Auszug aus Leistungsbeschreibung: Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke beabsichtigt die Anschaffung eines konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops, insbesondere zur flexiblen und zukunftssicheren Analyse verschiedener Fluoreszenzmarker exprimierender Mausmodelle sowie zur hochauflösenden Untersuchung intrazellulärer Vorgänge in kultivierten Säugerzellen und Gewebeexplantaten. Einsatzgebiete/Hauptaufgabenstellung: a) Untersuchung von dicken Gewebsschnitten (Geschmacks-, Hirn-, Pankreas-, Leber-, Fett-, Darmgewebe etc.), die u. U. eine komplexe Kombination verschiedener Fluorophore aufweisen, mit dem Ziel einer dreidimensionalen Rekonstruktion von Strukturen. b) Erstellung großflächiger Gewebsübersichten. c) Co-Lokalisation verschiedener plasmamembranständiger und intrazellulärer Proteine zur Aufklärung von Wechselwirkungen und Verteilungen. Für vorgenannte Aufgabengebiete ist eine hohe räumliche Auflösung (in xy- und z-Richtung), die Verfügbarkeit möglichst zahlreicher Anregungswellenlängen (im UV/Vis-Bereich) sowie die sensitive Erfassung und Separierung emittierter Fluoreszenzsignale erforderlich. Die Fluoreszenzsignalstärke kann je nach Modell-, Fluorophor- und Zelltyp erheblich schwanken. Die Dynamik der Detektorsensitivität, eine feine Auflösung des Emissionsspektrums und die parallele Erfassung und Vergleichbarkeit von unterschiedlich starken Signalen gehören zum Anforderungsspektrum ebenso wie eine dreidimensionale Rekonstruktion zellulärer Strukturen aus aufgenommenen Datensätzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fluoreszenzmikroskope
Menge oder Umfang: 1 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fluoreszenzmikroskope📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke, Stiftung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Arthur-Scheunert-Allee 114-116
Postleitzahl: 14558
Postort: Nuthetal
Kontakt
Internetadresse: http://www.dife.de🌏
E-Mail: vergabestelle@dife.de📧
Telefon: +49 33200882235📞
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65YC21.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65YC21.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65YC21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auszug aus Leistungsbeschreibung: Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke beabsichtigt die Anschaffung eines konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops, insbesondere zur flexiblen und zukunftssicheren Analyse verschiedener Fluoreszenzmarker exprimierender Mausmodelle sowie zur hochauflösenden Untersuchung intrazellulärer Vorgänge in kultivierten Säugerzellen und Gewebeexplantaten.
Auszug aus Leistungsbeschreibung: Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke beabsichtigt die Anschaffung eines konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops, insbesondere zur flexiblen und zukunftssicheren Analyse verschiedener Fluoreszenzmarker exprimierender Mausmodelle sowie zur hochauflösenden Untersuchung intrazellulärer Vorgänge in kultivierten Säugerzellen und Gewebeexplantaten.
Einsatzgebiete/Hauptaufgabenstellung:
a) Untersuchung von dicken Gewebsschnitten (Geschmacks-, Hirn-, Pankreas-, Leber-, Fett-, Darmgewebe etc.), die u. U. eine komplexe Kombination verschiedener Fluorophore aufweisen, mit dem Ziel einer dreidimensionalen Rekonstruktion von Strukturen.
b) Erstellung großflächiger Gewebsübersichten.
c) Co-Lokalisation verschiedener plasmamembranständiger und intrazellulärer Proteine zur Aufklärung von Wechselwirkungen und Verteilungen.
Für vorgenannte Aufgabengebiete ist eine hohe räumliche Auflösung (in xy- und z-Richtung), die Verfügbarkeit möglichst zahlreicher Anregungswellenlängen (im UV/Vis-Bereich) sowie die sensitive Erfassung und Separierung emittierter Fluoreszenzsignale erforderlich. Die Fluoreszenzsignalstärke kann je nach Modell-, Fluorophor- und Zelltyp erheblich schwanken. Die Dynamik der Detektorsensitivität, eine feine Auflösung des Emissionsspektrums und die parallele Erfassung und Vergleichbarkeit von unterschiedlich starken Signalen gehören zum Anforderungsspektrum ebenso wie eine dreidimensionale Rekonstruktion zellulärer Strukturen aus aufgenommenen Datensätzen.
Für vorgenannte Aufgabengebiete ist eine hohe räumliche Auflösung (in xy- und z-Richtung), die Verfügbarkeit möglichst zahlreicher Anregungswellenlängen (im UV/Vis-Bereich) sowie die sensitive Erfassung und Separierung emittierter Fluoreszenzsignale erforderlich. Die Fluoreszenzsignalstärke kann je nach Modell-, Fluorophor- und Zelltyp erheblich schwanken. Die Dynamik der Detektorsensitivität, eine feine Auflösung des Emissionsspektrums und die parallele Erfassung und Vergleichbarkeit von unterschiedlich starken Signalen gehören zum Anforderungsspektrum ebenso wie eine dreidimensionale Rekonstruktion zellulärer Strukturen aus aufgenommenen Datensätzen.
Referenznummer: DZD-06-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Institut für Ernährungsforschung, Arthur-Scheunert-Allee 114-116, 14558 Nuthetal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbarer Eintragung (EU).
2. Erklärungen folgenden Inhalts:
a) Wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A bzw. § 4 Abs. 6 a-g VOF genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
b) Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
b) Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
c) Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen.
d) Wir erklären, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch einzuhalten.
3. Eigenerklärung gemäß der „Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“.
4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
5. Vereinbarung zw. Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
6. Eigenerklärung Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
7. Firmendarstellung mit den Geschäftsbereichen (max. 2 Seiten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die 3 letzten Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eine Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
2. Bescheinigung der zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen, die bestätigen, dass die Leistungen den genannten Spezifikationen und Normen entsprechen – hier EG-Konformitätserklärung.
3. Prospekte, Informationsmaterial, Beschreibungen und/oder Fotografien oder ähnliches Material zur angebotenen Leistung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-11 📅
Öffnungsort: Deutsches Institut für Ernährungsforschung.
Ort des Eröffnungstermins: Deutsches Institut für Ernährungsforschung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: DZD-06-2015
Zusätzliche Informationen
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65YC21.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wir gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst nach 15 Kalendertagen, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wir gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst nach 15 Kalendertagen, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 070-124283 (2015-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 406 374,69 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Postleitzahl 14558.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Umsetzung der technischen und inhaltlichen Parameter und Anforderungen des Leistungsverzeichnisses-Technischer Wert (40)
2. Service und Garantieleistungen (10)
3. Preis (40)
4. Liefer- und Ausführungsfristen (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-01 📅
Name: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 114-206583 (2015-06-04)