Mit den ausgeschriebenen Leistungen der Wartung, der Inspektion, der Instandsetzung und des Störungsmanagements der technischen Anlagen der Liegenschaften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. Die Leistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und teilweise auch für die ordnungsgemäße Instandsetzung der technischen Anlagen verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der Auftragnehmer an 24 Stunden täglich und 365/366 Tagen jährlich einen Störungsdienst.
Die geforderten Leistungen entsprechen der DIN 31051, der DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186. Die geforderten Leistungen umfassen folgende Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
- 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion,
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
- 420 Wärmeversorgungsanlagen,
- 430 Lufttechnische Anlagen,
- 440 Starkstromanlagen,
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- 460 Förderanlagen,
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen,
- 480 Gebäudeautomation,
- 530 Technische Anlagen der Baukonstruktion in Außenanlagen
- 540 Technische Anlagen in Außenanlagen,
- GUV-V A3 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel,
- GUV-V A3 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel,
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen,
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen,
- VDI 6023 Trinkwasser- / Legionellen-Prüfung incl. Chlorid- und Chlorat-Messung,
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung in der aktuellen Fassung,
- TRBS 1201 Aufzugsanlagen nach TRBS 1201.
Die Leistungen sind für alle im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen und Systeme einschließlich sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze und aller Endgeräte wie z.B. Heizkörper, Luftdurchlässe, Zapfventile zu erbringen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
E-Mail: verdingung.berlin@bundesimmobilien.de📧
Telefon: +49 3031811555📞
Fax: +49 3031811560 📠
“(1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke 1-3) sind kostenlos bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern. Die Verwendung der in den...”
(1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke 1-3) sind kostenlos bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
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Quelle: OJS 2015/S 081-143873 (2015-04-22)