Lieferung eines Oberleitungs-Montagefahrzeug (OFM)

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Lieferung eines Oberleitungs- Montagefahrzeugs (OMF) mit teleskopierbarer Arbeitsbühne, Schienenfahreinrichtung (SFE) für Meterspur und Werkstattaufbau. Zulässiges Gesamtgewicht 18 Tonnen, Fahrzeugbreite (Schweizer Breite) max. 2,30 m, Achslast im aufgegleisten Zustand max. 11 Tonnen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-25 Auftragsbekanntmachung
2016-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
Menge oder Umfang: 1 OMF.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mvg-mainz.de/ 🌏
E-Mail: rainer.hofmann@stadtwerke-mainz.de 📧
Telefon: +49 6131126536 📞
Fax: +49 6131126023 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 123-226135
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber fordern die Bewerbungsbedingungen (BWB) bei der Kontaktstelle an. Ein Teilnehmerantrag ist nur mit anerkannten BWB vollständig und der Form entsprechend! Dies gilt entsprechend auch für eingereichte Angebote. Vorläufige Verfahrensfristen: a. Absendung der Bekanntmachung 25.6.2015; b. Frist für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb 21.7.2015; c. Frist für die Anforderung Bewerbungsbedingungen 21.7.2015; d. Abgabeschluss Teilnahmewettbewerb 29.7.2015 14:00 Uhr; e. Versendung der Angebotsunterlagen ab ca. KW 35 2015; f. Frist für Rückfragen in der Angebotseinholung 24.9.2015; g. Abgabeschluss Angebote 2.10.2015 14:00 Uhr; h. Bietergespräche/Verhandlungen ab ca. KW 42 2015; i. Zuschlags- u. Bindefrist 30.11. 2015. Formvorschrift: Die Teilnahmeanträge und Angebote sind jeweils in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie), in der dafür vorgegebenen Form (siehe BWB), vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen und jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben, in Papierform und weiterhin in digitaler Form auf Datenträger (CD/DVD), ebenfalls zweifach – in einem verschlossenen Umschlag bei der Kontaktstelle einzureichen. Formfehler führen in der Regel zum Ausschluß aus dem Verfahren. Ausschlußkriterien: Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/ Kriterien bzw. Erklärungen/Nachweise, führt unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnahmeanträge oder der Angebote, in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht berücksichtigt. (1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form. (2) Das Fehlen der rechtsverbindlichen Unterschriften der Teilnahmeanträge (incl. Bewerbungs-bedingungen) bzw. Angebots-Unterlagen, Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen. (3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/Spezifikation/Preisblätter). (4) Das Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Oberleitungs- Montagefahrzeugs (OMF) mit teleskopierbarer Arbeitsbühne, Schienenfahreinrichtung (SFE) für Meterspur und Werkstattaufbau. Zulässiges Gesamtgewicht 18 Tonnen, Fahrzeugbreite (Schweizer Breite) max. 2,30 m, Achslast im aufgegleisten Zustand max. 11 Tonnen.
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Referenznummer: 007H15AEAE_Oberleitungsmontagefahrzeug
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55118 Mainz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
b. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellte Verfehlung nach StGB §§ 129, 261, 263, 264, 334 gegen den Bieter vertretende Personen vorliegt,
c. Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
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d. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
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e. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,
f. Tariftreueerklärung bzw. Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.12.2010, oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
g. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (Deckungssumme mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensereignis; bzw. verbindliche Zusicherung im Falle der Beauftragung,
h. Im Falle von Bietergemeinschaften die Erklärung im Sinne von § 705 BGB, gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I. Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
j. Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
k. Referenzen über vergleichbare Vorhaben aus den letzten 3 Geschäftsjahren – insbesondere bzgl. der ausgeschriebenen Fahrzeugtypen – mit den Kontaktdaten der Referenzgeber – wirtschaftliche Darlegung,
l. Darlegung zum QM-System des Bewerbers mit Beschreibung von Prozessen und Einzelfallmaßnahmen,
m. Darlegung des Personaleinsatzes quantitativ und qualitativ, der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projektes in Deutschland und der anschließenden Dokumentation der Ergebnisse unerlässlich ist, Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.),
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n. Darlegung zur Leistungsfähigkeit und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme (brutto).
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Rechnungssumme (brutto).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gem. Besondere, Zusätzliche und Allgemeine Vertragsbedingungen der Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bietergemeinschaften die Erklärung im Sinne von § 705 BGB, gefordert:
Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
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Sonstige besondere Bedingungen:
— Bewerbungsbedinungen [BWB];
— Besondere Vertragsbedingungen [BVB]/ Werkliefervertrag [WV];
— Zusätzliche Vertragsbedingungen [ZVB].

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Mainz AG, 55118 Mainz, Rheinallee 41
Herrn Hofmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
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(a) Der letzte Termin für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb ist der 21.7.2015; spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt.
(b) Der letzte Termin für Anfragen in der Phase der Angebotseinholung ist der 24.9.2015; spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt.
(c) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege für diesen Fall sind: Brief, Fax und E-Mail.
(d) Nachprüfverfahren wie folgt:
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Formvorschrift gem. §108 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Zuständigkeit:
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§102ff, GWB) sind in 1. Instanz die:
Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Quelle: OJS 2015/S 123-226135 (2015-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 568 220 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.mvg-mainz.de 🌏
Telefon: +49 6131-126536 📞
Fax: +49 6131-126023 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 095-171433
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 123-226135
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. (a) Der letzte Termin für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb ist der 21.7.2015; spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt. (b) Der letzte Termin für Anfragen in der Phase der Angebotseinholung ist der 24.9.2015; spätere Anfragen werden nicht berücksichtigt. (c) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege für diesen Fall sind: Brief, Fax und E-Mail. (d) Nachprüfverfahren wie folgt: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. § 108 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§ 102 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz.
Mehr anzeigen

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rainer Hofmann
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 095-171433 (2016-05-17)