LfU-WebGIS – Aufbau einer neuen Plattform

Bayerisches Landesamt für Umwelt

LfU-WebGIS – Aufbau einer neuen Plattform zur Veröffentlichung und Darstellung von Geodaten und Daten mit räumlichem Bezug sowie ohne räumlichen Bezug im Internet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-08 Auftragsbekanntmachung
2016-03-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Postleitzahl: 95030
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 092-165784
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Teilnahmeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages ist dort möglich. Auch das weitere Verfahren (Verhandlungsverfahren) wird über diese Plattform abgewickelt werden. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Teilnahmeanträge werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform authentifiziert durch elektronischer Signatur oder Mantelbogen akzeptiert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
LfU-WebGIS – Aufbau einer neuen Plattform zur Veröffentlichung und Darstellung von Geodaten und Daten mit räumlichem Bezug sowie ohne räumlichen Bezug im Internet.
Referenznummer: Z4-0270#36/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung im Rahmen des elektronischen Teilnahmeantrags;
Gewerbezentralregisterauskunft und Handelsregisterauszug, beides nicht älter als 3 Monate als pdf zum elektronischen Angebot.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Unternehmensdarstellung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen zu:
Referenzprojekten, Fachkunde im Bereich Barrierefreiheit, WebGIS-Anwendungen & Geodaten, Webanwendungen und IT-Sicherheit, im eingesetzten Technologiestack, im Bereich Mobile Anwendungen, zum Stand der Technik, Mitarbeiterzahlen und -profile, Deutsch als Verfahrens- und Auftragssprache.
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Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Mit den Teilnahmeunterlagen wird eine Eigngungsmatrix bekanntgegeben. Die 4 Teilnehmer mit der höchsten Bepunktung nach dieser Matrix werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Lienke, Elke
Internetadresse: www.lfu.bayern.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.lfu.bayern.de 🌏
Name: Die Unterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung
URL der Dokumente: http://www.auftraege.bayern.de 🌏
Name: Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch zu stellen auf der Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren und die Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrags möglich
URL der Teilnahme: http://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z4-0270#36/2015
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Teilnahmeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages ist dort möglich. Auch das weitere Verfahren (Verhandlungsverfahren) wird über diese Plattform abgewickelt werden.
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Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Teilnahmeanträge werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform authentifiziert durch elektronischer Signatur oder Mantelbogen akzeptiert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2015/S 092-165784 (2015-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-076786
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 092-165784
ABl. S-Ausgabe: 46

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-29 📅
Name: con terra – Gesellschaft für Angewandte Informationstechnologie mbH
Postanschrift: Martin-Luther-King-Weg 24
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Quelle: OJS 2016/S 046-076786 (2016-03-03)