Die Erdwärme Grünwald GmbH hat auf dem Gemeindegebiet Grünwald ein Fernwärmenetz mit dazugehörigen Fernwärme – Hausstationen, sowie ein Netzüberwachungssystem gebaut. Für die Jahre 2015, ff. sind weitere Netzverdichtungen geplant, sodass auch weitere Fernwärme – Hausstationen benötigt werden. Parallel zu dem Stationsausbau wird das bestehende und in Betrieb befindliche Netzüberwachungssystem ausgebaut. Der weiterführende Ausbau des Netzüberwachungssystems muss zwingend mit den gleichen Komponenten (Fabrikat Samson) erfolgen. Die Erdwärme Grünwald GmbH geht von einem Bedarf an Hausstationen von ca. 150 Stück pro Kalenderjahr aus, ohne dass sich hieraus irgendeine Verpflichtung ableiten lässt. Die bisherige Nennweitenverteilung war wie folgt: Hausstationen DN 20 ca. 88 %, Hausstationen DN 25 ca. 8 %, Hausstationen DN 32 ca. 1 %, Hausstationen > DN 32 ca. 3 %. Fernwärme – Hausstationen als Kompakthausstation in den Nennweiten DN 20; DN 32; DN 40; DN 50; DN 65; DN 80; DN 100. Fernwärme – Hausstationen als Nicht – Kompaktstationen in den Nennweiten DN 32; DN 65; DN 80 und DN 100.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Menge oder Umfang: 1 200 0001 900 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Erdwärme Grünwald GmbH
Postanschrift: Tölzer Str. 19
Postleitzahl: 82031
Postort: Grünwald
Kontakt
Internetadresse: http://www.erdwaerme-gruenwald.de/🌏
E-Mail: andreas.lederle@erdwaerme-gruenwald.de📧
Bei Zusendung des Teilnahmeantrages mit der Post ist die Frist gemäß Abschnitt IV.3.4) gewahrt, wenn der vollständige Antrag am 15.7.2015 vor 12:00 Uhr in die Posteingangs-/verteilerstelle der Fa. Erdwärme Grünwald GmbH gelangt ist. Verspätete Teilnahmeanträge werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Die gemäß Ziff. III.2) in der Bekanntmachung geforderte Nachweise sind 1-fach in Papierform (einseitig bedruckt) zusammen mit dem rechtlich verbindlich eigenhändig unterschriebenen Teilnahmeantrag sowie ebenfalls 1-fach als PDF-Datei inkl. aller Anlagen auf Datenträger (CD, DVD).
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden maximal 8 Bieter, welche die formellen Anforderungen, sowie die inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllen, schriftlich zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei einer Mehrzahl geeigneter Bewerber erfolgt eine Auswahlbegrenzung über ein Ranking nach folgendem Kriterium:
— Anzahl eingebauter Stationen in einem Fernwärmenetz mit einem NIS-System, Ziff. 8 (III.2.3)).
Bei Zusendung des Teilnahmeantrages mit der Post ist die Frist gemäß Abschnitt IV.3.4) gewahrt, wenn der vollständige Antrag am 15.7.2015 vor 12:00 Uhr in die Posteingangs-/verteilerstelle der Fa. Erdwärme Grünwald GmbH gelangt ist. Verspätete Teilnahmeanträge werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Die gemäß Ziff. III.2) in der Bekanntmachung geforderte Nachweise sind 1-fach in Papierform (einseitig bedruckt) zusammen mit dem rechtlich verbindlich eigenhändig unterschriebenen Teilnahmeantrag sowie ebenfalls 1-fach als PDF-Datei inkl. aller Anlagen auf Datenträger (CD, DVD).
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden maximal 8 Bieter, welche die formellen Anforderungen, sowie die inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllen, schriftlich zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei einer Mehrzahl geeigneter Bewerber erfolgt eine Auswahlbegrenzung über ein Ranking nach folgendem Kriterium:
— Anzahl eingebauter Stationen in einem Fernwärmenetz mit einem NIS-System, Ziff. 8 (III.2.3)).
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 💰
1 900 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die Erdwärme Grünwald GmbH hat auf dem Gemeindegebiet Grünwald ein Fernwärmenetz mit dazugehörigen Fernwärme – Hausstationen, sowie ein Netzüberwachungssystem gebaut. Für die Jahre 2015, ff. sind weitere Netzverdichtungen geplant, sodass auch weitere Fernwärme – Hausstationen benötigt werden. Parallel zu dem Stationsausbau wird das bestehende und in Betrieb befindliche Netzüberwachungssystem ausgebaut. Der weiterführende Ausbau des Netzüberwachungssystems muss zwingend mit den gleichen Komponenten (Fabrikat Samson) erfolgen.
Die Erdwärme Grünwald GmbH hat auf dem Gemeindegebiet Grünwald ein Fernwärmenetz mit dazugehörigen Fernwärme – Hausstationen, sowie ein Netzüberwachungssystem gebaut. Für die Jahre 2015, ff. sind weitere Netzverdichtungen geplant, sodass auch weitere Fernwärme – Hausstationen benötigt werden. Parallel zu dem Stationsausbau wird das bestehende und in Betrieb befindliche Netzüberwachungssystem ausgebaut. Der weiterführende Ausbau des Netzüberwachungssystems muss zwingend mit den gleichen Komponenten (Fabrikat Samson) erfolgen.
Die Erdwärme Grünwald GmbH geht von einem Bedarf an Hausstationen von ca. 150 Stück pro Kalenderjahr aus, ohne dass sich hieraus irgendeine Verpflichtung ableiten lässt. Die bisherige Nennweitenverteilung war wie folgt:
Hausstationen DN 20 ca. 88 %,
Hausstationen DN 25 ca. 8 %,
Hausstationen DN 32 ca. 1 %,
Hausstationen > DN 32 ca. 3 %.
Fernwärme – Hausstationen als Kompakthausstation in den Nennweiten DN 20; DN 32; DN 40; DN 50; DN 65; DN 80; DN 100.
Fernwärme – Hausstationen als Nicht – Kompaktstationen in den Nennweiten DN 32; DN 65; DN 80 und DN 100.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2015_HAST
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Grünwald, Landkreis München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden aufgeführten Erklärungen und Nachweise sind mit Registern getrennt nach der hier vorgegebenen Nummerierung sortiert beizulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausländische Bieter Erklärungen und Nachweise abzugeben haben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Bieter, die Leistungen nicht selbst erbringen, haben die Nachunternehmer zu benennen. Die Eignung der Nachunternehmer ist in gleicher Weise nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausländische Bieter Erklärungen und Nachweise abzugeben haben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Bieter, die Leistungen nicht selbst erbringen, haben die Nachunternehmer zu benennen. Die Eignung der Nachunternehmer ist in gleicher Weise nachzuweisen.
1. Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Auszugs dieses Registers, oder, falls ein solcher nicht erlangt werden kann, durch Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung oder Erklärung unter Eid.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
3. Erklärung, dass Angebote, Schriftverkehr und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen und dass das in die Vertragsdurchführung eingesetzte Personal im Service und auf der Baustelle deutsch sprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
6. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden. Vermögensschadenshaftpflicht in Höhe von mindestens 500 000 EUR.
7. Erklärung, über das nicht-vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 SektVo.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Vorlage einer Referenzliste bzgl. realisierter Projekte vergleichbarer Größe und Ausführung, besonders was Regelungen der Firma Samson, sowie das Samson Netzinformationssystem (NIS) in Verbindung mit mehreren Repeatern angeht, in den letzten 4 Jahren mit folgenden Angaben:
8. Vorlage einer Referenzliste bzgl. realisierter Projekte vergleichbarer Größe und Ausführung, besonders was Regelungen der Firma Samson, sowie das Samson Netzinformationssystem (NIS) in Verbindung mit mehreren Repeatern angeht, in den letzten 4 Jahren mit folgenden Angaben:
— Anzahl und Größe der Stationen;
— Fabrikat der Regelung und des Mengen – Differenzdruckreglers;
— Fabrikat des Wärmeübertragers;
— Fabrikat des NIS;
— Anzahl der eingesetzten Repeater für das NIS;
— Auftragswert;
— Durchführungszeitraum und -ort;
— Auftraggeber und Ansprechperson.
9. Angabe, ob Aufragnehmer ein Konzessionslager für Fernwärmekomponenten der Firma Samson besitzt, mit folgenden Angaben:
— Welche Artikel werden vorgehalten;
— Seit wann ist das Konzessionslager vorhanden;
— Welcher Umsatz wurde mit Artikeln der Firma Samson gemacht, seit das Konzessionslager existiert.
10. Angabe ob Auftragnehmer selbst Fernwärmestationen betreibt, wenn ja, dann Vorlage einer Referenzliste mit:
— Angaben über NIS;
11. Erklärung, dass die Fertigung nach EN- und/oder DIN – Normen, VDE-IEC-Bestimmungen, einschlägigen Regelwerken (AGFW), gem. dem Stand der Technik und kundeneigenen Vorschriften (techn. Anschlussbedingungen EWG) erfolgen wird.
12. Erklärung, dass die Hausanschlußstationen mit CE-Kennzeichnung (unter Ausweisung einer benannten Stelle) hergestellt wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllungsbürgschaft sowie 5 % der Auftragssumme für die Gewährleistungsbürgschaft zu
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllungsbürgschaft sowie 5 % der Auftragssumme für die Gewährleistungsbürgschaft zu
leisten. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten und muss als Gerichtsstand München vorsehen. Die Bieter haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung zwingend beizufügen, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft vorlegen werden.
leisten. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten und muss als Gerichtsstand München vorsehen. Die Bieter haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung zwingend beizufügen, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft vorlegen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gilt § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, z. B. durch Abgabe einer Eigenerklärung.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Lederle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.