Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines Zerkleinerers von Altholz (ca. 20 000 bis 25 000 Mg/a). Dabei kommt es dem Auftraggeber auf einen mengeoptimierten Output der Teilfraktion zum Einsatz in einem Biomasseheizkraftwerk mit Rostfeuerung zu Zwecken der energetischen Verwertung an. Es ist geplant, den Zerkleinerer max. an zwei bis drei Tagen pro Woche in Betrieb zu nehmen, so dass ein Mindestdurchsatz von 40 Mg/h erforderlich ist. Die Stückigkeit des Output-Materials sollte in der Regel bei 0-200 mm liegen, wobei einzelne Ausreißer bis zu 450 mm akzeptiert werden. Vom Auftraggeber wird eine Maschine mit elektrischem Antrieb gegenüber einer dieselbetriebenen bevorzugt. Da es sich um eine klassische Sektorentätigkeit handelt, die maßgeblichen Schwellenwerte jedoch nicht erreicht werden, lehnt die Vergabestelle die Ausschreibung auf freiwilliger Basis an die Bestimmungen der Sektorenverordnung an und führt ein nicht förmliches Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung durch. Optional wird ein Wartungsvertrag inklusive UVV-Prüfung sowie Lieferung aller notwendigen Verschleißteile über einen Zeitraum von drei Jahren ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zerkleinerungsmaschinen
Menge oder Umfang:
Lieferung einer Maschine zur Zerkleinerung von ca. 20 000 bis 25 000 Mg Altholz pro Jahr sowie Inbetriebnahme auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers (einschließlich Einweisung/Schulung des ZAK-Bedienpersonals). Optional wird ein Wartungsvertrag inklusive UVV-Prüfung sowie Lieferung aller notwendigen Verschleißteile über einen Zeitraum von drei Jahren ausgeschrieben. Unter welchen Voraussetzungen von der Option Gebrauch gemacht wird, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Lieferung einer Maschine zur Zerkleinerung von ca. 20 000 bis 25 000 Mg Altholz pro Jahr sowie Inbetriebnahme auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers (einschließlich Einweisung/Schulung des ZAK-Bedienpersonals). Optional wird ein Wartungsvertrag inklusive UVV-Prüfung sowie Lieferung aller notwendigen Verschleißteile über einen Zeitraum von drei Jahren ausgeschrieben. Unter welchen Voraussetzungen von der Option Gebrauch gemacht wird, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zerkleinerungsmaschinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK)
Postanschrift: Kapiteltal
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.zak-kl.de🌏
E-Mail: michael.lenertat@zak-kl.de📧
Fax: +49 631341177777 📠
— Die Vergabestelle hält eine Teststellung der angebotenen Zerkleinerer auf ihrem Betriebsgelände für erforderlich, um die Möglichkeit der Integration der Zerkleinerers in die vorhandene Anlagentechnik zu überprüfen sowie die für die ZAK wesentlichen technischen Beschaffenheitsanforderungen (z. B. Durchsatzmenge/h und Geeignetheit für die Vorbehandlung des Input-Materials). Hierbei ist es möglich, trotz Angebot einer elektrobetriebenen Maschine das entsprechende Modell mit Dieselmotor vorzustellen. Bei der Teststellung werden als Input-Material gemischte Altholzabfälle wie ganze Spanplatten mit größeren Störstoffen wie Eisenbestandteilen verwendet werden. Für die Durchführung der Teststellung leistet die Vergabestelle eine Aufwandsentschädigung von 500 EUR. Zur Teststellung fordert die Vergabestelle nach freiem Ermessen den Bestbieter oder mehrere Bieter der engeren Wahl auf. Welche Bieter Bestbieter bzw. Bieter der engeren Wahl sind, wird im Rahmen einer vorläufigen Wertung der Angebote der Bieter ermittelt. Es ist nicht beabsichtigt, mehr als drei Bieter zur Teststellung aufzufordern. In den Vergabeunterlagen wird die voraussichtliche Woche für die geplante(n) Teststellung(en) mitgeteilt. Den ausgewählten Bietern wird spätestens mit einer Woche Vorlauf mitgeteilt, an welchem Termin die Teststellung für ihr Produkt erfolgen soll.
— Der Bewerbungsbogen für den Teilnahmeantrag ist auf der Homepage des Auftraggebers im Downloadbereich hinterlegt und kann unter www.zak-kl.de, Rubrik Ausschreibung, abgerufen werden. Der ausgefüllte Bewerbungsbogen einschließlich sonstiger Nachweise und Erklärungen muss bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (IV. 3.4)) bei der ZAK (Anschrift siehe Ziffer I.1)) eingehen;
— Soweit die Bieter im Hinblick auf die Integrationsmöglichkeit ihres Zerkleinerers in die vorhandene Anlagentechnik der ZAK eine Vorortbesichtigung für sinnvoll und/ oder notwendig erachten, können Besichtigungstermine jederzeit mit Herrn Michael Lenertat, Fachbereichsleiter Medienerzeugung und -Verteilung, unter der Telefonnummer +49 631341175502 vereinbart werden.
— Die Vergabestelle hält eine Teststellung der angebotenen Zerkleinerer auf ihrem Betriebsgelände für erforderlich, um die Möglichkeit der Integration der Zerkleinerers in die vorhandene Anlagentechnik zu überprüfen sowie die für die ZAK wesentlichen technischen Beschaffenheitsanforderungen (z. B. Durchsatzmenge/h und Geeignetheit für die Vorbehandlung des Input-Materials). Hierbei ist es möglich, trotz Angebot einer elektrobetriebenen Maschine das entsprechende Modell mit Dieselmotor vorzustellen. Bei der Teststellung werden als Input-Material gemischte Altholzabfälle wie ganze Spanplatten mit größeren Störstoffen wie Eisenbestandteilen verwendet werden. Für die Durchführung der Teststellung leistet die Vergabestelle eine Aufwandsentschädigung von 500 EUR. Zur Teststellung fordert die Vergabestelle nach freiem Ermessen den Bestbieter oder mehrere Bieter der engeren Wahl auf. Welche Bieter Bestbieter bzw. Bieter der engeren Wahl sind, wird im Rahmen einer vorläufigen Wertung der Angebote der Bieter ermittelt. Es ist nicht beabsichtigt, mehr als drei Bieter zur Teststellung aufzufordern. In den Vergabeunterlagen wird die voraussichtliche Woche für die geplante(n) Teststellung(en) mitgeteilt. Den ausgewählten Bietern wird spätestens mit einer Woche Vorlauf mitgeteilt, an welchem Termin die Teststellung für ihr Produkt erfolgen soll.
— Der Bewerbungsbogen für den Teilnahmeantrag ist auf der Homepage des Auftraggebers im Downloadbereich hinterlegt und kann unter www.zak-kl.de, Rubrik Ausschreibung, abgerufen werden. Der ausgefüllte Bewerbungsbogen einschließlich sonstiger Nachweise und Erklärungen muss bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (IV. 3.4)) bei der ZAK (Anschrift siehe Ziffer I.1)) eingehen;
— Soweit die Bieter im Hinblick auf die Integrationsmöglichkeit ihres Zerkleinerers in die vorhandene Anlagentechnik der ZAK eine Vorortbesichtigung für sinnvoll und/ oder notwendig erachten, können Besichtigungstermine jederzeit mit Herrn Michael Lenertat, Fachbereichsleiter Medienerzeugung und -Verteilung, unter der Telefonnummer +49 631341175502 vereinbart werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines Zerkleinerers von Altholz (ca. 20 000 bis 25 000 Mg/a). Dabei kommt es dem Auftraggeber auf einen mengeoptimierten Output der Teilfraktion zum Einsatz in einem Biomasseheizkraftwerk mit Rostfeuerung zu Zwecken der energetischen Verwertung an. Es ist geplant, den Zerkleinerer max. an zwei bis drei Tagen pro Woche in Betrieb zu nehmen, so dass ein Mindestdurchsatz von 40 Mg/h erforderlich ist. Die Stückigkeit des Output-Materials sollte in der Regel bei 0-200 mm liegen, wobei einzelne Ausreißer bis zu 450 mm akzeptiert werden. Vom Auftraggeber wird eine Maschine mit elektrischem Antrieb gegenüber einer dieselbetriebenen bevorzugt. Da es sich um eine klassische Sektorentätigkeit handelt, die maßgeblichen Schwellenwerte jedoch nicht erreicht werden, lehnt die Vergabestelle die Ausschreibung auf freiwilliger Basis an die Bestimmungen der Sektorenverordnung an und führt ein nicht förmliches Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung durch. Optional wird ein Wartungsvertrag inklusive UVV-Prüfung sowie Lieferung aller notwendigen Verschleißteile über einen Zeitraum von drei Jahren ausgeschrieben.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines Zerkleinerers von Altholz (ca. 20 000 bis 25 000 Mg/a). Dabei kommt es dem Auftraggeber auf einen mengeoptimierten Output der Teilfraktion zum Einsatz in einem Biomasseheizkraftwerk mit Rostfeuerung zu Zwecken der energetischen Verwertung an. Es ist geplant, den Zerkleinerer max. an zwei bis drei Tagen pro Woche in Betrieb zu nehmen, so dass ein Mindestdurchsatz von 40 Mg/h erforderlich ist. Die Stückigkeit des Output-Materials sollte in der Regel bei 0-200 mm liegen, wobei einzelne Ausreißer bis zu 450 mm akzeptiert werden. Vom Auftraggeber wird eine Maschine mit elektrischem Antrieb gegenüber einer dieselbetriebenen bevorzugt. Da es sich um eine klassische Sektorentätigkeit handelt, die maßgeblichen Schwellenwerte jedoch nicht erreicht werden, lehnt die Vergabestelle die Ausschreibung auf freiwilliger Basis an die Bestimmungen der Sektorenverordnung an und führt ein nicht förmliches Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung durch. Optional wird ein Wartungsvertrag inklusive UVV-Prüfung sowie Lieferung aller notwendigen Verschleißteile über einen Zeitraum von drei Jahren ausgeschrieben.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Optional wird die Wartung des Zerkleinerers über einen Zeitraum von drei Jahren (inklusive aller Verschleißteile) sowie die Durchführung der UVV-Prüfungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ausgeschrieben.
Referenznummer: 196915-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A (im Bewerbungsbogen enthalten);
… 4 VOL/A (im Bewerbungsbogen enthalten).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer) zu prüfen.
Im Übrigen behält sie sich vor, Bescheinigungen nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 7 VOL/A nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung, dass die vom Bewerber vorgesehene Maschinentechnik in Deutschland zugelassen ist;
— Angaben von mindestens drei vergleichbaren Referenzanlagen mit einem Mindestdurchsatz von 40 Mg/h Altholzabfällen unter Benennung der Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Sofern Bewerber noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügen, können sie weitere Angaben machen, warum sie sich für ausreichend fachkundig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Als Anlage zum Angebot können ergänzend weitere, geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. eingereicht werden.
Sofern Bewerber noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügen, können sie weitere Angaben machen, warum sie sich für ausreichend fachkundig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Als Anlage zum Angebot können ergänzend weitere, geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. eingereicht werden.
— Vorlage von Datenblättern bzw. detailliertem Prospektmaterialien mit allen technischen Angaben zum angebotenen Zerkleinerer bzw. den angebotenen Zerkleinerern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sofern der Auftragnehmer Vorauszahlungen für die Auslieferung und Inbetriebnahme fordert oder eine Lieferung im laufenden Jahr 2015 nicht mehr erfolgen kann und hierdurch eine vorgezogene Rechnungslegung notwendig wird (vgl. III.1.4), ist eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrags in entsprechender Anwendung von § 18 VOL/B zu stellen.
Sofern der Auftragnehmer Vorauszahlungen für die Auslieferung und Inbetriebnahme fordert oder eine Lieferung im laufenden Jahr 2015 nicht mehr erfolgen kann und hierdurch eine vorgezogene Rechnungslegung notwendig wird (vgl. III.1.4), ist eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrags in entsprechender Anwendung von § 18 VOL/B zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach näheren Angaben der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ist die funktionsbereite Auslieferung des Zerkleinerers bis zum 18.12.2015 gewünscht. Eine Liefergarantie hat der Bieter jedenfalls zum 26.2.2016 zu übernehmen. Sollte ein Liefertermin im Jahr 2015 nicht möglich sein, ist der Bieter dennoch verpflichtet, im Jahr 2015 Rechnung zu legen. In diesem Fall hat der Bieter eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrags analog § 18 VOL/B zu stellen (vgl. III.1.1);
— Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ist die funktionsbereite Auslieferung des Zerkleinerers bis zum 18.12.2015 gewünscht. Eine Liefergarantie hat der Bieter jedenfalls zum 26.2.2016 zu übernehmen. Sollte ein Liefertermin im Jahr 2015 nicht möglich sein, ist der Bieter dennoch verpflichtet, im Jahr 2015 Rechnung zu legen. In diesem Fall hat der Bieter eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrags analog § 18 VOL/B zu stellen (vgl. III.1.1);
— Der Zerkleinerer muss eine Durchsatzleistung von mindestens 40 Mg/h aufweisen (Gegenstand der Teststellung);
— Es wird eine Gewährleistungsfrist von mindestens 24 Monaten bei max. 2 000 Betriebsstunden vereinbart. Verlängerungen der Gewährleistungsfrist können nach Maßgabe der Vergabeunterlagen angeboten werden;
— Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ist gefordert, dass der Bestbieter bzw. die Bieter der engeren Wahl den von ihm/ihnen angebotenen Zerkleinerer im Rahmen einer Teststellung (Arbeitsprobe/Präsentation) auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers vorstellt/vorstellen. Als Ausgleich für die Teststellung zahlt die ZAK eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 EUR. Eine darüber hinausgehende Kostenerstattung ist ausgeschlossen;
— Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ist gefordert, dass der Bestbieter bzw. die Bieter der engeren Wahl den von ihm/ihnen angebotenen Zerkleinerer im Rahmen einer Teststellung (Arbeitsprobe/Präsentation) auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers vorstellt/vorstellen. Als Ausgleich für die Teststellung zahlt die ZAK eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 EUR. Eine darüber hinausgehende Kostenerstattung ist ausgeschlossen;
— Bei der Zerkleinerung des von der ZAK eingesetzten Mischmaterials (gemischtes Altholz, Spanplatten, größere Eisenstörstoffe) muss die angebotene Maschine eine Output-Fraktion mit einer Stückigkeit von in der Regel höchstens 0-200 mm und einzelnen Ausreißern von bis zu 450 mm produzieren (Gegenstand der Teststellung);
— Bei der Zerkleinerung des von der ZAK eingesetzten Mischmaterials (gemischtes Altholz, Spanplatten, größere Eisenstörstoffe) muss die angebotene Maschine eine Output-Fraktion mit einer Stückigkeit von in der Regel höchstens 0-200 mm und einzelnen Ausreißern von bis zu 450 mm produzieren (Gegenstand der Teststellung);
— Außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung der ZAK durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden;
— Außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung der ZAK durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden;
— Schließlich ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
— Schließlich ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Lenertat
Name: [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Postanschrift: EnergieForum Berlin, Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Rechtsanwältin Annette Sander/Rechtsanwalt Jens Kröcher
Fax: +49 30726102610 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Andernfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Andernfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Quelle: OJS 2015/S 122-224110 (2015-06-23)
Ergänzende Angaben (2015-06-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Industrielle Maschinen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Industrielle Maschinen📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern
Kontakt
Telefon: +49 631341175502📞
Fax: +49 631341177501 📠