Lieferung, Installation, Parametrierung und Customizing sowie permanenter Betrieb eines wohnungswirtschaftlichen ERP-Gesamtsystems zur Ablösung von GES (Systemumstellung) incl. Dokumentation, Vorarbeiten (z. B. Erstellung eines Feinkonzeptes) sowie Datenmigrations-, Schulungs-, Coachings-, Schnittstellenanpassungs-, Randgebietsarbeiten, Softwarepflegeleistungen sowie Rechenzentrumsbetrieb im Full-Service-Modus (ASP-Betrieb)
1. Bereitstellung einer funktional ausgereiften wohnungswirtschaftlich ausgerichteten Standard-ERP-Software mit breiter Installationsbasis zum umfassenden Management der Immobilien, Liegenschaften und des sonstigen Geschäftsbetriebes der WIRO. 2. Parametrierung und Customizing dieser Standardsoftware an die unternehmensindividuellen Gegebenheiten der WIRO sowie Einbindung/Lieferung/Anpassung von ergänzender Fremdsoftware (Handwerkerkopplung, Bankenkommunikationssoftware u.ä.) und systemtechnisch bedingter Komponenten (z.B. Datenbank-Lizenzen) sowie deren bruchfreie Anbindung an die ERP-Software. 3. Bereitstellung der ERP-Software im Full-Service-Betrieb (ASP-Modus, ggf. mit Begleitkomponenten, s.u. erläuternde Definition) in einem Rechenzentrum, für welches der Auftragnehmer alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber ist (bezogen auf „alles“, d.h. auf das Software-Produkt als auch auf die Rechenzentrumsleistungen incl. Backup-Rechenzentrum). Die Rechenzentren müssen in Deutschland liegen und den Anforderungen des § 11 BDSG entsprechen. 4. Migration der benötigten Altdaten der GES-Applikation sowie begleitender Datenbestände in das gelieferte System sowie Sicherstellung der testatfähigen/revisionssicheren Dokumentation dieser Datenmigration (Auslesen der Daten aus GES/Transformieren/Einlesen durch den Bieter). 5. Es gibt eine Reihe von Softwareprodukten bei der WIRO, welche die gegenwärtig verwendete ERP-Software (GES) ergänzen. Hierbei handelt es sich u.a. um ein Data Warehouse (auf Basis GES-Reporting), ebenfalls um Mareon und das Archiv/DMS (EASY). Diese sind vorzugsweise anzubinden oder durch andere Software mit gleichwertigen Funktionen zu ersetzen oder müssen in ihren Funktionalitäten in der neuen Lösung integriert enthalten sein. Das ERP-System ist zwingend an den Bankverkehr der Aareal-Bank anzubinden („BK01/XL“ muss integriert werden). 6. Schulung und Coaching des Anwenderprojektteams sowie aller Benutzer durch in der Software erfahrene fest angestellte Trainer des Bieters. 7. Sonstige begleitende Arbeiten eines ERP-Systemwechsels wie Projektsteuerung und -planung, Einführungsunterstützung, Protokollierung und Dokumentation. 8. Service, Wartung und Anpassung der gelieferten Software-Komponenten an geänderte rechtliche, branchentypische und systemtechnische Gegebenheiten für mindestens 10 Jahre. 9. Es ist angedacht, im Rahmen weiterer Projektschritte weitere Funktionalitäten einzuführen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Anbindung/Integration eines CRM (Customer-Relationship-Management). Erläuternde Definition (zu oben Ziff. 1): Die WIRO sucht ausdrücklich eine Standardsoftware, die durchaus parametriert und gecustomized werden muss. Allerdings wünscht die WIRO nicht die Entwicklung von unternehmensspezifischer Individualprogrammierung, die ihrerseits erhebliche Folgeaufwände nach sich zieht. Daher wünscht sie eine weit verbreitete und funktional ausgereifte Standardsoftware, die aufgrund der weiten Verbreitung in der deutschen Wohnungswirtschaft erwarten lässt, dass der Funktionsumfang bezogen auf diese Branche umfassend ist und ausreicht, um die Geschäftsvorfälle bei der WIRO umfänglich abzubilden. Erläuternde Definition (zu oben Ziff. 3): Unter „ASP“ versteht die WIRO, dass alle vom Anbieter bereitgestellten Komponenten (z.B. Rechenzentrumsinfrastruktur, Hardware und insbesondere die Software) im Eigentum des Anbieters verbleiben und von der WIRO lediglich gegen Gebühr dazu genutzt werden, um die WIRO-eigenen Daten verarbeiten zu können. Ein Lizenzkauf ist somit nicht beabsichtigt. Ebenso ist es das Verständnis der WIRO von ASP, dass andere Kunden des Bieters ebenfalls in der gleichen Rechnerumgebung das gleiche Software-Release der angebotenen Software nutzen. Gleiches Software-Release der angebotenen Software meint, dass der generelle Funktionsumfang der genutzten Software für alle Anwendungsunternehmen, die diese Software nutzen, gleich ist und unterschiedliche Funktionsweisen lediglich aus unterschiedlicher Modulnutzung und -freischaltungen sowie unterschiedlichem Customizing resultieren, nicht aber aus kundenindividuell erstellten Programmerweiterungen, die andere Kunden nicht nutzen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.WIRO.de🌏
E-Mail: vergabe-erp@wiro.de📧
Fax: +49 38145672126 📠
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) vorhanden. Bitte fordern Sie diese bei der genannten Kontaktstelle an. Es ist beabsichtigt, dass die Bieter in der 2 Phase des Verfahrens eine ggf. strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet zurückgeben müssen. Ebenso müssen später inhaltlich die im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V vorgesehenen Erklärungen abgegeben werden.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag unbedingt vollständig bei. Der Teilnahmeantrag ist in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis bei der Kontaktstelle einzureichen. Außen muss der Vermerk "Nicht vor dem Termin öffnen! Teilnahmeantrag WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“ angebracht sein.
Es erleichtert der WIRO die Arbeit, wenn Sie den kompletten Teilnahmeantrag als PDF-Datei auf einem üblichen Datenträger (CD-R, USB-Stick) beilegen.
Aus gegebenem Anlass (Entscheidung der VK Bund, B. v. 12.12.2013 – VK1-101/13) machen wir darauf aufmerksam, dass Vergaberechtsverstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe gerügt werden müssen. Diese Frist wird daher vorsorglich zunächst auf den 19.10.2015 festgelegt. Die VK Bund vertritt in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass man auch noch nach Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe rügen kann, ohne präkludiert zu sein, wenn in der Bekanntmachung die Frist zur Angebotsabgabe nicht benannt ist. Diese Rechtsansicht ist u.E. falsch und eine Mindermeinung. Sie widerspricht dem Regelungsziel des Gesetzes, da es in zweiphasigen Verfahren wie dem Verhandlungsverfahren mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb meist nicht realistisch möglich ist, den finalen Angebotstermin zuverlässig schon in der Bekanntmachung zu benennen. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf das offene Verfahren ausgerichtet. Überdies ermöglicht diese Entscheidungspraxis schlussendlich, Rügemöglichkeiten zu „sammeln“, da die „Unverzüglichkeitsklausel“ des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB manchmal nicht zuverlässig greift.
Ergänzend zu IV.1.2: Es soll nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bieter weiter verringert werden, um den Zeitaufwand für Verhandlungen auf zwei Bieter zu reduzieren. Die Regeln hierfür werden später (nach dem Teilnahmewettbewerb) festgelegt und den Bietern mitgeteilt.
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) vorhanden. Bitte fordern Sie diese bei der genannten Kontaktstelle an. Es ist beabsichtigt, dass die Bieter in der 2 Phase des Verfahrens eine ggf. strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet zurückgeben müssen. Ebenso müssen später inhaltlich die im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V vorgesehenen Erklärungen abgegeben werden.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag unbedingt vollständig bei. Der Teilnahmeantrag ist in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis bei der Kontaktstelle einzureichen. Außen muss der Vermerk "Nicht vor dem Termin öffnen! Teilnahmeantrag WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“ angebracht sein.
Es erleichtert der WIRO die Arbeit, wenn Sie den kompletten Teilnahmeantrag als PDF-Datei auf einem üblichen Datenträger (CD-R, USB-Stick) beilegen.
Aus gegebenem Anlass (Entscheidung der VK Bund, B. v. 12.12.2013 – VK1-101/13) machen wir darauf aufmerksam, dass Vergaberechtsverstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe gerügt werden müssen. Diese Frist wird daher vorsorglich zunächst auf den 19.10.2015 festgelegt. Die VK Bund vertritt in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass man auch noch nach Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe rügen kann, ohne präkludiert zu sein, wenn in der Bekanntmachung die Frist zur Angebotsabgabe nicht benannt ist. Diese Rechtsansicht ist u.E. falsch und eine Mindermeinung. Sie widerspricht dem Regelungsziel des Gesetzes, da es in zweiphasigen Verfahren wie dem Verhandlungsverfahren mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb meist nicht realistisch möglich ist, den finalen Angebotstermin zuverlässig schon in der Bekanntmachung zu benennen. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf das offene Verfahren ausgerichtet. Überdies ermöglicht diese Entscheidungspraxis schlussendlich, Rügemöglichkeiten zu „sammeln“, da die „Unverzüglichkeitsklausel“ des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB manchmal nicht zuverlässig greift.
Ergänzend zu IV.1.2: Es soll nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bieter weiter verringert werden, um den Zeitaufwand für Verhandlungen auf zwei Bieter zu reduzieren. Die Regeln hierfür werden später (nach dem Teilnahmewettbewerb) festgelegt und den Bietern mitgeteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Bereitstellung einer funktional ausgereiften wohnungswirtschaftlich ausgerichteten Standard-ERP-Software mit breiter Installationsbasis zum umfassenden Management der Immobilien, Liegenschaften und des sonstigen Geschäftsbetriebes der WIRO.
2. Parametrierung und Customizing dieser Standardsoftware an die unternehmensindividuellen Gegebenheiten der WIRO sowie Einbindung/Lieferung/Anpassung von ergänzender Fremdsoftware (Handwerkerkopplung, Bankenkommunikationssoftware u.ä.) und systemtechnisch bedingter Komponenten (z.B. Datenbank-Lizenzen) sowie deren bruchfreie Anbindung an die ERP-Software.
2. Parametrierung und Customizing dieser Standardsoftware an die unternehmensindividuellen Gegebenheiten der WIRO sowie Einbindung/Lieferung/Anpassung von ergänzender Fremdsoftware (Handwerkerkopplung, Bankenkommunikationssoftware u.ä.) und systemtechnisch bedingter Komponenten (z.B. Datenbank-Lizenzen) sowie deren bruchfreie Anbindung an die ERP-Software.
3. Bereitstellung der ERP-Software im Full-Service-Betrieb (ASP-Modus, ggf. mit Begleitkomponenten, s.u. erläuternde Definition) in einem Rechenzentrum, für welches der Auftragnehmer alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber ist (bezogen auf „alles“, d.h. auf das Software-Produkt als auch auf die Rechenzentrumsleistungen incl. Backup-Rechenzentrum). Die Rechenzentren müssen in Deutschland liegen und den Anforderungen des § 11 BDSG entsprechen.
3. Bereitstellung der ERP-Software im Full-Service-Betrieb (ASP-Modus, ggf. mit Begleitkomponenten, s.u. erläuternde Definition) in einem Rechenzentrum, für welches der Auftragnehmer alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber ist (bezogen auf „alles“, d.h. auf das Software-Produkt als auch auf die Rechenzentrumsleistungen incl. Backup-Rechenzentrum). Die Rechenzentren müssen in Deutschland liegen und den Anforderungen des § 11 BDSG entsprechen.
4. Migration der benötigten Altdaten der GES-Applikation sowie begleitender Datenbestände in das gelieferte System sowie Sicherstellung der testatfähigen/revisionssicheren Dokumentation dieser Datenmigration (Auslesen der Daten aus GES/Transformieren/Einlesen durch den Bieter).
4. Migration der benötigten Altdaten der GES-Applikation sowie begleitender Datenbestände in das gelieferte System sowie Sicherstellung der testatfähigen/revisionssicheren Dokumentation dieser Datenmigration (Auslesen der Daten aus GES/Transformieren/Einlesen durch den Bieter).
5. Es gibt eine Reihe von Softwareprodukten bei der WIRO, welche die gegenwärtig verwendete ERP-Software (GES) ergänzen. Hierbei handelt es sich u.a. um ein Data Warehouse (auf Basis GES-Reporting), ebenfalls um Mareon und das Archiv/DMS (EASY). Diese sind vorzugsweise anzubinden oder durch andere Software mit gleichwertigen Funktionen zu ersetzen oder müssen in ihren Funktionalitäten in der neuen Lösung integriert enthalten sein. Das ERP-System ist zwingend an den Bankverkehr der Aareal-Bank anzubinden („BK01/XL“ muss integriert werden).
5. Es gibt eine Reihe von Softwareprodukten bei der WIRO, welche die gegenwärtig verwendete ERP-Software (GES) ergänzen. Hierbei handelt es sich u.a. um ein Data Warehouse (auf Basis GES-Reporting), ebenfalls um Mareon und das Archiv/DMS (EASY). Diese sind vorzugsweise anzubinden oder durch andere Software mit gleichwertigen Funktionen zu ersetzen oder müssen in ihren Funktionalitäten in der neuen Lösung integriert enthalten sein. Das ERP-System ist zwingend an den Bankverkehr der Aareal-Bank anzubinden („BK01/XL“ muss integriert werden).
6. Schulung und Coaching des Anwenderprojektteams sowie aller Benutzer durch in der Software erfahrene fest angestellte Trainer des Bieters.
7. Sonstige begleitende Arbeiten eines ERP-Systemwechsels wie Projektsteuerung und -planung, Einführungsunterstützung, Protokollierung und Dokumentation.
8. Service, Wartung und Anpassung der gelieferten Software-Komponenten an geänderte rechtliche, branchentypische und systemtechnische Gegebenheiten für mindestens 10 Jahre.
9. Es ist angedacht, im Rahmen weiterer Projektschritte weitere Funktionalitäten einzuführen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Anbindung/Integration eines CRM (Customer-Relationship-Management).
Erläuternde Definition (zu oben Ziff. 1):
Die WIRO sucht ausdrücklich eine Standardsoftware, die durchaus parametriert und gecustomized werden muss. Allerdings wünscht die WIRO nicht die Entwicklung von unternehmensspezifischer Individualprogrammierung, die ihrerseits erhebliche Folgeaufwände nach sich zieht. Daher wünscht sie eine weit verbreitete und funktional ausgereifte Standardsoftware, die aufgrund der weiten Verbreitung in der deutschen Wohnungswirtschaft erwarten lässt, dass der Funktionsumfang bezogen auf diese Branche umfassend ist und ausreicht, um die Geschäftsvorfälle bei der WIRO umfänglich abzubilden.
Die WIRO sucht ausdrücklich eine Standardsoftware, die durchaus parametriert und gecustomized werden muss. Allerdings wünscht die WIRO nicht die Entwicklung von unternehmensspezifischer Individualprogrammierung, die ihrerseits erhebliche Folgeaufwände nach sich zieht. Daher wünscht sie eine weit verbreitete und funktional ausgereifte Standardsoftware, die aufgrund der weiten Verbreitung in der deutschen Wohnungswirtschaft erwarten lässt, dass der Funktionsumfang bezogen auf diese Branche umfassend ist und ausreicht, um die Geschäftsvorfälle bei der WIRO umfänglich abzubilden.
Erläuternde Definition (zu oben Ziff. 3):
Unter „ASP“ versteht die WIRO, dass alle vom Anbieter bereitgestellten Komponenten (z.B. Rechenzentrumsinfrastruktur, Hardware und insbesondere die Software) im Eigentum des Anbieters verbleiben und von der WIRO lediglich gegen Gebühr dazu genutzt werden, um die WIRO-eigenen Daten verarbeiten zu können. Ein Lizenzkauf ist somit nicht beabsichtigt.
Unter „ASP“ versteht die WIRO, dass alle vom Anbieter bereitgestellten Komponenten (z.B. Rechenzentrumsinfrastruktur, Hardware und insbesondere die Software) im Eigentum des Anbieters verbleiben und von der WIRO lediglich gegen Gebühr dazu genutzt werden, um die WIRO-eigenen Daten verarbeiten zu können. Ein Lizenzkauf ist somit nicht beabsichtigt.
Ebenso ist es das Verständnis der WIRO von ASP, dass andere Kunden des Bieters ebenfalls in der gleichen Rechnerumgebung das gleiche Software-Release der angebotenen Software nutzen. Gleiches Software-Release der angebotenen Software meint, dass der generelle Funktionsumfang der genutzten Software für alle Anwendungsunternehmen, die diese Software nutzen, gleich ist und unterschiedliche Funktionsweisen lediglich aus unterschiedlicher Modulnutzung und -freischaltungen sowie unterschiedlichem Customizing resultieren, nicht aber aus kundenindividuell erstellten Programmerweiterungen, die andere Kunden nicht nutzen können.
Ebenso ist es das Verständnis der WIRO von ASP, dass andere Kunden des Bieters ebenfalls in der gleichen Rechnerumgebung das gleiche Software-Release der angebotenen Software nutzen. Gleiches Software-Release der angebotenen Software meint, dass der generelle Funktionsumfang der genutzten Software für alle Anwendungsunternehmen, die diese Software nutzen, gleich ist und unterschiedliche Funktionsweisen lediglich aus unterschiedlicher Modulnutzung und -freischaltungen sowie unterschiedlichem Customizing resultieren, nicht aber aus kundenindividuell erstellten Programmerweiterungen, die andere Kunden nicht nutzen können.
Referenznummer: LE-SE-1-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A: Es muss erklärt werden, dass die in diesen Absätzen genannten Tatbestände (diese sind in der Eigenerklärung zu nennen, ebenso wörtlich die Textpassage in Abs. 4 von „Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt“ bis „rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.“) nicht vorliegen.
A) Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A: Es muss erklärt werden, dass die in diesen Absätzen genannten Tatbestände (diese sind in der Eigenerklärung zu nennen, ebenso wörtlich die Textpassage in Abs. 4 von „Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt“ bis „rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.“) nicht vorliegen.
Form: Eigenerklärung: Ein Muster für eine ausreichende Eigenerklärung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und beim Auftraggeber erhältlich.
b) Handelsregisterauszug – soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform des Bieters vorhanden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Sparte wohnungswirtschaftliches ERP-System), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Sparte wohnungswirtschaftliches ERP-System), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Unternehmenskennzahlen: Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung; Eigenkapitalquote und Bilanzsumme, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Nur auf Nachforderung (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen): Vorlage testierter Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Kopien reichen aus). Liegen keine Jahresabschlüsse vor, weil nicht bilanziert wird, genügt die Vorlage entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Nur auf Nachforderung (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen): Vorlage testierter Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Kopien reichen aus). Liegen keine Jahresabschlüsse vor, weil nicht bilanziert wird, genügt die Vorlage entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für alle nachfolgenden Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen (soweit nicht anders angegeben):
— Projektstart, nur bei den Referenzvorgaben a) bis c)
— Produktivstart (Going live), nur bei den Referenzvorgaben a) bis c)
— Anzahl der Wohneinheiten (im Projekt)
— Produktbezeichnung des neu installierten Software-Produkts
— Vertragspartner
— dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen.
Alternativ kann statt der Angabe des Ansprechpartners vorgelegt werden:
— bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder
— bei privaten Auftraggebern eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Es ist das anzubietende Software-Produkt zwingend im Teilnahmeantrag anzugeben.
Form der Referenznennung: Eigenerklärung, soweit nicht anders angegeben (entsprechende Vordrucke sind Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Die WIRO behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Sie wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Soweit die Referenzen sich auf Software-Produkte beziehen, muss es sich um Software-Produkte handeln, die den Rechtsverhältnissen in Deutschland (insb. die Wohnungswirtschaft betreffend) Rechnung tragen.
Begriffliche Definition: „Wohneinheiten“ sind als Wohn- und Gewerbeeinheiten zu verstehen (keine Garagen, Stellplätze und sonstige Einheiten).
Referenzvorgaben im Einzelnen:
a) [„Vergleichbare Projekte“] Angabe von mindestens 4 Referenzen (Ausschlusskriterium) und maximal 8 Referenzen hinsichtlich in der Aufgabenstellung ähnlich gelagerter Projekte (Ersetzung des vorhandenen ERP-Systems durch ein neues) in Wohnungsunternehmen mit mehr als 5 000 Wohneinheiten bezogen auf das anzubietende Software-Produkt. Die Referenzen (Eigenerklärungen) müssen aus Projekten stammen, bei denen der Produktivstart des ERP-Systems (Going live) nach dem 30.09.2011 stattgefunden hat. Wertung: Für die 4. Referenz (und jede folgende Referenz bis zur 8. Referenz einschließlich) wird 1 Punkt vergeben, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 8 Referenzen).
a) [„Vergleichbare Projekte“] Angabe von mindestens 4 Referenzen (Ausschlusskriterium) und maximal 8 Referenzen hinsichtlich in der Aufgabenstellung ähnlich gelagerter Projekte (Ersetzung des vorhandenen ERP-Systems durch ein neues) in Wohnungsunternehmen mit mehr als 5 000 Wohneinheiten bezogen auf das anzubietende Software-Produkt. Die Referenzen (Eigenerklärungen) müssen aus Projekten stammen, bei denen der Produktivstart des ERP-Systems (Going live) nach dem 30.09.2011 stattgefunden hat. Wertung: Für die 4. Referenz (und jede folgende Referenz bis zur 8. Referenz einschließlich) wird 1 Punkt vergeben, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 8 Referenzen).
b) [„BK01/XL“] Angabe von mindestens 2 Referenzen (Ausschlusskriterium) und maximal 4 Referenzen für Projekte, bei denen der Bewerber sein wohnungswirtschaftlich ausgerichtetes Software-Produkt in integrierter Zusammenarbeit mit dem Zahlungsverkehr der Aareal-Bank (BK01/XL) mit direkter Zuordnung der Zahlungsströme zum jeweiligen Mietvertragskonto bzw. zur Betriebskostenabrechnungseinheit eingeführt hat. Ebenfalls ist Anforderung, dass sich die Referenz auf Wohnungsunternehmen mit mehr als 5 000 Wohneinheiten bezieht. Anerkannt werden nur Referenzen, die sich auf das Software-Produkt beziehen, das später angeboten werden soll. Die Referenzen (Eigenerklärungen) müssen aus Projekten stammen, bei denen der Produktivstart des ERP-Systems (Going live) nach dem 30.09.2011 stattgefunden hat. Wertung: Für die 2. Referenz wird 1 Punkt vergeben. Jede folgende Referenz bis zur 4. Referenz einschließlich erhält je 2 Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 4 Referenzen).
b) [„BK01/XL“] Angabe von mindestens 2 Referenzen (Ausschlusskriterium) und maximal 4 Referenzen für Projekte, bei denen der Bewerber sein wohnungswirtschaftlich ausgerichtetes Software-Produkt in integrierter Zusammenarbeit mit dem Zahlungsverkehr der Aareal-Bank (BK01/XL) mit direkter Zuordnung der Zahlungsströme zum jeweiligen Mietvertragskonto bzw. zur Betriebskostenabrechnungseinheit eingeführt hat. Ebenfalls ist Anforderung, dass sich die Referenz auf Wohnungsunternehmen mit mehr als 5 000 Wohneinheiten bezieht. Anerkannt werden nur Referenzen, die sich auf das Software-Produkt beziehen, das später angeboten werden soll. Die Referenzen (Eigenerklärungen) müssen aus Projekten stammen, bei denen der Produktivstart des ERP-Systems (Going live) nach dem 30.09.2011 stattgefunden hat. Wertung: Für die 2. Referenz wird 1 Punkt vergeben. Jede folgende Referenz bis zur 4. Referenz einschließlich erhält je 2 Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 4 Referenzen).
c) [„GES-Migration“] Angabe von Referenzen zu Datenmigrationsprojekten, in denen der Bewerber die wohnungswirtschaftlichen Stammdatenbestände aus der Anwendung GES in sein Software-Produkt migriert hat. Eine Migration im Sinne dieser Ausschreibung liegt nur dann vor, wenn mindestens die Stammdaten der Verwaltungseinheiten, Gebäude, Mietobjekte, Mieter und Mietverträge sowie die ihnen zugeordneten Datentypen migriert wurden. Außerdem muss der Migrationsdatenbestand mehr als 5 000 Wohneinheiten betragen haben. Bei mindestens einer der angegebenen Referenzen (diese ist explizit zu benennen) müssen darüber hinaus die vergleichbaren Stammdatensätze sowie die ihnen zugeordneten Datentypen der WEG-Verwaltung (Eigentümergemeinschaft, Eigentumseinheiten, Eigentümer, Hausgeldanteil [WEG-Datensatz analog zu Mietvertrag]) migriert worden sein. Anzugeben sind mindestens 2 Referenzen (Ausschlusskriterium) und höchstens 4 Referenzen. Die Referenzen (Eigenerklärungen) müssen aus Migrationsprojekten stammen, bei denen die Datenmigration nach dem 30.09.2011 stattgefunden hat. Wertung: Für die 2. Referenz wird 1 Punkt vergeben. Jede folgende Referenz bis zur 4. Referenz einschließlich erhält je 2 Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 4 Referenzen).
c) [„GES-Migration“] Angabe von Referenzen zu Datenmigrationsprojekten, in denen der Bewerber die wohnungswirtschaftlichen Stammdatenbestände aus der Anwendung GES in sein Software-Produkt migriert hat. Eine Migration im Sinne dieser Ausschreibung liegt nur dann vor, wenn mindestens die Stammdaten der Verwaltungseinheiten, Gebäude, Mietobjekte, Mieter und Mietverträge sowie die ihnen zugeordneten Datentypen migriert wurden. Außerdem muss der Migrationsdatenbestand mehr als 5 000 Wohneinheiten betragen haben. Bei mindestens einer der angegebenen Referenzen (diese ist explizit zu benennen) müssen darüber hinaus die vergleichbaren Stammdatensätze sowie die ihnen zugeordneten Datentypen der WEG-Verwaltung (Eigentümergemeinschaft, Eigentumseinheiten, Eigentümer, Hausgeldanteil [WEG-Datensatz analog zu Mietvertrag]) migriert worden sein. Anzugeben sind mindestens 2 Referenzen (Ausschlusskriterium) und höchstens 4 Referenzen. Die Referenzen (Eigenerklärungen) müssen aus Migrationsprojekten stammen, bei denen die Datenmigration nach dem 30.09.2011 stattgefunden hat. Wertung: Für die 2. Referenz wird 1 Punkt vergeben. Jede folgende Referenz bis zur 4. Referenz einschließlich erhält je 2 Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 4 Referenzen).
d) [„Rechenzentrum“] Angabe von mindestens 10 Referenzen (Ausschlusskriterium) und maximal 20 Referenzen, bei denen das angebotene Software-Produkt in einem Rechenzentrum in Deutschland aktuell (Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung) im ASP-Betrieb betrieben wird und der Bewerber alleiniger Ansprechpartner für den jeweiligen Referenz-Auftraggeber ist (bezogen auf „alles“, d.h. auf das Software-Produkt als auch auf die Rechenzentrumsleistungen). Ebenfalls ist Anforderung, dass sich die Referenz auf Wohnungsunternehmen mit mehr als 5 000 Wohneinheiten bezieht. Mehrere juristisch eigenständige Unternehmen, die miteinander verbunden sind (Konzernstruktur) werden als ein Unternehmen/Kunde angesehen. Anerkannt werden nur Referenzen, die sich auf das Software-Produkt beziehen, das später angeboten werden soll. Wertung: Für die 10. Referenz wird 1 Punkt vergeben, für jede weitere Referenz jeweils 0,4 weitere Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 20 Referenzen).
d) [„Rechenzentrum“] Angabe von mindestens 10 Referenzen (Ausschlusskriterium) und maximal 20 Referenzen, bei denen das angebotene Software-Produkt in einem Rechenzentrum in Deutschland aktuell (Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung) im ASP-Betrieb betrieben wird und der Bewerber alleiniger Ansprechpartner für den jeweiligen Referenz-Auftraggeber ist (bezogen auf „alles“, d.h. auf das Software-Produkt als auch auf die Rechenzentrumsleistungen). Ebenfalls ist Anforderung, dass sich die Referenz auf Wohnungsunternehmen mit mehr als 5 000 Wohneinheiten bezieht. Mehrere juristisch eigenständige Unternehmen, die miteinander verbunden sind (Konzernstruktur) werden als ein Unternehmen/Kunde angesehen. Anerkannt werden nur Referenzen, die sich auf das Software-Produkt beziehen, das später angeboten werden soll. Wertung: Für die 10. Referenz wird 1 Punkt vergeben, für jede weitere Referenz jeweils 0,4 weitere Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 20 Referenzen).
e) [„Bestandskunden“] Anzahl der Wohnungsunternehmen, die vom Bewerber aktuell betreut werden (laufende Wartungsverträge in Bezug auf das Software-Produkt, welches später angeboten werden soll). Der Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung. Mehrere juristisch eigenständige Unternehmen, die miteinander verbunden sind (Konzernstruktur) werden als ein Unternehmen/Kunde angesehen. Ebenfalls ist Anforderung, dass sich die Referenz auf Wohnungsunternehmen mit mehr als 10 000 Wohneinheiten bezieht. Es sind mindestens 5 Referenzen (Ausschlusskriterium) zu nennen. Wertung: Für die 5. Referenz wird 1 Punkt vergeben, für jede weitere Referenz jeweils 0,8 weitere Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 10 Referenzen).
e) [„Bestandskunden“] Anzahl der Wohnungsunternehmen, die vom Bewerber aktuell betreut werden (laufende Wartungsverträge in Bezug auf das Software-Produkt, welches später angeboten werden soll). Der Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung. Mehrere juristisch eigenständige Unternehmen, die miteinander verbunden sind (Konzernstruktur) werden als ein Unternehmen/Kunde angesehen. Ebenfalls ist Anforderung, dass sich die Referenz auf Wohnungsunternehmen mit mehr als 10 000 Wohneinheiten bezieht. Es sind mindestens 5 Referenzen (Ausschlusskriterium) zu nennen. Wertung: Für die 5. Referenz wird 1 Punkt vergeben, für jede weitere Referenz jeweils 0,8 weitere Punkte, insgesamt höchstens 5 Punkte (bei dann insgesamt 10 Referenzen).
f) [„Trainer“] Zusicherung des Anbieters (Eigenerklärung), dass er ausreichend fest angestellte Mitarbeiter (incl. der Projektmitarbeiter) hat, um die ca. 300 zu schulenden Mitarbeiter der WIRO in dem voraussichtlichen Zeitraum 15.10.2016-15.1.2017 ausreichend zu schulen. Die Anzahl der Trainer ist in VZÄ (Vollzeitäquivalente) anzugeben. Der Trainerbestand ist darüber hinaus mit einer Personalliste zu validieren. In dieser müssen eine laufende Nummer, Name, Vorname (diese wenn vom Anbieter gewünscht nur mit Initialen) und Geburtsdatum (ohne Geburtsjahr) angegeben werden. Ebenfalls ist die Anzahl der Wochenstunden und VZÄ für jeden Trainer anzugeben. Eine Beispielstabelle ist beim Auftraggeber erhältlich und in den Vergabeunterlagen vorhanden. Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Angaben überprüfen und Qualifikationsnachweise einzelner Trainer (z.B. Tätigkeit in anderen Projekten) anfordern. Es dürfen nur Trainer angegeben werden, die Schulungen für das angebotene Software-Produkt durchführen. Der Bewerber mit der größten Anzahl von Trainern (gemessen in VZÄ) erhält 5 Punkte. Die anderen Bewerber erhalten im Verhältnis dazu (Dreisatz) entsprechend weniger Punkte.
f) [„Trainer“] Zusicherung des Anbieters (Eigenerklärung), dass er ausreichend fest angestellte Mitarbeiter (incl. der Projektmitarbeiter) hat, um die ca. 300 zu schulenden Mitarbeiter der WIRO in dem voraussichtlichen Zeitraum 15.10.2016-15.1.2017 ausreichend zu schulen. Die Anzahl der Trainer ist in VZÄ (Vollzeitäquivalente) anzugeben. Der Trainerbestand ist darüber hinaus mit einer Personalliste zu validieren. In dieser müssen eine laufende Nummer, Name, Vorname (diese wenn vom Anbieter gewünscht nur mit Initialen) und Geburtsdatum (ohne Geburtsjahr) angegeben werden. Ebenfalls ist die Anzahl der Wochenstunden und VZÄ für jeden Trainer anzugeben. Eine Beispielstabelle ist beim Auftraggeber erhältlich und in den Vergabeunterlagen vorhanden. Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Angaben überprüfen und Qualifikationsnachweise einzelner Trainer (z.B. Tätigkeit in anderen Projekten) anfordern. Es dürfen nur Trainer angegeben werden, die Schulungen für das angebotene Software-Produkt durchführen. Der Bewerber mit der größten Anzahl von Trainern (gemessen in VZÄ) erhält 5 Punkte. Die anderen Bewerber erhalten im Verhältnis dazu (Dreisatz) entsprechend weniger Punkte.
g) [„Entwickler“] Zusicherung des Anbieters (Eigenerklärung), dass er ausreichend fest angestellte Entwickler hat, um sein Software-Produkt weiterzuentwickeln und ggf. schnell an rechtliche Änderungen anzupassen. Die Anzahl der Entwickler ist in VZÄ (Vollzeitäquivalente) anzugeben. Der Bestand der Entwickler ist darüber hinaus mit einer Personalliste zu validieren. In dieser müssen eine laufende Nummer, Name, Vorname (diese wenn vom Anbieter gewünscht nur mit Initialen) und Geburtsdatum (ggf. ohne Geburtsjahr) angegeben werden. Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Angaben überprüfen und Qualifikationsnachweise einzelner Entwickler anfordern. Es dürfen nur Entwickler angegeben werden, die das angebotene Software-Produkt weiterentwickeln. Der Bewerber mit der größten Anzahl von Entwicklern (gemessen in VZÄ) erhält 5 Punkte. Die anderen Bewerber erhalten im Verhältnis dazu (Dreisatz) entsprechend weniger Punkte.
g) [„Entwickler“] Zusicherung des Anbieters (Eigenerklärung), dass er ausreichend fest angestellte Entwickler hat, um sein Software-Produkt weiterzuentwickeln und ggf. schnell an rechtliche Änderungen anzupassen. Die Anzahl der Entwickler ist in VZÄ (Vollzeitäquivalente) anzugeben. Der Bestand der Entwickler ist darüber hinaus mit einer Personalliste zu validieren. In dieser müssen eine laufende Nummer, Name, Vorname (diese wenn vom Anbieter gewünscht nur mit Initialen) und Geburtsdatum (ggf. ohne Geburtsjahr) angegeben werden. Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Angaben überprüfen und Qualifikationsnachweise einzelner Entwickler anfordern. Es dürfen nur Entwickler angegeben werden, die das angebotene Software-Produkt weiterentwickeln. Der Bewerber mit der größten Anzahl von Entwicklern (gemessen in VZÄ) erhält 5 Punkte. Die anderen Bewerber erhalten im Verhältnis dazu (Dreisatz) entsprechend weniger Punkte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist vorgesehen, Sicherheiten ungefähr in Höhe der Projektkosten zu verlangen. Über Umfang und Einzelheiten wird verhandelt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“) ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine Bietergemeinschaft eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gesamtpunktzahl bzgl. der Eignungskriterien (s. Ziff. III.2), die mit Punkten bewertet werden. Die Punktwerte werden addiert. Die Summe der Eignungspunkte ergibt eine Rangfolge der Bewerber. Falls die Höchstzahl der Bewerber überschritten wird, scheiden diejenigen Bewerber aus, welche in der Rangfolge die „hinteren Plätze“ belegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gesamtpunktzahl bzgl. der Eignungskriterien (s. Ziff. III.2), die mit Punkten bewertet werden. Die Punktwerte werden addiert. Die Summe der Eignungspunkte ergibt eine Rangfolge der Bewerber. Falls die Höchstzahl der Bewerber überschritten wird, scheiden diejenigen Bewerber aus, welche in der Rangfolge die „hinteren Plätze“ belegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Katharina Czajkowski
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LE-SE-1-2015
Zusätzliche Informationen
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) vorhanden. Bitte fordern Sie diese bei der genannten Kontaktstelle an. Es ist beabsichtigt, dass die Bieter in der 2 Phase des Verfahrens eine ggf. strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet zurückgeben müssen. Ebenso müssen später inhaltlich die im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V vorgesehenen Erklärungen abgegeben werden.
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) vorhanden. Bitte fordern Sie diese bei der genannten Kontaktstelle an. Es ist beabsichtigt, dass die Bieter in der 2 Phase des Verfahrens eine ggf. strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet zurückgeben müssen. Ebenso müssen später inhaltlich die im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V vorgesehenen Erklärungen abgegeben werden.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag unbedingt vollständig bei. Der Teilnahmeantrag ist in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis bei der Kontaktstelle einzureichen. Außen muss der Vermerk "Nicht vor dem Termin öffnen! Teilnahmeantrag WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“ angebracht sein.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag unbedingt vollständig bei. Der Teilnahmeantrag ist in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis bei der Kontaktstelle einzureichen. Außen muss der Vermerk "Nicht vor dem Termin öffnen! Teilnahmeantrag WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“ angebracht sein.
Es erleichtert der WIRO die Arbeit, wenn Sie den kompletten Teilnahmeantrag als PDF-Datei auf einem üblichen Datenträger (CD-R, USB-Stick) beilegen.
Aus gegebenem Anlass (Entscheidung der VK Bund, B. v. 12.12.2013 – VK1-101/13) machen wir darauf aufmerksam, dass Vergaberechtsverstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe gerügt werden müssen. Diese Frist wird daher vorsorglich zunächst auf den 19.10.2015 festgelegt. Die VK Bund vertritt in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass man auch noch nach Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe rügen kann, ohne präkludiert zu sein, wenn in der Bekanntmachung die Frist zur Angebotsabgabe nicht benannt ist. Diese Rechtsansicht ist u.E. falsch und eine Mindermeinung. Sie widerspricht dem Regelungsziel des Gesetzes, da es in zweiphasigen Verfahren wie dem Verhandlungsverfahren mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb meist nicht realistisch möglich ist, den finalen Angebotstermin zuverlässig schon in der Bekanntmachung zu benennen. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf das offene Verfahren ausgerichtet. Überdies ermöglicht diese Entscheidungspraxis schlussendlich, Rügemöglichkeiten zu „sammeln“, da die „Unverzüglichkeitsklausel“ des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB manchmal nicht zuverlässig greift.
Aus gegebenem Anlass (Entscheidung der VK Bund, B. v. 12.12.2013 – VK1-101/13) machen wir darauf aufmerksam, dass Vergaberechtsverstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe gerügt werden müssen. Diese Frist wird daher vorsorglich zunächst auf den 19.10.2015 festgelegt. Die VK Bund vertritt in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass man auch noch nach Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe rügen kann, ohne präkludiert zu sein, wenn in der Bekanntmachung die Frist zur Angebotsabgabe nicht benannt ist. Diese Rechtsansicht ist u.E. falsch und eine Mindermeinung. Sie widerspricht dem Regelungsziel des Gesetzes, da es in zweiphasigen Verfahren wie dem Verhandlungsverfahren mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb meist nicht realistisch möglich ist, den finalen Angebotstermin zuverlässig schon in der Bekanntmachung zu benennen. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf das offene Verfahren ausgerichtet. Überdies ermöglicht diese Entscheidungspraxis schlussendlich, Rügemöglichkeiten zu „sammeln“, da die „Unverzüglichkeitsklausel“ des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB manchmal nicht zuverlässig greift.
Ergänzend zu IV.1.2: Es soll nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bieter weiter verringert werden, um den Zeitaufwand für Verhandlungen auf zwei Bieter zu reduzieren. Die Regeln hierfür werden später (nach dem Teilnahmewettbewerb) festgelegt und den Bietern mitgeteilt.
Ergänzend zu IV.1.2: Es soll nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bieter weiter verringert werden, um den Zeitaufwand für Verhandlungen auf zwei Bieter zu reduzieren. Die Regeln hierfür werden später (nach dem Teilnahmewettbewerb) festgelegt und den Bietern mitgeteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Bieteranfragen/Rügen – „unverzüglich“
In Vergabeverfahren treten bei der Bearbeitung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen oft Fragen auf. Diese sollten von den Unternehmen möglichst frühzeitig und schriftlich gestellt werden (möglichst per E-Mail, auch per Fax). Das deutsche Vergaberecht sieht vor, dass eine Rüge „unverzüglich“ erfolgen muss (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Wenn nicht unverzüglich gerügt wird, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Hintergrund ist: Fehler sollen im Interesse aller Beteiligten und im Interesse eines zügigen Verfahrens möglichst ohne Verzögerung korrigiert werden können. Die bisherige Entscheidungspraxis von Vergabekammern und Rechtsprechung von Gerichten legt Fristen zugrunde, die von wenigen Tagen (teilweise wird sogar ein Tätigwerden am gleichen Tag verlangt), dies bei eher einfach gelagerten Verstößen gegen Vergaberecht, bis hin zu 14 Tagen gehen. Im konkreten Verfahren werden jedenfalls maximal 7 Kalendertage als „unverzüglich“ erachtet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
In Vergabeverfahren treten bei der Bearbeitung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen oft Fragen auf. Diese sollten von den Unternehmen möglichst frühzeitig und schriftlich gestellt werden (möglichst per E-Mail, auch per Fax). Das deutsche Vergaberecht sieht vor, dass eine Rüge „unverzüglich“ erfolgen muss (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Wenn nicht unverzüglich gerügt wird, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Hintergrund ist: Fehler sollen im Interesse aller Beteiligten und im Interesse eines zügigen Verfahrens möglichst ohne Verzögerung korrigiert werden können. Die bisherige Entscheidungspraxis von Vergabekammern und Rechtsprechung von Gerichten legt Fristen zugrunde, die von wenigen Tagen (teilweise wird sogar ein Tätigwerden am gleichen Tag verlangt), dies bei eher einfach gelagerten Verstößen gegen Vergaberecht, bis hin zu 14 Tagen gehen. Im konkreten Verfahren werden jedenfalls maximal 7 Kalendertage als „unverzüglich“ erachtet.
2. Nichtabhilfe nach einer Rüge
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
3. Weitere Fristen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung (bzw. erst in den Vergabeunterlagen) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Dies gilt bei mehrstufigen Verfahren (wie einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) ebenso für Zwischenschritte (wie die Durchführung eines Workshops bzw. einer Verhandlungsrunde); wenn die Regeln für solche Zwischenschritte bekanntgegeben werden, kann spätestens bis zur Durchführung des jeweiligen Verfahrensabschnitts „gerügt“ werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung (bzw. erst in den Vergabeunterlagen) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Dies gilt bei mehrstufigen Verfahren (wie einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) ebenso für Zwischenschritte (wie die Durchführung eines Workshops bzw. einer Verhandlungsrunde); wenn die Regeln für solche Zwischenschritte bekanntgegeben werden, kann spätestens bis zur Durchführung des jeweiligen Verfahrensabschnitts „gerügt“ werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
Weiter wird hingewiesen auf die Fristen in den §§ 101 a, 101 b GWB.
Quelle: OJS 2015/S 094-170431 (2015-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: vergabe-erp@wiro.de📧
Fax: +49 381/4567-2126 📠
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“.
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) vorhanden. Bitte fordern Sie diese bei der genannten Kontaktstelle an. Es ist beabsichtigt, dass die Bieter in der zweiten Phase des Verfahrens eine ggf. strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet zurückgeben müssen. Ebenso müssen später inhaltlich die im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V vorgesehenen Erklärungen abgegeben werden.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag unbedingt vollständig bei. Der Teilnahmeantrag ist in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis bei der Kontaktstelle einzureichen. Außen muss der Vermerk „Nicht vor dem Termin öffnen! Teilnahmeantrag WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“ angebracht sein.
Es erleichtert der WIRO die Arbeit, wenn Sie den kompletten Teilnahmeantrag als PDF-Datei auf einem üblichen Datenträger (CD-R, USB-Stick) beilegen.
Aus gegebenem Anlass (Entscheidung der VK Bund, B. v. 12.12.2013 – VK1-101/13) machen wir darauf aufmerksam, dass Vergaberechtsverstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe gerügt werden müssen. Diese Frist wird daher vorsorglich zunächst auf den 19.10.2015 festgelegt. Die VK Bund vertritt in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass man auch noch nach Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe rügen kann, ohne präkludiert zu sein, wenn in der Bekanntmachung die Frist zur Angebotsabgabe nicht benannt ist. Diese Rechtsansicht ist u.E. falsch und eine Mindermeinung. Sie widerspricht dem Regelungsziel des Gesetzes, da es in zweiphasigen Verfahren wie dem Verhandlungsverfahren mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb meist nicht realistisch möglich ist, den finalen Angebotstermin zuverlässig schon in der Bekanntmachung zu benennen. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf das offene Verfahren ausgerichtet. Überdies ermöglicht diese Entscheidungspraxis schlussendlich, Rügemöglichkeiten zu „sammeln“, da die „Unverzüglichkeitsklausel“ des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB manchmal nicht zuverlässig greift.
Ergänzend zu IV.1.2: Es soll nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bieter weiter verringert werden, um den Zeitaufwand für Verhandlungen auf zwei Bieter zu reduzieren. Die Regeln hierfür werden später (nach dem Teilnahmewettbewerb) festgelegt und den Bietern mitgeteilt.
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Dabei ist in der Betreffzeile ergänzend anzugeben: „Ausschreibung WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“.
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) vorhanden. Bitte fordern Sie diese bei der genannten Kontaktstelle an. Es ist beabsichtigt, dass die Bieter in der zweiten Phase des Verfahrens eine ggf. strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet zurückgeben müssen. Ebenso müssen später inhaltlich die im Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V vorgesehenen Erklärungen abgegeben werden.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag unbedingt vollständig bei. Der Teilnahmeantrag ist in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis bei der Kontaktstelle einzureichen. Außen muss der Vermerk „Nicht vor dem Termin öffnen! Teilnahmeantrag WIRO ERP – LE-SE-1-2015, 1467/15/B“ angebracht sein.
Es erleichtert der WIRO die Arbeit, wenn Sie den kompletten Teilnahmeantrag als PDF-Datei auf einem üblichen Datenträger (CD-R, USB-Stick) beilegen.
Aus gegebenem Anlass (Entscheidung der VK Bund, B. v. 12.12.2013 – VK1-101/13) machen wir darauf aufmerksam, dass Vergaberechtsverstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe gerügt werden müssen. Diese Frist wird daher vorsorglich zunächst auf den 19.10.2015 festgelegt. Die VK Bund vertritt in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass man auch noch nach Ablauf der Frist zur finalen Angebotsabgabe rügen kann, ohne präkludiert zu sein, wenn in der Bekanntmachung die Frist zur Angebotsabgabe nicht benannt ist. Diese Rechtsansicht ist u.E. falsch und eine Mindermeinung. Sie widerspricht dem Regelungsziel des Gesetzes, da es in zweiphasigen Verfahren wie dem Verhandlungsverfahren mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb meist nicht realistisch möglich ist, den finalen Angebotstermin zuverlässig schon in der Bekanntmachung zu benennen. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf das offene Verfahren ausgerichtet. Überdies ermöglicht diese Entscheidungspraxis schlussendlich, Rügemöglichkeiten zu „sammeln“, da die „Unverzüglichkeitsklausel“ des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB manchmal nicht zuverlässig greift.
Ergänzend zu IV.1.2: Es soll nach dem Teilnahmewettbewerb die Anzahl der Bieter weiter verringert werden, um den Zeitaufwand für Verhandlungen auf zwei Bieter zu reduzieren. Die Regeln hierfür werden später (nach dem Teilnahmewettbewerb) festgelegt und den Bietern mitgeteilt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-08 📅
Name: Aareon Deutschland GmbH
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Bieteranfragen/Rügen – „unverzüglich“:
2. Nichtabhilfe nach einer Rüge:
3. Weitere Fristen:
Weiter wird hingewiesen auf die Fristen in den §§ 101a, 101b GWB.
Quelle: OJS 2016/S 058-098373 (2016-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-2024-21
Kurze Beschreibung:
Auftragsänderung/ -erweiterung des Vertrages "Einführung eines ERP-Systems Wodis Sigma" während der
Vertragslaufzeit um die Erweiterung des CRM-Portals - "Basispaket CRM Professional"
Aufgrund der weiteren Kommunikationsanforderungen im Unternehmen ist eine Ergänzung des bestehenden ERP Systems Wodis Sigma und des CRM-Portals (Mieterportal) notwendig. Die Einführung eines virtuellen Assistenten ist für die schnellere Verständigung und Kommunikation mit den Mietern erforderlich. Im Rahmen einer Kl-gestützten Kommunikation können somit Informationen automatisiert bereitgestellt werden. Ein Auftragnehmerwechsel kann bereits aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre nur mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und beträchtlichen Verzögerungen sowie Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.
Aufgrund der weiteren Kommunikationsanforderungen im Unternehmen ist eine Ergänzung des bestehenden ERP Systems Wodis Sigma und des CRM-Portals (Mieterportal) notwendig. Die Einführung eines virtuellen Assistenten ist für die schnellere Verständigung und Kommunikation mit den Mietern erforderlich. Im Rahmen einer Kl-gestützten Kommunikation können somit Informationen automatisiert bereitgestellt werden. Ein Auftragnehmerwechsel kann bereits aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre nur mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und beträchtlichen Verzögerungen sowie Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: IT-2024-21
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 185424.82 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Aareon Deutschland GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 1229
Postanschrift: Lange Straße 38
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@wiro.de📧
Telefon: +49 381 4567 2432📞
Fax: +49 381 4567 2435 📠
URL: https://www.wiro.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: DE804
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558815164📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der weiteren Kommunikationsanforderungen im Unternehmen ist eine Ergänzung des bestehenden ERP Systems Wodis Sigma und des CRM-Portals (Mieterportal) notwendig. Die Einführung eines virtuellen Assistenten ist für die schnellere Verständigung und Kommunikation mit den Mietern erforderlich. Im Rahmen einer Kl-gestützten Kommunikation können somit Informationen automatisiert bereitgestellt werden. Ein Auftragnehmerwechsel kann bereits aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre nur mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und beträchtlichen Verzögerungen sowie Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.
Aufgrund der weiteren Kommunikationsanforderungen im Unternehmen ist eine Ergänzung des bestehenden ERP Systems Wodis Sigma und des CRM-Portals (Mieterportal) notwendig. Die Einführung eines virtuellen Assistenten ist für die schnellere Verständigung und Kommunikation mit den Mietern erforderlich. Im Rahmen einer Kl-gestützten Kommunikation können somit Informationen automatisiert bereitgestellt werden. Ein Auftragnehmerwechsel kann bereits aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre nur mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und beträchtlichen Verzögerungen sowie Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Ergänzung des bestehenden ERP Systems Wodis Sigma und des CRM-Portals (Mieterportal).