Beschaffung von 28 stationären Ticketautomaten als gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der Chemnitzer Verkehrs-AG und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH. Für die Auftraggeber werden je ein Los ausgeschrieben. Die Chemnitzer Verkehrs-AG führt in Vertretung und im Namen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH die Beauftragung deren Leistungsanteile durch. Leistungsspezifikation: Lieferung und Aufstellung von 28 stationären Ticketautomaten ( fünfundzwanzig Stück für die CVAG und drei Stück für den VMS) mit: — Touchscreen; — einem Zahlungsverkehrsterminal einschließlich aller notwendigen Schnittstellen zur Kreditwirtschaft; — einer Banknoten- und Münzverarbeitung; — kontaktloser Leser für KA-Nutzermedien; — Papierverfolgung mittels Barcodeleser; — einem Hintergrundsystem; — der entsprechenden Datenkommunikation über Mobilfunk/ LAN-/LWL; — Schnittstellen zum zentralen Vertriebsabrechnungssystem und einer Tarifdatenbank.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkaufsautomaten
Menge oder Umfang: 28 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkaufsautomaten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Chemnitzer Verkehrs-AG/Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Postanschrift: Carl-von-Ossietzky-Str. 186
Postleitzahl: 09127
Postort: Chemnitz
Kontakt
E-Mail: ticketautomat@cvag.de📧
Telefon: +49 3715255544📞
Fax: +49 3715255543 📠
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse
„ticketautomat@cvag.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Kriterien zur Zuverlässigkeit von jedem einzelnen Mitglied erfüllt und nachgewiesen werden, wenn nichts anderes geregelt ist. Die Anforderungen gem. III.2.3) hat die Bietergemeinschaft gemeinsam zu erfüllen.
Verfahren:
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der im Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden.
Es ist geplant, mit maximal 5 Bewerbern/Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle eingegangenen Teilnahmeanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs geöffnet. Sodann werden alle Teilnahmeanträge in folgenden zwei aufeinander folgenden Schritten geprüft:
— formale Prüfung
— Eignungsprüfung.
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse
„ticketautomat@cvag.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Kriterien zur Zuverlässigkeit von jedem einzelnen Mitglied erfüllt und nachgewiesen werden, wenn nichts anderes geregelt ist. Die Anforderungen gem. III.2.3) hat die Bietergemeinschaft gemeinsam zu erfüllen.
Verfahren:
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der im Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden.
Es ist geplant, mit maximal 5 Bewerbern/Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle eingegangenen Teilnahmeanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs geöffnet. Sodann werden alle Teilnahmeanträge in folgenden zwei aufeinander folgenden Schritten geprüft:
— formale Prüfung
— Eignungsprüfung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 28 stationären Ticketautomaten als gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der Chemnitzer Verkehrs-AG und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH. Für die Auftraggeber werden je ein Los ausgeschrieben.
Die Chemnitzer Verkehrs-AG führt in Vertretung und im Namen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH die Beauftragung deren Leistungsanteile durch.
Leistungsspezifikation:
Lieferung und Aufstellung von 28 stationären Ticketautomaten ( fünfundzwanzig Stück für die CVAG und drei Stück für den VMS) mit:
— Touchscreen;
— einem Zahlungsverkehrsterminal einschließlich aller notwendigen Schnittstellen zur Kreditwirtschaft;
— einer Banknoten- und Münzverarbeitung;
— kontaktloser Leser für KA-Nutzermedien;
— Papierverfolgung mittels Barcodeleser;
— einem Hintergrundsystem;
— der entsprechenden Datenkommunikation über Mobilfunk/ LAN-/LWL;
— Schnittstellen zum zentralen Vertriebsabrechnungssystem und einer Tarifdatenbank.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Aufstellung von 25 stationären Ticketautomaten (sTA) für die Chemnitzer Verkehrs-AG
Kurze Beschreibung: Lieferung und Aufstellung von 25 stationären Ticketautomaten (sTA) mit:
Menge oder Umfang: Fünfundzwanzig Stück.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Aufstellung von 3 stationären Ticketautomaten (sTA) für die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Kurze Beschreibung: Lieferung und Aufstellung von drei stationären Ticketautomaten (sTA) mit
Menge oder Umfang: 3 Stück sTA.
Referenznummer: CVAG-eins/15/L21 Ticketautomat
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei den in Klammern genannten Anlagen, handelt es sich jeweils um Anlagen der Bewerbungsunterlagen:
— Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 8),
— Formblatt Erklärung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie (Formblatt Anlage 9),
— Aussagen zur Beurteilung der Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit gemäß Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 Formblatt Anlage 10 ).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aussagekräftige Darstellung des Firmenprofils mit Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Bewerbers (bei AG letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen)
— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2015,2014,2013) im Bereich Lieferung/Montage stationäre Ticketautomaten. Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung.
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate)
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen
— Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR, zweifach maximiert/Jahr,
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR, einfach maximiert/Jahr,
— Inbetriebnahme-, Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV).
(Formblatt Anlage 12)
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten aufzustellenden Ticketautomaten aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten aufzustellenden Ticketautomaten aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Die Versicherungsdeckung der Inbetriebnahme-, Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss in Höhe des Gesamtpreises der Ticketautomaten je Los bis zur erfolgreichen Abnahme der Ticketautomaten durch den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Begünstigter in der Inbetriebnahme- bzw. Montageversicherung und der Haftpflichtversicherung für seine Interessen und Rechte mit zu versichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungsdeckung der Inbetriebnahme-, Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss in Höhe des Gesamtpreises der Ticketautomaten je Los bis zur erfolgreichen Abnahme der Ticketautomaten durch den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Begünstigter in der Inbetriebnahme- bzw. Montageversicherung und der Haftpflichtversicherung für seine Interessen und Rechte mit zu versichern.
Der Bewerber hat schriftlich durch Abgabe des Formblattes Versicherungen (Anlage 12) zu versichern, dass die vorstehenden genannten Versicherungen im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen werden. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete ARGE (Konsortium etc.) beziehen, nicht nur auf einzelne Mitglieder. Hinweis: Der Auftraggeber wird den Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes in der hier geforderten Höhe bzw. die rechtsverbindliche, vorbehalts- und bedingungsfreie Zusage/Erklärung eines Versicherungsunternehmens, im Auftragsfalle entsprechende Deckung zu gewähren, mit der Vorlage des indikativen Angebots in Phase 2 des Verfahrens verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat schriftlich durch Abgabe des Formblattes Versicherungen (Anlage 12) zu versichern, dass die vorstehenden genannten Versicherungen im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen werden. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete ARGE (Konsortium etc.) beziehen, nicht nur auf einzelne Mitglieder. Hinweis: Der Auftraggeber wird den Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes in der hier geforderten Höhe bzw. die rechtsverbindliche, vorbehalts- und bedingungsfreie Zusage/Erklärung eines Versicherungsunternehmens, im Auftragsfalle entsprechende Deckung zu gewähren, mit der Vorlage des indikativen Angebots in Phase 2 des Verfahrens verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mind. 3 Referenzprojekten seit 1.1.2012 zur erfolgreichen Einführung bereits in Betrieb genommener und befindlicher Vertriebssysteme für stationäre Ticketautomaten (selbstbedient). Sofern das Unternehmen durch Fusion entstanden ist sowie bei aufgekauften Firmen, können auch Referenzen der Vorgängerfirma vorgelegt werden. Die Referenzen werden nur gewertet wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzung wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mind. 3 Referenzprojekten seit 1.1.2012 zur erfolgreichen Einführung bereits in Betrieb genommener und befindlicher Vertriebssysteme für stationäre Ticketautomaten (selbstbedient). Sofern das Unternehmen durch Fusion entstanden ist sowie bei aufgekauften Firmen, können auch Referenzen der Vorgängerfirma vorgelegt werden. Die Referenzen werden nur gewertet wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzung wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
— es handelt sich um seit 1.1.2012 erbrachte, vergleichbare Leistungen für Kunden in vergleichbarer Größenordnung mind. 3 Referenzen mit:
— Lieferung ca. 30 stationärer Ticketautomaten bei einem Unter-nehmen,
— Umsetzung eines Monitorings zur online -Überwachung im Hintergrundsystem und
— Umsetzung bargeldloser Zahlungsverkehr
Die Darstellung der Referenzen ist entsprechend Anlage 14 –Referenzliste – vorzunehmen.
— Nachweis eines nach ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmanagements bzw. Zertifizierungen nach vergleichbarer europäischer Norm,
— Angabe der Qualifikation des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals; Der Bewerber hat die Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, die Projektleiter oder Know-how-Träger sind, inkl. ihrer Qualifikation und Projekterfahrung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nach Maßgabe von § 22 SektVO zulässig. Von dem Begriff
„Bietergemeinschaft“ in den Vergabeunterlagen sind grundsätzlich auch Bewerbergemeinschaften erfasst.
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw. welche Gebiete übernimmt.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber bzw. Bieter einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber bzw. Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Solche Doppelabgaben führen zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge bzw. Angebote.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber bzw. Bieter einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber bzw. Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Solche Doppelabgaben führen zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge bzw. Angebote.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Frau Gruber
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-29 📅
2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung gestellt werden.
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Sachsen, Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig; Vorsitzende:
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2015/S 243-442530 (2015-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Chemnitzer Verkehrs-AG
Kontakt
Telefon: +49 371525-5544📞
Fax: +49 371525-5543 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postleitzahl: 09111
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 132-238763 (2016-07-07)