Lieferung eines elektronischen Fachinformationssystems inkl. Support und Pflege

Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium der Finanzen

Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach den Grundsätzen der Abgabenordnung die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Zur Umsetzung dieses Auftrages ist von den Bediensteten der Finanzverwaltung eine seit Jahren ständig wachsende Anzahl von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Urteilen zu beachten. Für den einzelnen Bediensteten wird es dadurch immer zeitaufwendiger, sein Fachwissen zu aktualisieren und für zurückliegende Zeiträume mit konventionellen Methoden Fachliteratur zu recherchieren.
Für den modernen Vollzug aller Aufgaben soll den Bediensteten ab 1.4.2016 (Produktivstart) ein computergestütztes Auskunftssystem für juristische und steuerliche Informationen bereit gestellt werden. Dieses Fachinformationssystem muss es ermöglichen, an den jeweiligen Arbeitsplätzen mit einfacher Bedienung die erforderlichen fachlichen Informationen schnell und effektiv abzurufen. Es soll die für die Tätigkeit in den Dienststellen benötigten Gesetze, Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung, insbesondere mit steuerlichem und weiteren – den Geschäftsaufgaben des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt entsprechenden (allgemeines Verwaltungsrecht, Liegenschaftsmanagement) – Bezug möglichst allumfassend beinhalten; die dabei zugrunde liegenden Daten müssen in einer logischen Beziehung zueinander stehen und sollen miteinander verlinkt sein.
Für die Nutzung des Fachinformationssystems sind aktuell ca. 3 900 Bedienstete (auf Arbeitsplatzrechnern) vorgesehen. Die Außendienstlösung wird auf ca. 750 PC/Notebook zum Einsatz kommen. Außendienstlizenzinhaber sind jeweils auch Inhaber einer Innendienstlizenz.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Software in Form einer sogenannten Unternehmenslizenz/Vollversion zu erwerben.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Fachinformationssystems sollen vom Auftragnehmer eine Administratorenschulung und 2 Multiplikatorenschulungen (Anwender) durchgeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-14 Auftragsbekanntmachung
2016-02-22 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium der Finanzen
Postanschrift: Editharing 40
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: diana.bruska@sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3918851652 📞
Fax: +49 3918851000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 159-292092
ABl. S-Ausgabe: 159

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach den Grundsätzen der Abgabenordnung die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Zur Umsetzung dieses Auftrages ist von den Bediensteten der Finanzverwaltung eine seit Jahren ständig wachsende Anzahl von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Urteilen zu beachten. Für den einzelnen Bediensteten wird es dadurch immer zeitaufwendiger, sein Fachwissen zu aktualisieren und für zurückliegende Zeiträume mit konventionellen Methoden Fachliteratur zu recherchieren.
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Für den modernen Vollzug aller Aufgaben soll den Bediensteten ab 1.4.2016 (Produktivstart) ein computergestütztes Auskunftssystem für juristische und steuerliche Informationen bereit gestellt werden. Dieses Fachinformationssystem muss es ermöglichen, an den jeweiligen Arbeitsplätzen mit einfacher Bedienung die erforderlichen fachlichen Informationen schnell und effektiv abzurufen. Es soll die für die Tätigkeit in den Dienststellen benötigten Gesetze, Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung, insbesondere mit steuerlichem und weiteren – den Geschäftsaufgaben des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt entsprechenden (allgemeines Verwaltungsrecht, Liegenschaftsmanagement) – Bezug möglichst allumfassend beinhalten; die dabei zugrunde liegenden Daten müssen in einer logischen Beziehung zueinander stehen und sollen miteinander verlinkt sein.
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Für die Nutzung des Fachinformationssystems sind aktuell ca. 3 900 Bedienstete (auf Arbeitsplatzrechnern) vorgesehen. Die Außendienstlösung wird auf ca. 750 PC/Notebook zum Einsatz kommen. Außendienstlizenzinhaber sind jeweils auch Inhaber einer Innendienstlizenz.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, die Software in Form einer sogenannten Unternehmenslizenz/Vollversion zu erwerben.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Fachinformationssystems sollen vom Auftragnehmer eine Administratorenschulung und 2 Multiplikatorenschulungen (Anwender) durchgeführt werden.
Referenznummer: GS 140 - 03/ 2015

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handels- bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
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2. Spezifische Eigenerklärungen folgenden Inhalts (siehe Formblatt Eignungsangaben der Vergabe- und Vertragsunterlagen):
a) Wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten
Bestimmungen verurteilt worden ist.
b) Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
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c) Wir erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
d) Wir erklären, dass wir Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft sind.
3. Erklärung ARGE (siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen):
Dem Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.
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Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen – mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Eignungsangaben).
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsportfolios bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (max. 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z. B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum sowie Angabe der Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl der Kunden der letzten 3 Jahre getrennt nach öffentlichen und privaten Auftraggebern eingegangen werden.
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2. Angabe der wesentlichen Referenzen der letzten 3 Jahre, die nach Art und Umfang mit der unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Darstellung erfolgt in Tabellenform und enthält folgende Angaben:
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe der Leistungszeit,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie des Umfangs der erbrachten Leistungen (z. B. Anzahl der im Einsatz befindlichen Lizenzen, Anzahl der Anwender usw.).
— Beschreibung der wesentlichen Funktionalitäten des Fachinformationssystems.
3. Projektbezogenes Schlüsselpersonal:
Angabe der für die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter:
— Projektleiter,
— weitere für die Leistungserbringung verantwortliche Mitarbeiter.
4. Beschreibung der wesentlichen Funktionalitäten des angebotenen Fachinformationssystems. Dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:
— Konfigurierbarkeit,
— User Experience,
— Performance,
— Self-Service Support,
— Integrationsfähigkeit.
5. Vorlage eines auf dem EVB-IT-Vertragsrecht basierenden Pflege-, Wartungs- und Supportkonzeptes.
6. Kommunikation mit dem Auftraggeber:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzamt Magdeburg, Vergabestelle, Tessenowstraße 10, 39114 Magdeburg
Frau Bruska

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GS 140 - 03/ 2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Finanzamt Magdeburg, Vergabestelle
Postanschrift: Tessenowstr. 10
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Telefon: +49 3918851652 📞
Fax: +49 3918851000 📠
Quelle: OJS 2015/S 159-292092 (2015-08-14)
Ergänzende Angaben (2016-02-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 040-064804
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 159-292092
ABl. S-Ausgabe: 40
Quelle: OJS 2016/S 040-064804 (2016-02-22)