Lieferung eines Raman-spektrometrischen Messplatzes

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Lieferung eines Raman-spektrometrischen Messplatzes, bestehend aus einem mit mehreren Lasern ausgestatteter Raman-Mikrospektrometer und adaptierten Heiz- und Druckzellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-03 Auftragsbekanntmachung
2015-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spektrometer
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spektrometer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postleitzahl: 07743
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-jena.de 🌏
E-Mail: rudolf.imiella@uni-jena.de 📧
Telefon: +49 3641931240 📞
Fax: +49 3641931242 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 173-314502
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Raman-spektrometrischen Messplatzes, bestehend aus einem mit mehreren Lasern ausgestatteter Raman-Mikrospektrometer und adaptierten Heiz- und Druckzellen.
Referenznummer: 2015-OV-42
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung MinGeoRaman
— Einrichtung eines Raman-Mikrospektroskopischen Arbeitsplatzes EFRE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über den vorschriftsmäßigen Eintrag in das Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes; ggf. Handelsregisterauszug.
2. Erklärung des Bieters darüber, dass:
— keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten von Personen vorliegen, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzuordnen ist,
— ihn betreffend kein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
— die gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt wurde,
— kein aufgrund eines anderen oder den einzelstaatlichen Rechtvorschriften gleichartiges Verfahren (Insolvenz) eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt wurde.
3. Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes.
4. Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Angabe der Deckungssumme.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Erklärung über Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren,
— Erklärung und Darstellung der Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten 3
Jahren,
Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung von mindestens drei Referenzobjekten für die Lieferung von Lasersysteme in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren mit Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers;
— Sicherstellung der Normen und Vorschriften zur Lasersicherheit, insbesondere der Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung)- Zertifizierung bzw. Nachweis gemäß DIN EN ISO 9001.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorauszahlung erfolgt ausschließlich nur gegen Bürgschaft oder Sicherheiten entsprechend der Regelungen der VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Mit Zuschlagserteilung ist die vollständige Rechnung zu legen. Die Vorauszahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rudolf Imiella

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-OV-42

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737276 📞
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 36137739376 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB hingeweisen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Friedrich-Schiller-Universität Jena – Rechtsamt
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postort: Jena
Postleitzahl: 07743
Telefon: +49 3641931080 📞
Fax: +49 3641931082 📠
Quelle: OJS 2015/S 173-314502 (2015-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-426123
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 173-314502
ABl. S-Ausgabe: 235

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Technischer Wert (45)
3. Zweckmäßigkeit/Benutzerfreundlichkeit (25)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-16 📅
Name: Horiba Jobin Yvon GmbH
Postanschrift: Neuhofstraße 9
Postort: Bensheim
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB hingewiesen:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Quelle: OJS 2015/S 235-426123 (2015-12-01)