Lieferung, Transport, Aufstellen und Inbetriebnahme von 2 Stück kompletten Biogas-BHKWs im Container einschließlich Nebenaggregaten sowie Abschluss von je einem Wartungsvertrag
Die Energieservice Westfalen Weser GmbH beabsichtigt die Biogasanlagen in Kirchlengern und Hessisch Oldendorf jeweils mit einem zusätzlichen Biogas-BHKW als Containeranlage mit einer elektrischen Leistung von ca. 900 kW auszustatten. Wichtig ist, dass die Länge des Containers für die Anlage in Kirchlengern entsprechend der örtlichen Gegebenheiten gefertigt wird. Die Grenzabstandsfläche und Ausbringmöglichkeit für das dort bereits vorhandene BHKW müssen zwingend eingehalten werden. Des Weiteren sind die Angaben aus dem Leistungsverzeichnis, Projekt: 15-8060-52 Biogas-BHKWs Kirchlengern u. Hessisch Oldendorf, einzuhalten. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, den Transport, das Aufstellen und die Inbetriebnahme von 2 Stück kompletten Biogas-BHKWs im Container einschließlich benötigten Nebenaggregaten sowie Abschluss von je einem Wartungsvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromerzeugungsanlagen
Menge oder Umfang: 2 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromerzeugungsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Energieservice Westfalen Weser GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 40
Postleitzahl: 32278
Postort: Kirchlengern
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@ww-energie.com📧
Fax: +49 52515034417 📠
1. Die Bewerber müssen zwingend Erfahrung im Bau, Transport, Aufstellen, Inbetriebnahme und Wartung der angegebenen Liefergegenstände haben. Referenzen vergleichbarer Projekte von größeren, deutschen Energieversorgungsunternehmen und/oder Industrieunternehmen sowie aussagekräftige Unterlagen über die Produkte der vergangenen 3 Jahre sind einzureichen.
2. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
3. Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per E-Mail ausschließlich an die in Abschnitt I.1) genannte Stelle zu richten. Fragen können maximal bis zum 22.10.2015, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens fünf Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt.
4. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich unterschrieben (nebst Anlagen) per Post in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Abschnitt I.1) genannte Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Ausschreibung Biogas-BHKWs 2016 – Nicht öffnen“.
5. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für nicht unterschriebene Teilnahmeanträge.
1. Die Bewerber müssen zwingend Erfahrung im Bau, Transport, Aufstellen, Inbetriebnahme und Wartung der angegebenen Liefergegenstände haben. Referenzen vergleichbarer Projekte von größeren, deutschen Energieversorgungsunternehmen und/oder Industrieunternehmen sowie aussagekräftige Unterlagen über die Produkte der vergangenen 3 Jahre sind einzureichen.
2. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
3. Fragen zu dem Vergabeverfahren sind per E-Mail ausschließlich an die in Abschnitt I.1) genannte Stelle zu richten. Fragen können maximal bis zum 22.10.2015, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens fünf Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt.
4. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich unterschrieben (nebst Anlagen) per Post in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Abschnitt I.1) genannte Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Ausschreibung Biogas-BHKWs 2016 – Nicht öffnen“.
5. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für nicht unterschriebene Teilnahmeanträge.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Energieservice Westfalen Weser GmbH beabsichtigt die Biogasanlagen in Kirchlengern und Hessisch Oldendorf jeweils mit einem zusätzlichen Biogas-BHKW als Containeranlage mit einer elektrischen Leistung von ca. 900 kW auszustatten.
Wichtig ist, dass die Länge des Containers für die Anlage in Kirchlengern entsprechend der örtlichen Gegebenheiten gefertigt wird. Die Grenzabstandsfläche und Ausbringmöglichkeit für das dort bereits vorhandene BHKW müssen zwingend eingehalten werden.
Wichtig ist, dass die Länge des Containers für die Anlage in Kirchlengern entsprechend der örtlichen Gegebenheiten gefertigt wird. Die Grenzabstandsfläche und Ausbringmöglichkeit für das dort bereits vorhandene BHKW müssen zwingend eingehalten werden.
Des Weiteren sind die Angaben aus dem Leistungsverzeichnis, Projekt: 15-8060-52 Biogas-BHKWs Kirchlengern u. Hessisch Oldendorf, einzuhalten.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, den Transport, das Aufstellen und die Inbetriebnahme von 2 Stück kompletten Biogas-BHKWs im Container einschließlich benötigten Nebenaggregaten sowie Abschluss von je einem Wartungsvertrag.
Referenznummer: Biogas-BHKWs 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— Biogasanlage, Am Straßenverkehrsamt 20, 32278 Kirchlengern;
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— vollständig ausgefüllter Lieferantenfragebogen der Energieservice Westfalen Weser GmbH;
— vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärungen gemäß Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung des Bewerbers über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung (siehe III.1.1)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen vergleichbarer Projekte (Bau, Transport, Aufstellen, Inbetriebnahme und Wartung) bei größeren, deutschen Energieversorgungsunternehmen und/oder Industrieunternehmen sowie aussagekräftige Unterlagen über die Produkte der vergangenen 3 Jahre sind einzureichen. (Angaben zum Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum).
Referenzen vergleichbarer Projekte (Bau, Transport, Aufstellen, Inbetriebnahme und Wartung) bei größeren, deutschen Energieversorgungsunternehmen und/oder Industrieunternehmen sowie aussagekräftige Unterlagen über die Produkte der vergangenen 3 Jahre sind einzureichen. (Angaben zum Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaften:
Anzahlung nur gegen Anzahlungsbürgschaft in gleicher Höhe, Schlusszahlung nur gegen Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 10 % des BHKW-Wertes.
(Bürgschaften von einem EU-ansässigen Kreditinstitut, Kreditversicherers oder Konzernbürgschaft).
Haftung und Versicherung:
Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist seine Haftung im Übrigen der Höhe nach begrenzt auf 5 000 000 EUR je Schadensereignis, maximal auf 10 000 000 EUR (2-fach maximiert).
Der Auftragnehmer weist eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nach, für letztere mit einer Deckungssumme in genannter Höhe (vom EU-ansässigen Versicherer).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gegenstand der Verhandlungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vertragsverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall gleichwohl zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vertragsverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall gleichwohl zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen werden.
Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern bilden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Während der gesamten Vertragslaufzeit und der Laufzeit der Wartungsverträge sind deutschsprachige (in Wort und Schrift) Ansprechpartner (technisch, kaufmännisch etc.) als Kontakt bereitzustellen.
Nach der Inbetriebnahme muss ein deutschsprachiger (in Wort und Schrift) Service mit angemessener Reaktions- und Anfahrtszeit zum Lieferort gewährleistet sein. Ein Servicestützpunkt mit einer Entfernung von max. 200 km (Luftlinie) ist erforderlich.
Die im Verhandlungsverfahren genannten und vereinbarten Lieferzeiten sowie die Termine für die Inbetriebnahmen sind zwingend einzuhalten. (Vertragsstrafe bei Überschreitung der Termine).
Qualitätssicherung:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Fortgang der Arbeiten im Herstellerwerk zu überwachen ebenso wie die Qualität der Konstruktion und der Materialien, ohne jedoch den Auftragnehmer/Hersteller durch diese Kontrolle von seiner Verantwortung zu entbinden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Fortgang der Arbeiten im Herstellerwerk zu überwachen ebenso wie die Qualität der Konstruktion und der Materialien, ohne jedoch den Auftragnehmer/Hersteller durch diese Kontrolle von seiner Verantwortung zu entbinden.
Besonders gilt es, die angegebenen Wirkungsgrade und Leistungen mit einem Prüfstands-Lauf, unter Leitung eines anerkannten Sachverständigen und im Beisein des Auftraggebers, nachzuweisen. (Vertragsstrafe bis hin zum Sonderkündigungsrecht bei Nichteinhaltung der Wirkungsgrade innerhalb der erlaubten Toleranzen/Norm).
Besonders gilt es, die angegebenen Wirkungsgrade und Leistungen mit einem Prüfstands-Lauf, unter Leitung eines anerkannten Sachverständigen und im Beisein des Auftraggebers, nachzuweisen. (Vertragsstrafe bis hin zum Sonderkündigungsrecht bei Nichteinhaltung der Wirkungsgrade innerhalb der erlaubten Toleranzen/Norm).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Silke Lenzen
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-11-30 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstraße 13-15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231711710📞
Fax: +49 5231711715 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Detmold gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Detmold gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 202-367514 (2015-10-13)
Ergänzende Angaben (2015-10-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben