der Materialauswahl.
— Nachhaltigkeit: Die Anwendung der vom Rat der Stadt Köln festgelegten Standards, die über die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (in der jeweils gültigen Fassung) hinaus gehen, gilt nicht als generelle Vorgabe, sondern ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Folgekosten zu entscheiden. Die in den Energieleitlinien der Stadt Köln festgelegten Anforderungen für öffentliche Bauten sind zu erfüllen. Die gesetzlichen Vorgaben sind, in jedem Fall, einzuhalten. Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.
— Kosteneffizienz: Sicherstellung der oben genannten Anforderungen bei gleichzeitig minimierten Investitionskosten.
Die Nettobaukosten der Gesamtmaßnahme betragen ca. 46 700 000 EUR. Davon betragen die geschätzten Gesamtkosten der KGR 300, Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktionen, voraussichtlich circa 22 400 000 EUR und die geschätzten Gesamtkosten der KGR 400, Kostengruppe Bauwerk – technische Anlagen, voraussichtlich circa 10 600 000 EUR (netto), gegliedert entsprechend der DIN 276-1, 2008-12.
Beabsichtigt ist die stufenweise Beauftragung aller Planungsleistungen für die Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013, zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1-3. Anschließend wird der Rat der Stadt Köln über die Weiterplanung entscheiden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-16.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-16
|
Auftragsbekanntmachung
|