Lieferung und betriebsbereite Installation von interaktiven Boards (Monitor- und Projektorsysteme) inkl. Service

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Lieferung und betriebsbereite Installation einschließlich aller erforderlichen Komponenten (z. B. Kabel), die für die vollständige Funktionsfähigkeit der interaktiven Boards notwendig sind. Es wird von ca. 25 interaktiven Boards innerhalb der nächsten 3 Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) an verschiedenen bundesweiten Standorten der BGW, ausgegangen.
Je nach Bedarf sind höhenverstellbare und mobile Haltersysteme zu liefern.
Die Abnahme erfolgt durch eine im Voraus nicht bestimmbare Anzahl von Einzelaufträgen unterschiedlichen Umfangs, die nach Bedarf von der ZVB für verschiedene Organisationseinheiten und Standorte der BGW bei der Lieferfirma abgerufen werden.
Da vermutlich sowohl Monitor- als auch Projektorsysteme abgefordert werden, ist die Leistungsbeschreibung teilweise für beide Systeme gleichzeitig, teilweise für ein System ausgelegt. Bei jedem Kriterium ist hinterlegt (entweder in der Überschrift oder im Kriterium selbst), ob Projektor- und Monitorsystem gleichzeitig oder nur ein System gemeint ist. Die Leistungsbeschreibung ist vollständig vom Bieter auszufüllen da alle Kriterien in die Bewertung einfließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-27 Auftragsbekanntmachung
2015-12-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsehbildprojektionseinrichtungen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II 1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsehbildprojektionseinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 40202072350 📞
Fax: +49 40202072395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 168-306367
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bieter die in der Bekanntmachung unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise seinem Angebot beizufügen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. 2. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass — ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird, — sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben (unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe), — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen, — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. 3. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ebenfalls auf gesondertes Verlangen sind für das jeweilige andere Unternehmen die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser anderen Unternehmen beruft. Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im vorgenannten Sinne. Insoweit wird auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweisen der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird. Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter bezeichneten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebsbereite Installation einschließlich aller erforderlichen Komponenten (z. B. Kabel), die für die vollständige Funktionsfähigkeit der interaktiven Boards notwendig sind. Es wird von ca. 25 interaktiven Boards innerhalb der nächsten 3 Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) an verschiedenen bundesweiten Standorten der BGW, ausgegangen.
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Je nach Bedarf sind höhenverstellbare und mobile Haltersysteme zu liefern.
Die Abnahme erfolgt durch eine im Voraus nicht bestimmbare Anzahl von Einzelaufträgen unterschiedlichen Umfangs, die nach Bedarf von der ZVB für verschiedene Organisationseinheiten und Standorte der BGW bei der Lieferfirma abgerufen werden.
Da vermutlich sowohl Monitor- als auch Projektorsysteme abgefordert werden, ist die Leistungsbeschreibung teilweise für beide Systeme gleichzeitig, teilweise für ein System ausgelegt. Bei jedem Kriterium ist hinterlegt (entweder in der Überschrift oder im Kriterium selbst), ob Projektor- und Monitorsystem gleichzeitig oder nur ein System gemeint ist. Die Leistungsbeschreibung ist vollständig vom Bieter auszufüllen da alle Kriterien in die Bewertung einfließen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 2015/08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Orte, überwiegend in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters. Der Bieter hat einen für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister (z. B. Handwerksrolle), soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Ausländischen Bietern ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch weitere beigefügte Anlagen nachzuweisen. Eigenerklärung, dass der jeweilige dem Angebot beigefügte Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
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3. Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Im Falle der Konzernzugehörigkeit oder einer sonstigen wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen sind hierzu aussagekräftige Angaben zu machen.
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4. Eigenerklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. die Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen.
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5. Eigenerklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen.
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6. Eigenerklärung, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden,
7. Eigenerklärung, ob die geltenden gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen eingehalten werden, insbesondere ob den Verpflichtungen nach der DGUV-Vorschrift 2, die Konkretisierungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz enthält, nachgekommen wird. Soweit erforderlich, sind hierzu nähere Angaben zu machen. Die Auftraggeberin behält sich diesbezüglich weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Jahresgesamtumsatz (in EUR netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Angaben zum Jahresumsatz (in EUR netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
3. Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung unter Vorlage der entsprechenden Versicherungsbestätigung/en (Kopie);
vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.2 Technische Anforderungen und Innovationsklausel:
Die einzelnen Komponenten müssen dem jetzigen Stand der Technik entsprechen und sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch in der Produktion befinden. Alle Komponenten müssen bei Auslieferung mit einer aktuellen Firmware-Version ausgestattet sein.
Eine Änderung in der Konfiguration, z. B. neue Firmware, technische Ausstattung bzw. Funktionsumfang muss spätestens 2 Monate vor der entsprechenden Auslieferung beim Auftraggeber, zentral bei der ZVB, schriftlich und ausreichend technisch detailliert erläutert erfolgen, so dass die Auftraggeberin die Änderungen gegenüber dem bisherigen Stand problemlos erkennen, die Konformität gegenüber den nachfolgend beschriebenen Leistungsanforderungen prüfen und die Eignung/Gleichwertigkeit bestätigen kann. Soweit von der Auftraggeberin gewünscht, hat der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang ohne Anspruch auf Kostenerstattung an einer Teststellung mitzuwirken. Das angebotene Nachfolgemodell muss mindestens den Leistungsmerkmalen des Vorgängermodells entsprechen und ist zum gleichen Preis zu liefern.
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Lehnt die Auftraggeberin den Austausch des Produktes ab, weil Nachfolgemodelle nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen oder nicht gleichwertig im Hinblick auf die in der Teststellung geprüften Qualitätsmerkmale waren oder nicht kompatibel mit den technischen Anforderungen der BGW sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, das/die ursprüngliche/n Modell/e zum vereinbarten Preis zu liefern für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit.
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Der Auftragnehmer gewährt der Auftraggeberin zudem eine Ersatzteilliefergarantie dergestalt, dass sämtliche Ersatzteile (auch Verschleißteile) für die vertragsgegenständlichen interaktiven Boardmodelle ab Abschluss des Rahmenvertrags für die Laufzeit des Vertrags sowie für zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus lieferbar sind und der Auftraggeberin im Bedarfsfall auch geliefert werden.
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5.3 Nutzungsrechte an der Software:
Soweit der Auftragnehmer der Auftraggeberin Software und/oder Lizenzen überlässt, wird der Auftraggeberin ein unbefristetes Recht zur Nutzung der Software und/oder Lizenzen auf der im Vertrag und seinen Bestandteilen genannten Hardware durch den Auftragnehmer eingeräumt.
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5.4 Schulungsanforderungen:
Der Auftragnehmer führt bei Lieferung eine kostenlose Einweisung (in deutscher Sprache) nach Absprache mit einer Ansprechpartnerin/einem Ansprechpartner der bestellenden Organisationseinheit durch.
Zusätzlich führt der Auftragnehmer kostenlose regionale Schulungen (maximal 4 Stück, in deutscher Sprache) für Multiplikator/innen jedes Standortes durch. Die Schulungen sind für ca. 10 Mitarbeiter/innen ausgelegt und dauern ca. 2 bis 4 Stunden. Ebenfalls im Angebot enthalten sind kostenfreie Wiederholungsschulungen (max. 4 Stück). Anstelle einer Wiederholungsschulung kann auf Wunsch der Auftraggeberin auch eine Intensivschulung erfolgen.
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Auch bei wesentlichen Softwareänderungen/Softwareerweiterungen werden initiativ durch den Auftragnehmer Schulungen (in deutscher Sprache) von ca. 30 Minuten pro Standort kostenfrei angeboten. Gegen Gebühr führt der Auftragnehmer auf Wunsch der Auftraggeberin auch Individualschulungen durch.
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Schulungsunterlagen (in deutscher Sprache) werden durch den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Außerdem sollte der Auftragnehmer Online-Hilfen für BGW Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten.
5.5 Weitere Anforderungen:
Lieferung und Montage dürfen nicht mehr als 3 Werktage auseinander liegen. Beides ist mindestens 3 Tage vorher telefonisch mit der Organisationseinheit (Lieferstelle) abzustimmen.
6. Anforderungen an Energieverbrauch und -management:
Die angebotenen Gerätemodelle sollen zum Zeitpunkt des Angebots die entsprechenden, während der Vertragslaufzeit angebotenen Nachfolgemodelle zum Zeitpunkt der Neulieferung, dem jeweils höchsten Leistungsniveau an Energieeffizienz in der höchsten Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung entsprechen.
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Die Geräte sind mit einem energieeffizienten EU-konformen Netzteil zum Betrieb des Geräts ausgestattet.
Der Energieverbrauch vom interaktiven Board mit Projektor wird in einem jährlichen Elektrizi-tätsverbrauch (typical energy Consumption (TEC)), in Anlehnung an die Vergabegrundlagen für das Umweltzeichen „der blaue Engel“ gemäß nachfolgender Berechnungsgrundlage angegeben:
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Betriebsmodi:
Schein-Aus-Zustand: Zustand mit der geringsten, vom Nutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, so lange das Gerät mit dem Stromnetz verbunden und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird.
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Betriebsmodus: Der Zustand, in dem die Geräte (interaktives Board mit Projektor) vollständig im Betrieb sind, die Geräte nicht im Schein-Aus-Zustand sind.
Energieverbrauch:
Zur Ermittlung der TEC-Werte für die Geräte (interaktives Board mit Projektor) wird ein typisches Nutzerverhalten definiert. Das Nutzerverhalten wird in der folgenden Tabelle 1 anhand der Gewichtungen für die einzelnen Betriebsmodi festgelegt:
Betriebsmodus Gewichtung (Zeitanteil) (%)
Schein-Aus-Zustand: T Schein-Aus 75
Betriebsmodus: T Betrieb 25
Tabelle 1: Gewichtung der Betriebsmodi – Geräteeinheit interaktives Whiteboard mit Projektor
Der TEC-Wert wird mit nachfolgender Formel ermittelt:
ETEC: (8760/1000)*(PSchein-Aus*TSchein-Aus + PBetrieb*TBetrieb)
Dabei bezeichnet Px jeweils Leistungswerte in Watt, Tx Zeitanteile gemäß Tabelle 1 in % und
ETEC den typischen jährlichen Energieverbrauch in kWh.
Das interaktive Whiteboard mit Projektor hält folgenden Wert des typischen jährlichen Elektrizi-tätsverbrachs (TEC) ein:
ETEC: ≤ 70 kWh
Der TEC-Wert für das Whiteboard mit Projektor ist anzugeben. Der Nachweis aufgrund der gewählten Konfiguration darzustellen. Der angegebene TEC-Wert fließt in die Bewertung ein.
7. ILO-Kernarbeitsnormen:
Der gesetzliche Auftrag der BGW umfasst auch die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Um die Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit zu untermauern, legt die BGW besonderen Wert darauf, dass die zu liefernden Produkte/Streuartikel unter Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt und vertrieben werden.
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Daher darf der AN keine Waren liefern, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Grundprinzipien dieser Kernarbeitsnormen sind:
— die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen,
— die Beseitigung der Zwangsarbeit,
— die Abschaffung der Kinderarbeit sowie
— das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Die Mindeststandards ergeben sich im Wesentlichen aus folgenden Übereinkommen:
— Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungs-rechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Ar-beitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202),
— Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit Waren auszuführen, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Dies gilt insbesondere für Produkte, die in einem der in der DAC-Liste aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind. Die DAC-Liste kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter www.bmz.de eingesehen werden.
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8. Umweltzeichen:
Sofern entsprechende Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet sind, müssen die Anforderungen erfüllt sein, die ein Produkt der entsprechenden Produktkategorie zu erfüllen hat, um mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet werden zu können. Sofern vom Auftragnehmer Produkt mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ angeboten werden, wird vermutet, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Es ist ebenso zulässig, die Erfüllung der Anforderungen auf andere geeignete Weise mit dem Angebot nachzuweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: ELViS-ID: E47455689
Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Herrn Hans-Joachim Huhnholz
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51103
Kontaktperson: http://www.subreport.de
Telefon: +49 221985780 📞
Fax: +49 2219857866 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-26 📅
Datum des Endes: 2018-11-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015/08
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bieter die in der Bekanntmachung unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise seinem Angebot beizufügen.
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Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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2. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
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— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben (unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe),
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied
die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf
Zustimmung besteht nicht.
3. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ebenfalls auf gesondertes Verlangen sind für das jeweilige andere Unternehmen die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser anderen Unternehmen beruft.
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Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im vorgenannten Sinne. Insoweit wird auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweisen der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird.
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Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter bezeichneten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach. § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 168-306367 (2015-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 238-433168
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 168-306367
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Orte, überwiegend in der gesamten Bundesrepublik.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Quelle: OJS 2015/S 238-433168 (2015-12-04)