Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung gem. §53 HOAI Lph. 5-8 für die Anlagengruppen 4 + 5 „Stark- und Schwachstromanlagen“ zur Errichtung eines Rechenzentrums im Gebäude Optimierungsbau Stufe I (OBZ) auf dem Gelände des Universitätsklinikum Münster
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) plant die Errichtung eines neuen Rechenzentrums im Neubau des „Optimierungsbau Stufe 1“ auf dem Campusgelände. Der Rechenzentrumsbereich wird im südlichen Gebäudeteil in den Ebenen E00 und E01 angeordnet. Das Rechenzentrum wird dabei elektrotechnisch autark erschlossen und bildet gebäudetechnisch eine vollkommen eigenständige Einheit. An das künftige Rechenzentrum werden höchste Verfügbarkeitsanforderungen gestellt. Zur Absicherung und Reduzierung von Betriebsrisiken wird eine Verfügbarkeit nach Klasse Tier 3+ angestrebt. Dafür werden die Anlagen zur Versorgung mit elektrischer Energie nach den Grundsätzen der N+N-Redundanz und die Anlagen zur Abfuhr der inneren Wärmelasten in N+1-Redundanz aufgebaut. Das in der Entwurfsplanung erarbeitete Konzept sieht den Ausbau der Rechenzentrumskapazität in zwei Ausbaustufen vor. In der ersten Stufe ist die Leistungsobergrenze für die Stromversorgung des IT-Equipments (ITE, i. e. Server, Storage, Netzwerk) auf 400 kW begrenzt. Das gewählte Anlagenkonzept für die gebäudetechnischen Anlagen ermöglicht jedoch den unterbrechungsfreien Ausbau der IT-Leistung auf dann max. 800 kW in einem oder auch mehreren, derzeit zeitlich nicht festgelegten Projektschritt(en). Die zu erbringende Leistung erstreckt sich über die Planung der kompletten Stromversorgung des RZ-Bereiches auf der 0,4 kV Niederspannungsseite mit allen erforderlichen Schaltanlagen, der USV- und Batterieanlagen sowie die Fernmelde- u. Informationstechnischen Anlagen wie Brandmeldeanlage mit Brandfrüherkennung, Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme sowie die erforderlichen Datenübertragungsnetze nach EN 50173-5 Data Center bestehend aus den Datenracks sowie den Kupfer- und Glasfaserleitungen. Im Zug der ersten Ausbaustufe werden dabei ca. 73 Racks zu Aufstellung kommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-muenster.de🌏
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de📧
Fax: +49 2518346262 📠
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) plant die Errichtung eines neuen Rechenzentrums im Neubau des „Optimierungsbau Stufe 1“ auf dem Campusgelände. Der Rechenzentrumsbereich wird im südlichen Gebäudeteil in den Ebenen E00 und E01 angeordnet. Das Rechenzentrum wird dabei elektrotechnisch autark erschlossen und bildet gebäudetechnisch eine vollkommen eigenständige Einheit. An das künftige Rechenzentrum werden höchste Verfügbarkeitsanforderungen gestellt. Zur Absicherung und Reduzierung von Betriebsrisiken wird eine Verfügbarkeit nach Klasse Tier 3+ angestrebt. Dafür werden die Anlagen zur Versorgung mit elektrischer Energie nach den Grundsätzen der N+N-Redundanz und die Anlagen zur Abfuhr der inneren Wärmelasten in N+1-Redundanz aufgebaut. Das in der Entwurfsplanung erarbeitete Konzept sieht den Ausbau der Rechenzentrumskapazität in zwei Ausbaustufen vor. In der ersten Stufe ist die Leistungsobergrenze für die Stromversorgung des IT-Equipments (ITE, i. e. Server, Storage, Netzwerk) auf 400 kW begrenzt. Das gewählte Anlagenkonzept für die gebäudetechnischen Anlagen ermöglicht jedoch den unterbrechungsfreien Ausbau der IT-Leistung auf dann max. 800 kW in einem oder auch mehreren, derzeit zeitlich nicht festgelegten Projektschritt(en).
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) plant die Errichtung eines neuen Rechenzentrums im Neubau des „Optimierungsbau Stufe 1“ auf dem Campusgelände. Der Rechenzentrumsbereich wird im südlichen Gebäudeteil in den Ebenen E00 und E01 angeordnet. Das Rechenzentrum wird dabei elektrotechnisch autark erschlossen und bildet gebäudetechnisch eine vollkommen eigenständige Einheit. An das künftige Rechenzentrum werden höchste Verfügbarkeitsanforderungen gestellt. Zur Absicherung und Reduzierung von Betriebsrisiken wird eine Verfügbarkeit nach Klasse Tier 3+ angestrebt. Dafür werden die Anlagen zur Versorgung mit elektrischer Energie nach den Grundsätzen der N+N-Redundanz und die Anlagen zur Abfuhr der inneren Wärmelasten in N+1-Redundanz aufgebaut. Das in der Entwurfsplanung erarbeitete Konzept sieht den Ausbau der Rechenzentrumskapazität in zwei Ausbaustufen vor. In der ersten Stufe ist die Leistungsobergrenze für die Stromversorgung des IT-Equipments (ITE, i. e. Server, Storage, Netzwerk) auf 400 kW begrenzt. Das gewählte Anlagenkonzept für die gebäudetechnischen Anlagen ermöglicht jedoch den unterbrechungsfreien Ausbau der IT-Leistung auf dann max. 800 kW in einem oder auch mehreren, derzeit zeitlich nicht festgelegten Projektschritt(en).
Die zu erbringende Leistung erstreckt sich über die Planung der kompletten Stromversorgung des RZ-Bereiches auf der 0,4 kV Niederspannungsseite mit allen erforderlichen Schaltanlagen, der USV- und Batterieanlagen sowie die Fernmelde- u. Informationstechnischen Anlagen wie Brandmeldeanlage mit Brandfrüherkennung, Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme sowie die erforderlichen Datenübertragungsnetze nach EN 50173-5 Data Center bestehend aus den Datenracks sowie den Kupfer- und Glasfaserleitungen. Im Zug der ersten Ausbaustufe werden dabei ca. 73 Racks zu Aufstellung kommen.
Die zu erbringende Leistung erstreckt sich über die Planung der kompletten Stromversorgung des RZ-Bereiches auf der 0,4 kV Niederspannungsseite mit allen erforderlichen Schaltanlagen, der USV- und Batterieanlagen sowie die Fernmelde- u. Informationstechnischen Anlagen wie Brandmeldeanlage mit Brandfrüherkennung, Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme sowie die erforderlichen Datenübertragungsnetze nach EN 50173-5 Data Center bestehend aus den Datenracks sowie den Kupfer- und Glasfaserleitungen. Im Zug der ersten Ausbaustufe werden dabei ca. 73 Racks zu Aufstellung kommen.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 5 bis 8 Objektplanung gem. § 53 HOAI, als optionale stufenweise Beauftragung durch Bestimmung des Auftraggebers.
Referenznummer: 404-P01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster in Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Fristgerechter Eingang der unterschriebenen Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber,
b) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen,
c) Nachweis der Berufszulassung gemäß § 4 Abs. 3 und § 19 Abs. 2 VOF,
d) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. durch Vorlage des Auszugs aus dem Handelsregister oder Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters),
e) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen (§ 2 Abs. 3 VOF),
f) Unterschriebene Eigenerklärung, über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen oder auftragsrelevante Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF),
g) Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen (Nachweis der gesicherten Nutzung) bei Nutzung von Fremdkapazitäten der Unternehmen oder Freien Mitarbeiter,
i) Bietergemeinschaften haben die Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) zu erbringen,
j) Schriftliche Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vom 10.1.2012, (TVgG NRW) – insbesondere Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 4 Abs. 2, 5 TVgG NRW – eingehalten wird. Sofern der Bieter Nachunternehmer einsetzt, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch diese Firmen entsprechend verpflichtet werden (vgl. § 9 TVgG NRW). Auf die weiteren Pflichten nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW wird ausdrücklich hingewiesen.
j) Schriftliche Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vom 10.1.2012, (TVgG NRW) – insbesondere Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 4 Abs. 2, 5 TVgG NRW – eingehalten wird. Sofern der Bieter Nachunternehmer einsetzt, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch diese Firmen entsprechend verpflichtet werden (vgl. § 9 TVgG NRW). Auf die weiteren Pflichten nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag fristgerecht einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert).
b) Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Ein Gesamtumsatz von >= 2 500 TSD EUR ergibt 10 Punkte.
Ein Gesamtumsatz von < 1 500 TSD EUR ergibt 0 Punkte.
b) Erklärung über den jährlichen Umsatz für den Leistungsbereich Anlagengruppe 4 + 5 des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Ein Gesamtumsatz von >= 1 500 TSD EUR ergibt 10 Punkte.
Ein Gesamtumsatz von < 500 TSD EUR ergibt 0 Punkte.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Leistungsfähigkeit der Firma:
Nennung der personellen Qualifikation (bezogen auf die ausgeschriebene Dienstleistung; hier Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 und 5),
— Nennung der Anzahl der Führungskräfte inkl. Projektleiter (3-Jahres-Mittel);
— Erbringung des Nachweises der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung.
Bewertung der Qualifikation: mind. FH-Studium = 5 Punkte, vergleichbar Techniker oder Meister = 3 Punkte, abgeschlossene Berufsausbildung = 1 Punkt.
— Berufserfahrung je Berufsjahr 1 Punkt, maximal 10 Punkte;
— vergleichbare Projekte (hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang realisiert), je Projekt 1 Punkt, maximal 3 Punkte;
— Mitarbeit (als Projektleiter) beiden Beispielreferenzen aus III.2.3.b) Anlage je Projekt ein Punkt, maximal 3 Punkte;
Stellvertreter des Projektleiters
— Name und Qualifikation;
— Berufserfahrung je Berufsjahr 1 Punkt, max. 8 Punkte;
— vergleichbare Projekte (hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang realisiert) je Projekt 1 Punkt, maximal 3 Punkte.
b) Referenzobjekte Neubau Rechenzentrum, > 3 000 000 EUR KGR 400 und 600.
Die vollen Punkte je Bewertungskriterium (100 %) werden erreicht, wenn die Anlagengruppen (ALG) 4 + 5 nach Definition § 53 HOAI nachweislich erbracht wurden.
Wurden nur einzelne Anlagengruppen nachweislich erbracht, erfolgt eine Wichtung gemäß nachfolgendem Schlüssel:
ALG 4: 35 %, ALG 5: 65 % deren Inbetriebnahme ab dem 01.01.2012 erfolgt ist.
Nachfolgende Angaben sind bei den Referenzen zu nennen:
— kurze Beschreibung in Wort und Bild;
— Ansprechpartner Bauherr (Anschrift, Name und Telefonnummer);
— Vertragsverhältnis zum Auftraggeber;
— Nennung der Kosten nach DIN 276 in der 1. Ebene;
— Nennung der Kosten KGR 400 nach DIN 276 für jede Anlagengruppe 1 bis 8;
— Angaben zu eigenem Honoraranteil (ohne MwSt.) und Honorarzone;
— Angaben zu Planungszeit und Bauzeit;
— Vorlage von Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben;
— Angabe projektbezogene Kennzahlen NF/BRI
Projektgröße Kosten KGR 400 in EUR brutto;
— Bewertung: je 800 TSD EUR ergibt 1 Punkt (von 0 bis max. 10 Punkte)
(volle Punktzahl ab Bauvolumen (KGR 400) von > 8 000 000 EUR)
selbst erbrachter Leistungsumfang;
— Punkte gemäß Bewertung der abgeschlossenen Grundleistungen nach HOAI,
Gesamtwert dividiert durch 10 ergibt Anzahl der Punkte.
c) Technische Ausstattung
angemessene EDV-Ausstattung/Anzahl PC- und CAD-Arbeitsplätze,
10 Punkte wenn alle Angaben erfolgt sind und mind. 40 PC-AP vorhanden sind,
Abwertung um 0,5 Punkte je fehlender AP.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2 000 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2 000 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Im Auftragsfall sollen die Deckungssummen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 2 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für Sach- und Vermögensschäden auf mindestens 2 000 000 EUR (pro Schadensfall). Die Maximierung der Ersatzleistung soll mindestens das Zweifache der erhöhten Versicherungssummen betragen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist mit dem Honorarangebot die schriftliche Bestätigung des Versicherers einzureichen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird, sofern die erhöhten Versicherungssummen mit der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden können.
Im Auftragsfall sollen die Deckungssummen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 2 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für Sach- und Vermögensschäden auf mindestens 2 000 000 EUR (pro Schadensfall). Die Maximierung der Ersatzleistung soll mindestens das Zweifache der erhöhten Versicherungssummen betragen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist mit dem Honorarangebot die schriftliche Bestätigung des Versicherers einzureichen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird, sofern die erhöhten Versicherungssummen mit der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden können.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:
a) Es muss eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall vorliegen,
b) Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist,
c) Es ist durch eine Eigenerklärung sicherzustellen, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft während der gesamten Projektlaufzeit die Oberaufsicht über die Bietergemeinschaft innehat und direkter Ansprechpartner für alle Belange des Auftraggebers ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
c) Es ist durch eine Eigenerklärung sicherzustellen, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft während der gesamten Projektlaufzeit die Oberaufsicht über die Bietergemeinschaft innehat und direkter Ansprechpartner für alle Belange des Auftraggebers ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH; Vergabestelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 404-P01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 207-375949 (2015-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge