Lieferung mobiler Fahrausweisautomaten

Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH

Lieferung von 29 mobile Fahrausweisautomaten (FAA) unter Einbeziehung der bestehenden Vertriebs- und Infrastruktur einschließlich Hintergrundsystem. Die Fahrscheinautomaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren Zahlungsmitteln das gesamte Ticketsortiment des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) anbieten. Der Auftragszeitraum erstreckt sich sich von 2015 bis 2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkaufsautomaten
Menge oder Umfang:
29 mobile Fahrausweisautomaten inklusive Hard- und Software, Datenanbindung, Wartung- und Inbetriebnahmeleistungen, Hintergrundsystem.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkaufsautomaten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 08058
Postort: Zwickau
Kontakt
Internetadresse: http://www.nahverkehr-zwickau.de 🌏
E-Mail: marco.rassloff@svz-nahverkehr.de 📧
Telefon: +49 3753164410 📞
Fax: +49 3753164413 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 171-311619
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Abforderung Teilnahmeunterlagen, Einreichung Teilnahmeantrag-/unterlagen: — Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages Teilnahmeunterlagen (mit Anlagen) erstellt. Diese sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu verwenden, auszufüllen und an den jeweils vorgesehenen Stellen zu unterschreiben; — Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform: postalisch) anzufordern; die Teilnahmeunterlagen werden nur in Papierform seitens des Auftraggebers postalisch übersandt; — Der Teilnahmeantrag mit Anlagen muss in Papierform bis zum Schlusstermin (30.9.2015, 10:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Schlachthofstraße 12, 08058 Zwickau“ eingehen; — Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag mobile Fahrscheinautomaten“ zu kennzeichnen. b) Form des Teilnahmeantrags mit Anlagen: aa) Mindestbedingungen für die Zulassung zum Wettbewerbsverfahren sind: — Fristgerechter Eingang der Bewerbung mit rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben; — Einreichung des vollständig ausgefüllten und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerberbogens/Teilnehmerantrags mit den Nachweisen und Erklärungen gemäß Anlagen. bb) Allgemeine Informationen: — Die Teilnahmeanträge einschließlich Nachweise und Erklärungen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Auf ausdrückliches Verlangen der Vergabestelle hat der Bewerber die Übersetzung durch einen in der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer bestätigen zu lassen; — Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen sind allein verbindlich. Die Bestätigung dessen und die Richtigkeit der Angaben sind unter Verwendung der Anlage zu versichern; — Der Auftraggeber ist berechtigt, zu den vom Bewerber abgegebenen Eigenerklärungen dann, wenn der Antrag zugelassen wird, die Vorlage qualifizierter Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung behält sich der Auftraggeber ferner vor, bei Abgabe des Antrags fehlende Nachweise und Erklärungen gem. § 19 Abs. 3 SektVO binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. c) Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge (einschließlich Anlagen): aa) auf Vollständigkeit prüfen, bb) auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung. In Bezug auf aa) und bb) sind die unter Abschnitt VI.3.b) aa) genannten Mindestbedingungen zu beachten, cc) wie nachfolgend dargestellt bewerten: Die benannten Eignungsvoraussetzungen werden entsprechend Bewertungsmatrix (nachfolgend dargestellt) bewertet und gewichtet. Maximal erreichbar sind 170 Punkte. Von diesen Punkten entfallen: Kriterium 1 Bonität, Umsatz: maximal 40 Punkte; Kriterium 2 Qualität, Anzahl Mitarbeiter: maximal 30 Punkte; Kriterium 3 Referenzen: maximal 100 Punkte. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsangabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Es werden in diesem Fall die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen (Kriterien) am besten (Plätze 1-5) erfüllen. d) Der Auftraggeber weist bereits jetzt auf die Möglichkeit hin, dass im Laufe des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens das sog.„sukzessive Abschichten“ geplant ist, das heißt, dass nach der Auswertung der Angebote ein schrittweiser Ausschluß der Verfahrensteilnehmer entsprechend den Zuschlagskriterien erfolgen kann, e) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint, f) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, h) Bekanntmachung nach Richtlinie 2004/17/EG.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 29 mobile Fahrausweisautomaten (FAA) unter Einbeziehung der bestehenden Vertriebs- und Infrastruktur einschließlich Hintergrundsystem. Die Fahrscheinautomaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren Zahlungsmitteln das gesamte Ticketsortiment des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) anbieten. Der Auftragszeitraum erstreckt sich sich von 2015 bis 2016.
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Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
(((eTicket Funktionalität Ausbaustufe STB/VDV Barcode; bargeldloser Zahlungsverkehr.
Dauer: 13 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignungskriterien, folgend aus Abschnitt III. dieser Bekanntmachung, muss der Bewerber einen Bewerberbogen/Teilnehmerantrag nebst Anlagen ausfüllen und vorlegen.
— Einzelheiten zur Verwendung ergeben sich neben nachfolgenden Ausführungen des Weiteren aus Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung:
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend (zu kennzeichnen als Anlage 1 des Bewerberbogens);
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b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen (zu kennzeichnen als Anlage 2 des Bewerberbogens); bei Ausführung des Auftrags/Leistung durch ein Tochterunternehmen oder Niederlassung hat gesonderte Darstellung in Bezug auf das Tochterunternehmen oder die Niederlassung zu erfolgen.
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c) Eigenerklärung des Bewerbers zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache (z. B. Korrespondenz, Verhandlungen, Beratungen, Dokumentationen etc. – zu kennzeichnen als Anlage 3 des Bewerberbogens);
d) Schriftliche Eigenerklärungen folgenden Inhalts (Anlage 4 Bewerberbogen):
aa) Erklärung, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO und § 298 StGB genannten Bestimmungen verurteilt worden ist,
bb) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
cc) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
dd) Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen wird bzw. wurde,
e) Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 5 des Bewerberbogens);
f) Der Bewerber hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen mit Angabe der Gültigkeitsdauer vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO. Die Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein (zu kennzeichnen als Anlage 6 des Bewerberbogens).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (zu kennzeichnen als Anlage 7),
b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie jeweils Darstellung des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (mobile Fahrscheinautomaten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung – Anlage 8 Bewerberbogen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung (zu kennzeichnen der Anlage 9) mit Angaben zur Anzahl der im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften (Gesamtanzahl). Des Weiteren sind die im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten technischen Fachkräfte anzugeben. Unter technische Fachkräfte werden verstanden: Hardwareentwickler, Softwareentwickler und Fachpersonal zur Montage und Inbetriebnahme,
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b) Eigenerklärung (zu kennzeichnen als Anlage 10), dass der Bewerber folgende Forderung in Bezug auf die Lieferung mobiler Fahrkartenautomaten (entsprechend der Beschreibung unter Ziffer II.1.5) und II.2.2)) erfüllen kann,
c) Eigenerklärung über 2 vergleichbare Referenzobjekte (siehe Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es werden nur zwei Referenzprojekte in Bezug auf die nachstehend dargestellten Angaben gewertet.
Geforderte Angaben:
aa) Darstellung der Maßnahme/Auftrages,
bb) Auftragsdaten,
cc) Lieferumfang.
d) Angaben (Eigenerklärung) zu weiteren durchgeführten Referenzen (maximale Angabe: 3) werden nur im Hinblick auf den Lieferumfang gewertet,
e) Angaben zu Leistungen, die der Bewerber beabsichtigt von qualifizierten Nachunternehmern durchführen zu lassen (Name und Beschreibung der Teilleistung, Anlage 11 des Bewerberbogens), Qualifizierte Nachunternehmen sind Unternehmen, denen sich der Bewerber zum Nachweis seiner fachlichen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient. In der zweiten Stufe des Verfahrens (Anschluss an Teilnahmewettbewerb) wird die Angabe über Art und Umfang der beabsichtigten einfachen Nachunternehmerleistungen gefordert.
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Vorstehende Festlegungen gelten auch in Bezug auf die optional genannten Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall;
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR, bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen;
— soweit in dieser Höhe nicht vorhanden, Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall ausreichend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: SektVO, BGB, VOL.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
Herrn Raßloff

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis auf § 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 171-311619 (2015-08-31)