Lieferung eines Ultrakurzpulslasers

Universität Rostock

Die Universität Rostock benötigt ein Ultrakurzpulslasersystem für die Bearbeitung von Aufgabenstellungen in der wissenschaftlichen Forschung des Lehrstuhles für Fluidtechnik und Mikrofluidtechnik an der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik der Universität Rostock.
Dieses Ultrakurzpulslasersystem soll für die athermische Materialbearbeitung eingesetzt werden. Dabei soll das Ultrakurzpulslasersystem ein breites Anwendungsfeld abdecken. Der Ultrakurzpulslaser muss daher eine hohe mittlere Leistung, eine einstellbare Pulsdauer und ebenfalls eine einstellbare Pulsrepetitionsrate besitzen. Ferner soll der Ultrakurzpulslaser über eine Grundwellenlänge im infraroten Bereich verfügen. Um ein breites Feld an Materialien effektiv zu bearbeiten und zu modifizieren muss das Lasersystem zusätzlich über ein Frequenzverdopplungsmodul verfügen. Die Ablenkung des Laserstrahls soll über einen Laserscanner mit einer Apertur von rund 14 mm und einer Brennweite von f = 160 mm realisiert werden. Das Lasersystem muss sich ferner in ein Mikrobearbeitungszentrum vom Typ GU4 mit 5-Achskonfiguration integrieren lassen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-04 Auftragsbekanntmachung
2016-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laser
Menge oder Umfang: Lasersystem bestehend aus Strahlenquelle und Scannersystem.267 210
Gesamtwert des Auftrags: 267 210 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laser 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Rostock
Postanschrift: Dezernat 2, Referat 2.3
Postleitzahl: 18051
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-rostock.de 🌏
E-Mail: mathias.evert@uni-rostock.de 📧
Telefon: +49 3814981537 📞
Fax: +49 3814981531 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 238-431929
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss schrfitlich an mathias.evert@uni-rostock.de erfolgen. Wertung der Angebote: Es ist ein maximaler Kostenrahmen Höhe von 317 979,90 EUR inkl 19 % USt. vorgegeben. Alle Angebote die unterhalb dieses Wertgrenze liegen, werden anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix bewertet. Zu einer Reihe von Wertungskriterien unterschiedlicher Gewichtung werden Punkte verteilt. Es kann eine maximale Punktzahl von 400 erreicht werden. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Erreichen mehrere Angebote die gleiche Gesamtleistungspunktzahl, erhält das Angebot mit dem besten Preis den Zuschlag.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Rostock benötigt ein Ultrakurzpulslasersystem für die Bearbeitung von Aufgabenstellungen in der wissenschaftlichen Forschung des Lehrstuhles für Fluidtechnik und Mikrofluidtechnik an der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik der Universität Rostock.
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Dieses Ultrakurzpulslasersystem soll für die athermische Materialbearbeitung eingesetzt werden. Dabei soll das Ultrakurzpulslasersystem ein breites Anwendungsfeld abdecken. Der Ultrakurzpulslaser muss daher eine hohe mittlere Leistung, eine einstellbare Pulsdauer und ebenfalls eine einstellbare Pulsrepetitionsrate besitzen. Ferner soll der Ultrakurzpulslaser über eine Grundwellenlänge im infraroten Bereich verfügen. Um ein breites Feld an Materialien effektiv zu bearbeiten und zu modifizieren muss das Lasersystem zusätzlich über ein Frequenzverdopplungsmodul verfügen. Die Ablenkung des Laserstrahls soll über einen Laserscanner mit einer Apertur von rund 14 mm und einer Brennweite von f = 160 mm realisiert werden. Das Lasersystem muss sich ferner in ein Mikrobearbeitungszentrum vom Typ GU4 mit 5-Achskonfiguration integrieren lassen.
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Menge oder Umfang: Lasersystem bestehend aus Strahlenquelle und Scannersystem.
Referenznummer: 264/124-1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass:
aa) über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
bb) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
cc) das nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber,
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dd) keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der nach § 6 Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A-EG genannten Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten,
ee) das Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden und Der Bieter gibt nachstehendes an:
— Steuernummer meines/unseres Unternehmens: ...
— Zuständiges Finanzamt: ...
— Krankenkasse der Mehrheit der Beschäftigten meines/unseres Unternehmens: ...
ff) der Bieter im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Eignung abgegeben hat,
b) Der Bieter erklären, dass aa) er selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person des Unternehmens nicht nach:
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1, 1 b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266 a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass er selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person seines Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat,
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cc) er nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind, Seite 2 von 2,
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
c) er erklärt, dass: er oder sein Unternehmen nicht mit einer temporären Auftragssperre belegt worden bin/sind.
d) er ist sich darüber bewusst, dass eine falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat und von weiteren Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. Weiterhin bin ich mir bewusst, dass eine Verfehlung eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern nach sich ziehen kann. Der Beiter erklärt darüber hinaus, dass die mit den Vergabeunterlagen übergebenen Vordrucke verwendet wurden und keine Veränderungen an diesen Vordrucken vorgenommen wurden.
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e) Er verpflichtet sich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Eigenerklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Angabe der Firmenbezeichnung und Anschrift, Registernummer und zuständiges Amtsgericht).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der hier betreffenden Vergabe ist und auf die angeboten wird, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4 Referenzen zu gleichartiger Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe des Kontaktes des Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Zahlungen erfolgen Grundsätzlich nach erbrachter Leistung (hier Lieferung):
• Sollte eine Vorauszahlung erforderlich sein, so kann diese nur gegen Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft auf erstes Anfordern in Höhe des im Voraus zu zahlenden Betrages inkl. USt. erfolgen. Der Vorauszahlungsbetrag darf 50 % des Gesamtauftragswertes nicht überschreiten.
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• Im Angebot ist/sind das Zahlungsziel/ die Zahlungsziele anzugeben.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-22 📅
Öffnungsort: Siehe I.1).
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mathias Evert
Internetadresse: www.uni-rostock.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 264/124-1
Zusätzliche Informationen
Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss schrfitlich an mathias.evert@uni-rostock.de erfolgen.
Wertung der Angebote:
Es ist ein maximaler Kostenrahmen Höhe von 317 979,90 EUR inkl 19 % USt. vorgegeben. Alle Angebote die unterhalb dieses Wertgrenze liegen, werden anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix bewertet. Zu einer Reihe von Wertungskriterien unterschiedlicher Gewichtung werden Punkte verteilt. Es kann eine maximale Punktzahl von 400 erreicht werden. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Erreichen mehrere Angebote die gleiche Gesamtleistungspunktzahl, erhält das Angebot mit dem besten Preis den Zuschlag.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Telefon: +49 3855885160 📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
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Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 238-431929 (2015-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 315 350 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 030-048131
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 238-431929
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss schriftlich an mathias.evert@uni-rostock.de erfolgen. Wertung der Angebote: Es ist ein maximaler Kostenrahmen Höhe von 317 979,90 EUR inkl. 19 % USt. vorgegeben. Alle Angebote die unterhalb dieses Wertgrenze liegen, werden anahnd der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix bewertet. Zu einer Reihe von Wertungskriterien unterschiedlicher Gewichtung werden Punkte verteilt. Es kann eine maximale Punktzahl von 400 erreicht werden. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Erreichen mehrere Angebote die gleiche Gesamtleistungspunktzahl, erhält das Angebot mit dem besten Preis den Zuschlag.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-09 📅
Name: Active Fiber Systems GmbH
Postanschrift: Wildenbruchstraße 15
Postort: Jena
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 030-048131 (2016-02-09)