Leitung des Projekts „Aufbau des IT-Systems Prozess- und Antragsmanagement (PAM)“ und agieren als „Product Owner“ (stellvertretend für die Fachabteilungen) in der Kommunikation mit der IT-Abteilung. Maximal 20 Beratertage im Monat. Laufzeit 01.12.2015 bis 31.12.2016 mit Verlängerungsmöglichkeit von zwei mal sechs Monaten. Aufgaben der Projektleitung sind: — Übergreifendes Projektmanagement (insb. Zeitplanung, Risikomanagement, Quali-tätsmanagement) in enger Abstimmung mit S1 — Erstellung und Fortführung eines Gesamtkonzepts der Prozessabläufe als Grundlage für die Erstellung des IT-Systems — Steuerung des Aufbaus des IT-Systems in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Informationstechnik — Erheben der Anforderungen der Programme in Bezug auf das IT-System — Harmonisierung der Bedarfe der Programme zur Schaffung eines möglichst ein-heitlichen Prozessablaufs bei der Durchführung der Programme — Einheitliche „Übersetzung“ für die Abteilung Informationstechnik (Erstellung eines Anforderungskatalogs als Vorgabe für die Umsetzung durch die Abteilung Informa-tionstechnik) — Koordinierung der Programme und des Zentralen Programmservice in Bezug auf die schrittweise Umstellung auf das neue IT-System — Inhaltliche Koordinierung der Fachabteilungen bzw. Programme in Bezug auf die Umsetzung der harmonisierten Prozesse Antragstellung, Mittelweiterleitung und Verwendungsnachweisprüfung — Koordinierung weiterer beteiligter Abteilungen in Bezug auf Schnittstellen mit dem neuen IT-System (Schnittstellen zum Rechnungswesen, zum Anfragen-Management-System und zum Kontaktmanagement-System) — Berichte zum Umsetzungsstand des Projekts in internen Gremien von Engagement Global Dabei muss eine Vertretungskapazität gegeben sein, sodass auch im Abwesenheitsfall des Projektleiters das Projekt fortgeführt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Engagement Global gGmbH
Postanschrift: Tulpenfeld 7
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.engagement-global.de🌏
E-Mail: vergabestelle@engagement-global.de📧
Telefon: +49 22820717142📞
Fax: +49 2282071739142 📠
1. Die Ausschreibungsunterlagen können unter den in Anhang A dieser Bekanntmachung genannten Kontaktdaten angefordert werden.
2. Die weitere Kommunikation des Auftraggebers mit den Bewerbern erfolgt über die (E-Mail-)Adresse der Bewerber, mit denen diese die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben.
3. Das Angebot wie auch alle sonstigen vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen an den genannten Stellen im Original von einer vertretungsberechtigten Person handschriftlich unterzeichnet sein (eine Kopie der Unterschrift reicht nicht aus).
4. Bewerbergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss: (a) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, (b) Benennung eines Mitglieds, das die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt, (c) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und (d) gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist zu verwenden. Für die Unterzeichnung gelten die hier unter Ziffer 3. genannten Anforderungen. Es ist nicht notwendig, dass sämtliche Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
5. Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter im Auftragsfall über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-Hows zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 5 des Dokuments „Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb“) zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift (hier unter Ziffer 3.) zu unterzeichnen.
1. Die Ausschreibungsunterlagen können unter den in Anhang A dieser Bekanntmachung genannten Kontaktdaten angefordert werden.
2. Die weitere Kommunikation des Auftraggebers mit den Bewerbern erfolgt über die (E-Mail-)Adresse der Bewerber, mit denen diese die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben.
3. Das Angebot wie auch alle sonstigen vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen an den genannten Stellen im Original von einer vertretungsberechtigten Person handschriftlich unterzeichnet sein (eine Kopie der Unterschrift reicht nicht aus).
4. Bewerbergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss: (a) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, (b) Benennung eines Mitglieds, das die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt, (c) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und (d) gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist zu verwenden. Für die Unterzeichnung gelten die hier unter Ziffer 3. genannten Anforderungen. Es ist nicht notwendig, dass sämtliche Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
5. Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter im Auftragsfall über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-Hows zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 5 des Dokuments „Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb“) zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift (hier unter Ziffer 3.) zu unterzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leitung des Projekts „Aufbau des IT-Systems Prozess- und Antragsmanagement (PAM)“ und agieren als „Product Owner“ (stellvertretend für die Fachabteilungen) in der Kommunikation mit der IT-Abteilung.
Maximal 20 Beratertage im Monat. Laufzeit 01.12.2015 bis 31.12.2016 mit Verlängerungsmöglichkeit von zwei mal sechs Monaten.
Aufgaben der Projektleitung sind:
— Übergreifendes Projektmanagement (insb. Zeitplanung, Risikomanagement, Quali-tätsmanagement) in enger Abstimmung mit S1
— Erstellung und Fortführung eines Gesamtkonzepts der Prozessabläufe als Grundlage für die Erstellung des IT-Systems
— Steuerung des Aufbaus des IT-Systems in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Informationstechnik
— Erheben der Anforderungen der Programme in Bezug auf das IT-System
— Harmonisierung der Bedarfe der Programme zur Schaffung eines möglichst ein-heitlichen Prozessablaufs bei der Durchführung der Programme
— Einheitliche „Übersetzung“ für die Abteilung Informationstechnik (Erstellung eines Anforderungskatalogs als Vorgabe für die Umsetzung durch die Abteilung Informa-tionstechnik)
— Koordinierung der Programme und des Zentralen Programmservice in Bezug auf die schrittweise Umstellung auf das neue IT-System
— Inhaltliche Koordinierung der Fachabteilungen bzw. Programme in Bezug auf die Umsetzung der harmonisierten Prozesse Antragstellung, Mittelweiterleitung und Verwendungsnachweisprüfung
— Koordinierung weiterer beteiligter Abteilungen in Bezug auf Schnittstellen mit dem neuen IT-System (Schnittstellen zum Rechnungswesen, zum Anfragen-Management-System und zum Kontaktmanagement-System)
— Berichte zum Umsetzungsstand des Projekts in internen Gremien von Engagement Global
Dabei muss eine Vertretungskapazität gegeben sein, sodass auch im Abwesenheitsfall des Projektleiters das Projekt fortgeführt werden kann.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 13 Monate
Referenznummer: Pam-pl
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptsitz des Auftraggebers, Tulpenfeld 7, 53129 Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass (a) über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, (b) dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet, (c) dass der Bewerber nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, (d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und (e) dass er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 VOL/A. Das Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S.d. § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A“ ist zu verwenden.
1. Eigenerklärung, dass (a) über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, (b) dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet, (c) dass der Bewerber nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, (d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und (e) dass er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 VOL/A. Das Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S.d. § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A“ ist zu verwenden.
2. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist. Das obige Formblatt ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Leistungsportfolio
Stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dar.
Gehen Sie auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiteranzahl, Leistungen in der öffentlichen Verwaltung ein.
Berücksichtigen Sie in Ihrer Darstellung auch Ihren Partner-Status zu relevanten Herstellern und die für den Vergabegegenstand einschlägige Qualifikation Ihrer Mitarbeiter.
Bei Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen geben Sie bitte für jede Unternehmung eine eigene Unternehmensdarstellung ab. Vermerken Sie zudem, wie bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, das Leistungsportfolio zwischen den Unternehmungen aufgeteilt werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen geben Sie bitte für jede Unternehmung eine eigene Unternehmensdarstellung ab. Vermerken Sie zudem, wie bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, das Leistungsportfolio zwischen den Unternehmungen aufgeteilt werden soll.
Beschränken Sie Ihre Antwort auf maximal drei DIN A4-Seiten (je Firma) inkl. möglicher Skizzen.
Jahresumsatz
Geben Sie den Gesamtjahresumsatz (mit Endkunden innerhalb Deutschlands oder der EU) Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils die letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014) an. Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können Ihre Jahresumsätze addiert angeben, sofern dadurch der Produktabsatz nicht mehrfach gezählt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geben Sie den Gesamtjahresumsatz (mit Endkunden innerhalb Deutschlands oder der EU) Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils die letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014) an. Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können Ihre Jahresumsätze addiert angeben, sofern dadurch der Produktabsatz nicht mehrfach gezählt wird.
Dabei werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Der durchschnittliche anteilige Jahresumsatz bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand beträgt mindestens 500 Tsd. Euro.
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz beträgt mindestens 1 Mio. Euro.
Die Umsatzentwicklung darf nicht stark fallend sein.
Beschränken Sie Ihre Antwort auf maximal zwei DIN A4-Seiten inkl. möglicher Skizzen.
Mindeststandards: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss mindestens 500 Tsd. Euro betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mitarbeiteranzahl
Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für das laufende und die letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014).
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können Ihre Mitarbeiterzahlen addiert angeben.
Dabei werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl muss mindestens 5 betragen.
Die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen darf nicht stark fallend sein.
Beschränken Sie Ihre Antwort auf maximal zwei DIN A4-Seiten inkl. möglicher Skizzen.
Referenzen
Bitte weisen Sie durch mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren die Leistungsfähigkeit nach. Die Referenzen müssen jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:
— Nachweis der Erfahrung in der Organisationsentwicklung in Organisationen des öffentlichen Sektors mit mehr als 100 Mitarbeitenden
— Nachweis der Erfahrung in der Anforderungserhebung für IT-Systeme, die Fachverfahren mit finanzieller Komponente abbilden, in Organisationen des öffentlichen Sektors mit mehr als 100 Mitarbeitenden
— Nachweis der Erfahrung im agilen Projektmanagement unter Anwendung von SCRUM in Organisationen des öffentlichen Sektors mit mehr als 100 Mitarbeitenden
— Es ist ein Ansprechpartner des Referenzkunden benannt und steht für Auskünfte zur Verfügung.
Bitte nennen Sie Ihre Referenzen in dem bereitgestellten Referenzblatt dar.
Benennung der einzusetzenden Mitarbeitenden
Bitte benennen Sie die einzusetzenden Mitarbeitenden und geben Sie deren Qualifikation und Erfahrung an. Die einzusetzenden Mitarbeitenden müssen zusammen sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:
— Nachweis der Qualifikation im agilen Projektmanagement zu IT-Projekten
— Nachweis der Erfahrung im agilen Projektmanagement unter Anwendung von SCRUM von komplexen Projekten in Organisationen des öffentlichen Sektors mit mehr als 100 Mitarbeitenden.
Mindeststandards:
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl muss mindestens 5 betragen.
Bitte weisen Sie durch mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren die Leistungsfähigkeit nach.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis).
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei der Vertragsausführung dürfen keine Waren verwandt werden, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Diese Mindeststandards ergeben sich aus:
1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) sowie
8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Außerdem:
Der Bieter erklärt hiermit, dass er im Falle der Zuschlagserteilung die Leistungen unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes – insbesondere unter Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG – erbringen wird. Ferner erklärt der Bieter, dass er im Falle einer Zuschlagserteilung seine Mitarbeiter (einschließlich freier Mitarbeiter) – soweit diese bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – spätestens vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichten wird und die Verpflichtungserklärung der Engagement Global auf Verlangen zuleiten wird.
Der Bieter erklärt hiermit, dass er im Falle der Zuschlagserteilung die Leistungen unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes – insbesondere unter Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG – erbringen wird. Ferner erklärt der Bieter, dass er im Falle einer Zuschlagserteilung seine Mitarbeiter (einschließlich freier Mitarbeiter) – soweit diese bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – spätestens vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichten wird und die Verpflichtungserklärung der Engagement Global auf Verlangen zuleiten wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 13
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Engagement Global gGmbH. Stabsstelle Recht, Gremien, Unternehmensentwicklung, Tulpenfeld 7, 53113 Bonn
Moritz Walheim
URL der Dokumente: http://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Pam-pl
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibungsunterlagen können unter den in Anhang A dieser Bekanntmachung genannten Kontaktdaten angefordert werden.
2. Die weitere Kommunikation des Auftraggebers mit den Bewerbern erfolgt über die (E-Mail-)Adresse der Bewerber, mit denen diese die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben.
3. Das Angebot wie auch alle sonstigen vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen an den genannten Stellen im Original von einer vertretungsberechtigten Person handschriftlich unterzeichnet sein (eine Kopie der Unterschrift reicht nicht aus).
3. Das Angebot wie auch alle sonstigen vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen an den genannten Stellen im Original von einer vertretungsberechtigten Person handschriftlich unterzeichnet sein (eine Kopie der Unterschrift reicht nicht aus).
4. Bewerbergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss: (a) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, (b) Benennung eines Mitglieds, das die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt, (c) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und (d) gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist zu verwenden. Für die Unterzeichnung gelten die hier unter Ziffer 3. genannten Anforderungen. Es ist nicht notwendig, dass sämtliche Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
4. Bewerbergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss: (a) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, (b) Benennung eines Mitglieds, das die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt, (c) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und (d) gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber. Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist zu verwenden. Für die Unterzeichnung gelten die hier unter Ziffer 3. genannten Anforderungen. Es ist nicht notwendig, dass sämtliche Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
5. Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter im Auftragsfall über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-Hows zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 5 des Dokuments „Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb“) zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift (hier unter Ziffer 3.) zu unterzeichnen.
5. Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter im Auftragsfall über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-Hows zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 5 des Dokuments „Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb“) zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift (hier unter Ziffer 3.) zu unterzeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr.2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oderzur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB („unverzüglich“) kann nach der Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen nur wenige Tage (ein bis drei Tage) betragen. Jedenfalls ist eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge als nicht mehr „unverzüglich“ anzusehen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB („unverzüglich“) kann nach der Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen nur wenige Tage (ein bis drei Tage) betragen. Jedenfalls ist eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge als nicht mehr „unverzüglich“ anzusehen.
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoßes des § 101a GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andre Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 101b Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes- jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoßes des § 101a GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andre Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 101b Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes- jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 101a GWB (Informations- und Wartepflicht) lautet wie folgt:
Abs. 1: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abs. 1: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 2: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Quelle: OJS 2015/S 159-292649 (2015-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 159-292649
Kurze Beschreibung:
Leitung des Projekts „Aufbau des IT-Systems Prozess- und Antragsmanagement (PAM)“.
Maximal 20 Beratertage im Monat. Laufzeit 1.12.2015 bis 31.12.2016 mit Verlängerungsmöglichkeit von 2-mal 6 Monaten.
— Übergreifendes Projektmanagement (insb. Zeitplanung, Risikomanagement, Quali-tätsmanagement) in enger Abstimmung mit S1;
— Erstellung und Fortführung eines Gesamtkonzepts der Prozessabläufe als Grundlage für die Erstellung des IT-Systems;
— Steuerung des Aufbaus des IT-Systems in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Informationstechnik;
— Erheben der Anforderungen der Programme in Bezug auf das IT-System;
— Harmonisierung der Bedarfe der Programme zur Schaffung eines möglichst ein-heitlichen Prozessablaufs bei der Durchführung der Programme;
— Einheitliche „Übersetzung“ für die Abteilung Informationstechnik (Erstellung eines An.).
Beschreibung der Optionen:
2 Verlängerungsoptionen von jeweils 6 Monaten. Die Optionen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Anforderungsdokumentation und Freigabeprozess
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-13 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnützige GmbH im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, letztere vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.