Lieferung und Einbau von Brandmeldeanlagen in 121 (103 + 18) Stadtbahnfahrzeugen. Für den Betriebseinsatzes in unterirdischen Tunnelanlagen ist es erforderlich, die Entstehung eines Brandes in den Fahrzeugen möglichst früh zu erkennen. Es wird die Lieferung und die Nachrüstung mit einer Branderkennungsanlage in die vorhandenen Stadtbahnfahrzeuge B80 der Rheinbahn und der DVG incl. der Lieferung aller für die Zulassung durch die Technischen Aufsichtsbehörde NRW erforderlichen Unterlagen gefordert. Nachzurüsten sind 11 Fahrzeuge B80 Stahl, 4 Fahrzeuge B80 Alu mit Bistro, 88 Fahrzeuge B80 Alu der Rheinbahn AG sowie 18 Fahrzeuge der VIA/DVG. Der Fahrzeugtyp B80 ist ein 2-teiliges Fahrzeug/28 m lang, 6 Achsen. Der Projektabschluss für Lieferung und Montage der Branderkennungsanlage soll so früh wie möglich, spätestens jedoch Ende 2018 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachungssysteme
Menge oder Umfang:
Lieferung und Einbau von Brandmeldeanlagen in 103 Stadtbahnwagen der Rheinbahn AG und Lieferung und Einbau von Brandmeldeanlagen in 18 Stadtbahnwagen der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachungssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinbahn AG
Postanschrift: Hansaallee 1
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinbahn.de🌏
E-Mail: bma@rheinbahn.de📧
Telefon: +49 2115822442📞
Fax: +49 2115821761 📠
Die Via Verkehrsgesellschaft mbH ist eine kommunal übergreifende Dienstleistungsgesellschaft, die aus den nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft AG),EVAG (Essener Verkehrs-AG) und MVG (Mülheimer Verkehrs Gesellschaft mbH) gehalten wird und die für diese Muttergesellschaften das operative Geschäft abwickelt. Die Brandmeldeanlagen der 18 Stadtbahnwagen des Lieferanteils Via/DVG gehen nach Abnahme in das Eigentum der DVG über. Bei der Vertragsabwicklung wird der Auftraggeber Via für den Lieferanteil der 18 Brandmeldeanlagen der Stadtbahnwagen berechtigt sein, Schäden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistung oder sonstigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers sowie alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis wie eigene geltend zu machen.
1. Die Leistung wird einheitlich vergeben. Die Verträge werden von dem jeweiligen Auftraggeber gesondert ausgefertigt. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.
2. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber folgende Unterlagen vollständig auszufüllen, soweit vorgesehen zu unterzeichnen und abzugeben:
Anlage 1: Vordruck Teilnahmeantrag
Anlage 2: Vordruck Allgemeine Eignungsnachweise
Anlage 3: Vordruck Angaben zum Unternehmen und Referenzen
Anlage 4: Vordruck Nachunternehmer (wenn einschlägig)
Anlage 5: Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung (wenn einschlägig)
3. Die Unterlagen erhalten Bewerber bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die unter Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Auftraggeber findet nicht statt.
6. Die Rheinbahn AG weist gem. § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17 und 18 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen bei Angebotslegung abzugeben haben:
(i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen); (ii) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen).
7. Die Rheinbahn AG weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW der Rheinbahn AG vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an die Rheinbahn AG eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und der Rheinbahn AG vereinbart werden.
8. Die Rheinbahn AG weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgGNRW/VOL) für die Vergabe von Leistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
9. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
10. Der Antrag ist schriftlich im Original einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
11. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren findet nicht statt.
12. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Die Via Verkehrsgesellschaft mbH ist eine kommunal übergreifende Dienstleistungsgesellschaft, die aus den nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft AG),EVAG (Essener Verkehrs-AG) und MVG (Mülheimer Verkehrs Gesellschaft mbH) gehalten wird und die für diese Muttergesellschaften das operative Geschäft abwickelt. Die Brandmeldeanlagen der 18 Stadtbahnwagen des Lieferanteils Via/DVG gehen nach Abnahme in das Eigentum der DVG über. Bei der Vertragsabwicklung wird der Auftraggeber Via für den Lieferanteil der 18 Brandmeldeanlagen der Stadtbahnwagen berechtigt sein, Schäden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistung oder sonstigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers sowie alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis wie eigene geltend zu machen.
1. Die Leistung wird einheitlich vergeben. Die Verträge werden von dem jeweiligen Auftraggeber gesondert ausgefertigt. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.
2. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber folgende Unterlagen vollständig auszufüllen, soweit vorgesehen zu unterzeichnen und abzugeben:
Anlage 1: Vordruck Teilnahmeantrag
Anlage 2: Vordruck Allgemeine Eignungsnachweise
Anlage 3: Vordruck Angaben zum Unternehmen und Referenzen
3. Die Unterlagen erhalten Bewerber bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die unter Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Auftraggeber findet nicht statt.
6. Die Rheinbahn AG weist gem. § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17 und 18 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen bei Angebotslegung abzugeben haben:
(i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen); (ii) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen).
7. Die Rheinbahn AG weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW der Rheinbahn AG vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an die Rheinbahn AG eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und der Rheinbahn AG vereinbart werden.
8. Die Rheinbahn AG weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgGNRW/VOL) für die Vergabe von Leistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
9. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
10. Der Antrag ist schriftlich im Original einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
11. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren findet nicht statt.
12. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einbau von Brandmeldeanlagen in 121 (103 + 18) Stadtbahnfahrzeugen. Für den Betriebseinsatzes in unterirdischen Tunnelanlagen ist es erforderlich, die Entstehung eines Brandes in den Fahrzeugen möglichst früh zu erkennen. Es wird die Lieferung und die Nachrüstung mit einer Branderkennungsanlage in die vorhandenen Stadtbahnfahrzeuge B80 der Rheinbahn und der DVG incl. der Lieferung aller für die Zulassung durch die Technischen Aufsichtsbehörde NRW erforderlichen Unterlagen gefordert. Nachzurüsten sind 11 Fahrzeuge B80 Stahl, 4 Fahrzeuge B80 Alu mit Bistro, 88 Fahrzeuge B80 Alu der Rheinbahn AG sowie 18 Fahrzeuge der VIA/DVG. Der Fahrzeugtyp B80 ist ein 2-teiliges Fahrzeug/28 m lang, 6 Achsen. Der Projektabschluss für Lieferung und Montage der Branderkennungsanlage soll so früh wie möglich, spätestens jedoch Ende 2018 erfolgen.
Lieferung und Einbau von Brandmeldeanlagen in 121 (103 + 18) Stadtbahnfahrzeugen. Für den Betriebseinsatzes in unterirdischen Tunnelanlagen ist es erforderlich, die Entstehung eines Brandes in den Fahrzeugen möglichst früh zu erkennen. Es wird die Lieferung und die Nachrüstung mit einer Branderkennungsanlage in die vorhandenen Stadtbahnfahrzeuge B80 der Rheinbahn und der DVG incl. der Lieferung aller für die Zulassung durch die Technischen Aufsichtsbehörde NRW erforderlichen Unterlagen gefordert. Nachzurüsten sind 11 Fahrzeuge B80 Stahl, 4 Fahrzeuge B80 Alu mit Bistro, 88 Fahrzeuge B80 Alu der Rheinbahn AG sowie 18 Fahrzeuge der VIA/DVG. Der Fahrzeugtyp B80 ist ein 2-teiliges Fahrzeug/28 m lang, 6 Achsen. Der Projektabschluss für Lieferung und Montage der Branderkennungsanlage soll so früh wie möglich, spätestens jedoch Ende 2018 erfolgen.
sind sämtliche in den Vergabeunterlagen bestimmten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen
und die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem
sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde
beruft. Außerdem hat der Bewerber die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen jeweils auch von
den benannten Dritten beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber bzw. die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe
aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (§ 8 Abs. 3 SektVO) zu
erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben
sie diese Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und
Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen für diese
mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen
nach den Vergabeunterlagen für diese ist im Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Ferner sind spätestens
bis zur Vergabeentscheidung – auf Verlangen der Vergabestelle – Erklärungen der benannten Dritten bzw.
Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer
zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärungen bereits mit Abgabe der
Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung
einzusteigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist ein Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft von mindestens durchschnittlich 3 Mio. EUR
netto Umsatz/Geschäftsjahr oder Kalenderjahr in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. Kalenderjahren darzustellen (Mindestkriterium).
Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben zum Umsatz für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die Mindestumsätze können von der
Bewerbergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.2 bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerbergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.2 bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des
Nachunternehmers beruft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.3):
Die folgenden geforderten Referenzen aus den letzten 5 (fünf) Jahren sind zwingend vorzulegen (M). Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung
geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen,
dass der Bewerber bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus
Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die
nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen
sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/- bescheinigungen/-protokolle) sind auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen. Die geforderten Referenzprojekte können jeweils in einzelnen oder in einem einzigen
oder mehreren Projekten realisiert worden sein.
(1) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von mindestens 1 Projekt in den letzten 5 Jahren, indem mindestens 15 Straßenbahnen / Stadtbahnen / U-Bahnen mit Brandmeldeanlagen ausgestattet wurden. (M) Es gilt das Abnahmedatum.
1. Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber
2. Ansprechpartner beim Auftraggeber, Tel.-Nr.
3. Rolle im Projekt (z.B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer,…)
4. ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.09.2012 (Az.: VII-Verg 108/11)
werden die Bewerber darauf hingewiesen, dass die angegebenen Referenzen nicht nachgebessert werden
können, vorbehaltlich einer Rechtssprechungsänderung des OLG Düsseldorf Senats.
Für die Vorlage der Referenzen sind die
entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle (zu
beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die
genannten Referenzen für die Bewerbergemeinschaft
insgesamt vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeber sind zur Einhaltung der Vorschriften des TVgG-NRW verpflichtet und werden von den Bietern entsprechende Erklärungen und Nachweise mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe abfordern.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Telefon: +49 2114750📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB).Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB).Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 127-234197 (2015-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge