Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer Trier

Handwerkskammer Trier

Die Handwerkskammer Trier plant den Neubau eines Berufsbildungs- und Technologiezentrums (BTZ) zur Modernisierung der Bildungsbereiche auf dem bestehenden Gelände an der Loebstraße/Auer-von-Welsbachstraße. Der bestehende Verwaltungsbereich sowie das Gebäude des Deutschen Schweißverbandes bleiben dabei erhalten, alle weiteren bestehenden Gebäudeteile werden zurückgebaut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-09 Auftragsbekanntmachung
2015-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: 450 000
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Trier
Postanschrift: Loebstraße 18
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-trier.de 🌏
E-Mail: tsandner@hwk-trier.de 📧
Telefon: +49 651207150 📞
Fax: +49 65120756150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 032-054498
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Vergabeausschuss der Handwerkskammer Trier getroffen. 2. Der Bewerbungsbogen und ein Lageplan des Baugrundstücks sind auf der Homepage der Handwerkskammer Trier www.hwk-trier.de unter der Rubrik „Über uns“/„Ausschreibungen“ bereitgestellt. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach in deutscher Sprache auszufüllen und abzugeben – als Ausdruck in Papierform unterschrieben und in digitaler Form (PDF auf Datenträger). Bei Abweichungen zwischen Papierform und digitaler Form ist die Papierform maßgeblich. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden auf der vorgenannten Homepage eingestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. 3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1), zu Abschnitt III.2.2), zu Abschnitt III.2.3) keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern zu einer Bewertung mit jeweils 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Bewerberbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros. 4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. 5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros. 6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines Honorarangebotes. Teile der Präsentation beziehen sich auf das Ergebnis des Planungswettbewerbs für Architekten und Ingenieure und dessen Umsetzung. Die ausgewählten Bieter erhalten zur Vorbereitung hierauf weitergehende Informationen zum Ergebnis des Architektenwettbewerbs.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Handwerkskammer Trier plant den Neubau eines Berufsbildungs- und Technologiezentrums (BTZ) zur Modernisierung der Bildungsbereiche auf dem bestehenden Gelände an der Loebstraße/Auer-von-Welsbachstraße. Der bestehende Verwaltungsbereich sowie das Gebäude des Deutschen Schweißverbandes bleiben dabei erhalten, alle weiteren bestehenden Gebäudeteile werden zurückgebaut.
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Der Auftraggeber, die Handwerkskammer Trier, ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) in Rheinland-Pfalz. Die Handwerkskammer ist für die Betreuung der Betriebe des ehemaligen Regierungsbezirks Trier, bestehend aus den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis sowie des Oberzentrums Trier, verantwortlich. Hier sind etwa 6 900 Betriebe mit 39 000 Beschäftigten und rund 3 900 Auszubildenden eingetragen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Grundlage der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (24.6.2009)“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Technologie.
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Der Neubau des BTZ soll flexibel und multifunktional gestaltet werden, um auf künftige Entwicklungen reagieren zu könnnen. Zudem wird Wert wird auf die Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudekonzeptes unter Einbeziehung energieeffizienter Bauweisen gelegt. Die Funktionalität der Räume und Ausstattung soll dabei mit einer Vorbildfunktion verbunden werden. Ziel ist die Erstellung eines hinsichtlich Energieeffizienz und moderner handwerklicher Ausbildung optimierten Projektes.
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Ein entsprechender Planungswettbewerb für Architekten zusammen mit Ingenieuren der Fachrichtungen der Technischen Gebäudeausrüstung befindet sich derzeit in der Durchführung. Aufgabe im Wettbewerb ist ein flächenwirtschaftliches Gebäudekonzept für 15 Funktionseinheiten mit insgesamt rd. 9 700 m
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Die Funktionseinheiten beziehen sich auf die Ausbildungsbereiche der Handwerkskammer Trier wie Friseure, Elektro-/Steuerungstechnik, CNC, Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik, Metall, Kfz-Technik, Karosserie/Lack-technik, Maler, Zahntechnik, Holztechnik, Theorie / EDV. Zum Raumprogramm zählen außerdem die Funkti-onsbereiche Verwaltung für die Hausleitung, Haustechnik und EDV. Die Nutzflächen gliedern sich in ca. 30 Werkstätten, Unterrichts-, Konferenz- und Schulungsräume mit Raumgrößen von ca. 100 m
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Der Neubau soll Demonstrationsobjekt und Vorbild für ein ganzheitliches Energiekonzept sein und Passivhausstandard erreichen. Passive energetische Maßnahmen, die maßgeblich durch Gebäudeentwurf und Baukonstruktion erreicht werden und die zu einer Minimierung des Energiebedarfs führen, sollen mit aktiven Maß-nahmen energieeffizienter Gebäudetechnik kombiniert werden. Die architektonische Integration der Gebäudetechnik besitzt dabei einen hohen Stellenwert.
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Der Kostenrahmen für die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300 + 400/DIN 276-1:2008-12) wurde vom Auslober mit rd. 25 000 000 EUR brutto ermittelt. Dieser Kostenrahmen ist als Bauwerkskostenobergrenze bei der Realisierung des Vorhabens zwingend einzuhalten.
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Der Rahmenterminplan sieht eine kurze Einarbeitungsphase ab Mai 2015 für alle an der Planung Beteiligten vor.
Vorgesehen sind u. a.:
— Erstellung HU-Bau bis 30.9.2015.
— Fertigstellung Rohbau bis Frühjahr 2017.
Aus diesem Grund müssen auch die Planungen unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Folgende Leistungen werden auf der Grundlage der HOAI stufenweise beauftragt:
Für die Tragwerksplanung gem. HOAI werden zunächst nur Leistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt.
Es besteht die Absicht, weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe), ergänzt durch besondere Leistungen (u. a. Bauüberwachung), stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
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Dauer: 30 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Trier.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen;
— Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen (§ 4 (2) VOF 2009) als Eigenerklärung;
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 (6) und (9) VOF 2009 vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen über:
— den Gesamtumsatz und
— den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen des Bewerbers (Büro) der letzten drei Geschäftsjahre nach § 5 Abs. 4 Nr.: c VOF 2009.
Es können maximal 3 Punkte (10 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden:
bei Umsatz für entsprechende Dienstleistungen,
≥ 600000 EUR netto werden 3 Punkte vergeben,
≥ 400 000 EUR und < 600 000 EUR netto werden 2 Punkte vergeben,
≥ 200 000 EUR und < 400 000 EUR netto wird 1 Punkt vergeben,
< 200 000 EUR netto werden 0 Punkte vergeben,
Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben addiert. Unvollständige Angaben führen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 Nr. a, b, c, d, f und h VOF 2009; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) und die verantwortlichen Projektbearbeiter (PB), sind gemäß § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
Die Referenzprojekte müssen für das Büro und den PL die Leistungsphasen 1-6 umfassen.
Die Referenzen dürfen nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen, d. h. die Leistungserbringung der LPH. 5-6 muss zwingend in den Jahren 2005 bis 2015 erfolgt sein.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro:
Wertungskriterium 1:
Planung und Realisierung eines vergleichbar komplexen Gebäudes mit einer Nutzfläche von mind. 5 000 m
Für den PL:
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein Projektdatenblatt anzugeben:
a) Planungszeit (von/bis),
b) Bauzeit (von/bis),
c) erbrachte Leistungsphasen,
d) Nutzfläche NF 1-6,
e) Anrechenbare Kosten KG 300 - 400 (Euro, netto),
f) Grundriss, Ansicht und Foto,
g) Art der Maßnahme (Umbau, Sanierung, Erweiterung) mit kurzer stichpunktartigen Beschreibung der Maßnahme, bzw. bei Gebäuden Beschreibung der technischen Konzeption und des Tragwerks,
h) Ort der Ausführung,
i) Objektbezogener Ansprechpartner (Name und Telefonnummer).
Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten (netto) als Unterkriterium werden wie folgt gewertet:
bei ≥ 15 000 000 EUR werden 3 Punkte vergeben.
bei ≥ 12 500 000 und < 15 000 000 EUR werden 2 Punkte vergeben.
bei ≥ 10 und < 12 500 000 EUR wird 1 Punkt vergeben.
bei < 10 000 000 EUR werden 0 Punkte vergeben.
Im Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“ werden die Angaben zur Personalstruktur als Unterkriterium wie folgt gewertet:
festangestellte Mitarbeiter der geforderten Fachrichtung inkl. Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren im Durchschnitt.
bei ≥ 4 Festangestellten werden 3 Punkte vergeben.
bei ≥ 3 und < 4 Festangestellte werden 2 Punkte vergeben.
bei ≥ 2 und < 3 Festangestellte wird 1 Punkt vergeben.
bei < 2 Festangestellte werden 0 Punkte vergeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Erklärung eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, dass der Versicherer mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 10 000 000 EUR bei Personenschäden und mindestens 10 000 000 EUR bei sonstigen Schäden (siehe zu den Anforderungen Anhang 4 RBBau 19. AT) abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
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Der AN muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet, dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Der AN muss gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BG) müssen einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet haben. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Zur Teilnahme berechtigt sind Bietergemeinschaften aus Architekten/Innen, Ingenieuren/Innen, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen und juristischen Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung.
„Architekt“ und/oder „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc.“ und/oder „Master Architecture“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so er-füllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
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Dies gilt für den Projektleiter (PL).
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gemäß III.2.1) bis III.2.3) Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Handwerkskammer Trier
Herrn Thomas Sandner

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Vergabeausschuss der Handwerkskammer Trier getroffen.
2. Der Bewerbungsbogen und ein Lageplan des Baugrundstücks sind auf der Homepage der Handwerkskammer Trier www.hwk-trier.de unter der Rubrik „Über uns“/„Ausschreibungen“ bereitgestellt. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach in deutscher Sprache auszufüllen und abzugeben – als Ausdruck in Papierform unterschrieben und in digitaler Form (PDF auf Datenträger). Bei Abweichungen zwischen Papierform und digitaler Form ist die Papierform maßgeblich.
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Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden auf der vorgenannten Homepage eingestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich ist der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben.
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3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1), zu Abschnitt III.2.2), zu Abschnitt III.2.3) keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern zu einer Bewertung mit jeweils 0 Punkten.
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Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Bewerberbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
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4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
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5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
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6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines Honorarangebotes. Teile der Präsentation beziehen sich auf das Ergebnis des Planungswettbewerbs für Architekten und Ingenieure und dessen Umsetzung. Die ausgewählten Bieter erhalten zur Vorbereitung hierauf weitergehende Informationen zum Ergebnis des Architektenwettbewerbs.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 101 a Abs.1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 032-054498 (2015-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Gesamtwert des Auftrags: 454 136,64 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 230-418580
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 32-054498
ABl. S-Ausgabe: 230

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Aufgabenteilung und Organisation im Projektteam (15)
2. Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung (45)
3. Vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung (15)
4. Qualität der Präsentation (10)
5. Honorar (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-11 📅
Name: KREBS + KIEFER Ingenieure GmbH
Postanschrift: Ludwigsstraße 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.kuk.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland- Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 230-418580 (2015-11-23)