Der Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) betreibt eine mechanisch-biologische Stabilisierungsanlage nach dem Herhof-Trockenstabilat-Verfahren. In dieser Anlage werden aus Hausmüll, Sperrmüll und gewerblichen Abfällen Ersatzbrennstoffe für die energetische Verwertung in der Zementindustrie und in Braunkohlekraftwerken hergestellt. Die genehmigte Kapazität der Anlage liegt bei 150.000 Mg/a, die Nenndurchsatzleistung bei 135.000 Mg/a. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Einbau) eines Nachzerkleinerers für die Leichtfraktion, wobei der Nachzerkleinerer mit einer jährlichen Durchsatzleistung von ca. 65.000 Mg in die vorhandene Anlage zu integrieren ist, womit u.a. bauliche Änderungen der vorhandenen Anlage verbunden sein werden. Vor diesem Hintergrund ist die Anlage vor einer Angebotsabgabe im Rahmen eines Vor-Ort-Termins zwingend zu besichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Industrielle Maschinen
Menge oder Umfang:
Es ist ein Nachzerkleinerer nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu liefern und zu montieren. Der Abschluss aller erforderlichen Leistungen (einschl. Leistungsfahrt) muss bis zum 30.06.2016 erfolgt sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Industrielle Maschinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
Postanschrift: Robert-Guthmann-Straße 41, Niederlehme
Postleitzahl: 15713
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zab-mbs.de🌏
E-Mail: kirsch@zab-mbs.de📧
Telefon: +49 3375527220📞
Fax: +49 33755272215 📠
Der zwingend erforderliche Vor-Ort-Besichtigung kann in dem Zeitraum zwischen Kalenderwoche 39 bis 42 stattfinden. Ein entsprechender Termin ist vorab mit der o.a. Kontaktstelle zu vereinbaren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) betreibt eine mechanisch-biologische Stabilisierungsanlage nach dem Herhof-Trockenstabilat-Verfahren.
In dieser Anlage werden aus Hausmüll, Sperrmüll und gewerblichen Abfällen Ersatzbrennstoffe für die energetische Verwertung in der Zementindustrie und in Braunkohlekraftwerken hergestellt. Die genehmigte Kapazität der Anlage liegt bei 150.000 Mg/a, die Nenndurchsatzleistung bei 135.000 Mg/a.
In dieser Anlage werden aus Hausmüll, Sperrmüll und gewerblichen Abfällen Ersatzbrennstoffe für die energetische Verwertung in der Zementindustrie und in Braunkohlekraftwerken hergestellt. Die genehmigte Kapazität der Anlage liegt bei 150.000 Mg/a, die Nenndurchsatzleistung bei 135.000 Mg/a.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Einbau) eines Nachzerkleinerers für die Leichtfraktion, wobei der Nachzerkleinerer mit einer jährlichen Durchsatzleistung von ca. 65.000 Mg in die vorhandene Anlage zu integrieren ist, womit u.a. bauliche Änderungen der vorhandenen Anlage verbunden sein werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Einbau) eines Nachzerkleinerers für die Leichtfraktion, wobei der Nachzerkleinerer mit einer jährlichen Durchsatzleistung von ca. 65.000 Mg in die vorhandene Anlage zu integrieren ist, womit u.a. bauliche Änderungen der vorhandenen Anlage verbunden sein werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Anlage vor einer Angebotsabgabe im Rahmen eines Vor-Ort-Termins zwingend zu besichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
Niederlehme
Robert-Guthmann-Straße 41
15713 Königs Wusterhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
— Ggf. Abgabe einer Erklärung einer Bietergemeinschaft.
— Ggf. Abgabe einer Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmen oder Nachunternehmen.
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Angaben und Nachweise einzureichen:
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate.
— Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nicht älter als drei Monate; sofern Bestätigungen der Krankenversicherungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen gefordert werden, müssen sich diese auf mehr als 50 % der Mitarbeiter des Bieters beziehen.
— Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nicht älter als drei Monate; sofern Bestätigungen der Krankenversicherungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen gefordert werden, müssen sich diese auf mehr als 50 % der Mitarbeiter des Bieters beziehen.
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 und 19 Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von fünf Kalendertagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 und 19 Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von fünf Kalendertagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jeweils die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jeweils die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Angaben und Nachweise einzureichen:
— die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 7 EG Abs. 2 lit. c VOL/A.
— die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 und 19 Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von fünf Kalendertagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 und 19 Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von fünf Kalendertagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jeweils die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jeweils die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:
— Eigenerklärung darüber, dass die vorgesehene Maschinentechnik in Deutschland zugelassen ist (bereits im Angebotsschreiben enthalten).
— Benennung von mindestens 5 Referenzen über in den letzten fünf Jahren baugleich zur angebotenen Maschine errichtete Aggregate in Deutschland und Europa mit einer Mindestzerkleinerungsleistung von 16 Mg/h bei 50 Betriebsstunden der Zerkleinerungswerkzeuge unter Benennung des Auftraggebers mit Anschrift und Telefonnummer, der Nettoauftragssumme und des Ausführungszeitraums.
— Benennung von mindestens 5 Referenzen über in den letzten fünf Jahren baugleich zur angebotenen Maschine errichtete Aggregate in Deutschland und Europa mit einer Mindestzerkleinerungsleistung von 16 Mg/h bei 50 Betriebsstunden der Zerkleinerungswerkzeuge unter Benennung des Auftraggebers mit Anschrift und Telefonnummer, der Nettoauftragssumme und des Ausführungszeitraums.
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Angaben und Nachweise einzureichen:
— die Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 und 19 Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von fünf Kalendertagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 und 19 Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von fünf Kalendertagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jeweils die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jeweils die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Vertragsparteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung i. H. v. 5 % des Bruttogesamtauftragspreises für die Dauer der Gewährleistung. Soweit die Sicherheit in Form einer Bürgschaft geleistet wird, ist sie nach dem Muster in Anlage 2 zu den Besonderen Vertragsbedingungen auszustellen. Die Sicherheit ist gemäß der Vorschriften des § 18 Nr. 2 und Nr. 4 VOL/B zu stellen. Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen einschließlich der Abrechnung, der Mängelansprüche und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Vertragsparteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung i. H. v. 5 % des Bruttogesamtauftragspreises für die Dauer der Gewährleistung. Soweit die Sicherheit in Form einer Bürgschaft geleistet wird, ist sie nach dem Muster in Anlage 2 zu den Besonderen Vertragsbedingungen auszustellen. Die Sicherheit ist gemäß der Vorschriften des § 18 Nr. 2 und Nr. 4 VOL/B zu stellen. Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen einschließlich der Abrechnung, der Mängelansprüche und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Sofern eine Rechnungslegung durch den Auftragnehmer vor Übergabe und Inbetriebnahme des Nachzerkleinerers erfolgt, zahlt der AG nur Zug um Zug gegen Übergabe einer selbstschuldnerischen Vorauszahlungsbürgschaft, die nach dem Muster in Anlage 1 zu den Besonderen Vertragsbedingungen auszustellen ist.
Sofern eine Rechnungslegung durch den Auftragnehmer vor Übergabe und Inbetriebnahme des Nachzerkleinerers erfolgt, zahlt der AG nur Zug um Zug gegen Übergabe einer selbstschuldnerischen Vorauszahlungsbürgschaft, die nach dem Muster in Anlage 1 zu den Besonderen Vertragsbedingungen auszustellen ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, haben sie alle Mitglieder und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren zu benennen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften. Ein entsprechendes Formular ist dem Angebotsschreiben beigefügt und ggf. mit dem Angebot unterschrieben einzureichen. Die Bietergemeinschaften dürfen die Zusammensetzung ihrer Gemeinschaft nur vor Ablauf der Angebotsfrist im Wege der Rücknahme des Angebotes und Einreichung eines neuen Angebotes der neu zusammengesetzten Bietergemeinschaft ändern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, haben sie alle Mitglieder und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren zu benennen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben sich zu verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften. Ein entsprechendes Formular ist dem Angebotsschreiben beigefügt und ggf. mit dem Angebot unterschrieben einzureichen. Die Bietergemeinschaften dürfen die Zusammensetzung ihrer Gemeinschaft nur vor Ablauf der Angebotsfrist im Wege der Rücknahme des Angebotes und Einreichung eines neuen Angebotes der neu zusammengesetzten Bietergemeinschaft ändern.
Sonstige besondere Bedingungen:
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote im Sinne von § 19 EG Abs. 3 und 4 VOL/A. Dies gilt insbesondere für Angebote, die die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen, insbesondere die nachfolgend aufgeführten, nicht erfüllen und die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen:
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote im Sinne von § 19 EG Abs. 3 und 4 VOL/A. Dies gilt insbesondere für Angebote, die die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen, insbesondere die nachfolgend aufgeführten, nicht erfüllen und die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen:
— Die Lieferung des Nachzerkleinerers für die Leichtfraktion einschließlich der Integration in die bestehende Anlage und Leistungsfahrt hat bis spätestens zum 30.06.2016 zu erfolgen.
— garantierte Durchsatzleistung von 16 Mg/h bei 50 Betriebsstunden der Zerkleinerungswerkzeuge.
— Siebgröße: 60 mm Rundloch.
— Jahresdurchsatzmenge von etwa 65.000 Mg.
— Tariftreueerklärung nach Maßgabe der §§ 3 Absatz 1 bis 3 und 5 Absatz 1 BbgVergG
Ausgeschlossen werden ferner Angebote, wenn der Bieter nicht den obligatorischen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der Anlage wahrgenommen hat.
Mit dem Angebot sind darüber hinaus folgende Angaben zur vorgesehenen Art der Leistungserbringung einzureichen:
a) Vorlage von Datenblättern bzw. detaillierten Prospektmaterialien mit allen relevanten Angaben zu dem angebotenen Nachzerkleinerer des Bieters, welcher die technischen Mindestanforderungen (insbesondere Mindestzerkleinerungsleistung von 16 Mg/h bei 50 Betriebsstunden der Zerkleinerungswerkzeuge bei einer Siebgröße von 60 mm Rundloch) erfüllt.
a) Vorlage von Datenblättern bzw. detaillierten Prospektmaterialien mit allen relevanten Angaben zu dem angebotenen Nachzerkleinerer des Bieters, welcher die technischen Mindestanforderungen (insbesondere Mindestzerkleinerungsleistung von 16 Mg/h bei 50 Betriebsstunden der Zerkleinerungswerkzeuge bei einer Siebgröße von 60 mm Rundloch) erfüllt.
b) Aktuelle Liste der lieferbaren Ersatz- und Verschleißteile des Bieters unter konkreter Benennung der jeweiligen Lebensdauer und der Preise in EUR (netto, zzgl. Umsatzsteuer) mit einer Preisbindung für 24 Monate. Angabe aller Ersatzteile, die nicht innerhalb 24 h lieferbar sind und daher vom Auftraggeber vorgehalten werden müssen.
b) Aktuelle Liste der lieferbaren Ersatz- und Verschleißteile des Bieters unter konkreter Benennung der jeweiligen Lebensdauer und der Preise in EUR (netto, zzgl. Umsatzsteuer) mit einer Preisbindung für 24 Monate. Angabe aller Ersatzteile, die nicht innerhalb 24 h lieferbar sind und daher vom Auftraggeber vorgehalten werden müssen.
c) Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung mit durch den Bieter vorgenommenen Eintragung und Vermaßung der Lage des Maschinenfundaments und Eintragung der notwendigen Änderungen des Begehungskonzeptes.
d) Angaben des Bieters zur Planung und Ausführung des elektrischen Anschlusses und insbesondere der elektrischen Absicherung, auf Grund derer der Auftraggeber die erforderliche Verlegung der Kabel vornehmen kann.
e) Angaben zur Planung und zu den Anforderungen an das vom Auftraggeber zu errichtende Maschinenfundament.
f) Weitere detaillierte Angaben zu ggf. weiteren aus Sicht des Auftragnehmers erforderlichen Umbauten bzw. Änderungen der vorhandenen Anlage.
g) Grober Liefer-/Montagezeitplan unter Angabe des verbindlichen Termins zum Abschluss aller erforderlichen Liefer-/Montageleistungen (einschl. Leistungsfahrt).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Verbandsvorsteher Mario Kirsch
Internetadresse: www.zab-mbs.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-17 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert wurde, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert wurde, Anwendung.
Die Vergabestelle verweist auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 102 ff. GWB und weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird. Er ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB auch unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle verweist auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 102 ff. GWB und weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird. Er ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB auch unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle geht jedenfalls bei Rügen, die später als vierzehn Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhoben werden, davon aus, dass diese nicht mehr unverzüglich erfolgt sind.
Quelle: OJS 2015/S 182-329233 (2015-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree
Postanschrift: Robert-Guthmann-Straße 41
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-21 📅
Name: Lindner Recyclingtech GmbH, AT
Postanschrift: Villacher Straße 48
Postort: Spittal/Drau
Postleitzahl: 9800
Land: Österreich 🇦🇹 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kirsch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3318661610📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 101b Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.