Lieferung und Montage von brandschutztechnisch geeigneten Fahrgastsitzen für 102 B80-Stadtbahnwagen der Rheinbahn AG

Rheinbahn AG

Lieferung und Montage von brandschutztechnisch geeigneten Fahrgastsitzen für 102 B80-Stadtbahnwagen der Rheinbahn AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-23 Auftragsbekanntmachung
2016-05-03 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze für Schienenfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Lieferung und Montage von brandschutztechnisch geeigneten Fahrgastsitzen für 102 B80-Stadtbahnwagen der Rheinbahn AG:— 11 Fahrzeuge Typ B80 Stahl mit 69 Sitzplätzen;— 4 Fahrzeuge Typ B80 Alu mit Bistro und 72 Sitzplätzen;— 87 Fahrzeuge Typ B80 Alu mit 69 Sitzplätzen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze für Schienenfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinbahn AG
Postanschrift: Hansaallee 1
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinbahn.de 🌏
E-Mail: fahrgastsitze@rheinbahn.de 📧
Telefon: +49 2115821444 📞
Fax: +49 2115821761 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 229-417174
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
(1) Die Rheinbahn AG ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeitnach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Die Rheinbahn AG führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch. (2) Die Rheinbahn AG weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 4 zur RVO TVgGNRW Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. (3) Soll die Ausführung eines Auftrages vom Bieter einem Nachunternehmer übertragen oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so hat der Bieter den Nachweis gemäß § 7 Abs.1 TVgG-NRW auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle bis zur Zuschlagserteilung ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 TVgG-NRW). Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. (4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (5) Der Antrag ist schriftlich im Original einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten. (8) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von brandschutztechnisch geeigneten Fahrgastsitzen für 102 B80-Stadtbahnwagen der Rheinbahn AG.
Menge oder Umfang:
Lieferung und Montage von brandschutztechnisch geeigneten Fahrgastsitzen für 102 B80-Stadtbahnwagen der Rheinbahn AG:
— 11 Fahrzeuge Typ B80 Stahl mit 69 Sitzplätzen;
— 4 Fahrzeuge Typ B80 Alu mit Bistro und 72 Sitzplätzen;
— 87 Fahrzeuge Typ B80 Alu mit 69 Sitzplätzen.
Referenznummer: 2015/191

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) im Einzelnen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen. Die nachfolgend unter Abschnitt III.2.2) und III 2.3) jeweils mit „(Mindestanforderung)“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. In jedem Fall werden Unternehmen, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, sondern von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 5 SektVO). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und
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materielle Eignungsprüfung (§ 20 Abs. 1 SektVO) im Übrigen bleibt unberührt. Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder
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aufzuklären (vgl. § 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den
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Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, (iii) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie (iv) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (6) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Vordruck zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und/oder III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (6) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle
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die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (6) aufgeführten Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bewerbern nach Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen (Belege dritter Stellen), zu verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter – auf gesondertes Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
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(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(3) Erklärung nach § 21 Abs. 1 SektVO:
Hiermit erkläre ich wahrheitsgemäß, verbindlich und unbedingt, dass keine Person, deren Verhalten meinem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Versto-ßes gegen eine der nachfolgend benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden ist:
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1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des In-ternationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
Hinweise:
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unter-nehmen handelnden Person vorliegt.
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Die Vergabestelle kann für eine Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, vom Unternehmer entsprechende Nachweise verlangen. Die Unternehmen können, sofern sie von den zuständigen Behörden Auskünfte über die Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, erhalten haben, auch diese verwenden.
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(4) Erklärung nach § 21 Abs. 4 SektVO:
Hiermit erkläre ich wahrheitsgemäß, verbindlich und unbedingt, dass
1. über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren be-antragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. ich mich nicht im Verfahren der Liquidation befinde,
3. ich die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzte oder verletzt habe,
4. ich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgebe oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteile und
5. nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit meines Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für mein Unterneh-men verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
(5) Erklärung über wettbewerbswidrige Verhaltensweisen:
Hiermit erkläre ich wahrheitsgemäß, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder mich hieran zu beteiligen.
(6) DIN EN ISO 9001 Zertifizierung oder eine vergleichbare Zertifizierung (Mindestbedingungen (M)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(8) Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden, bzw. von zusammen 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
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(9) Gesamtumsatz des Unternehmens, von durchschnittlich mindestens netto 2 000 000 EUR je Geschäftsjahr und, sofern vorhanden, den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (Mindestanforderung).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Folgenden ist mindestens 1 Referenzprojekt mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung aus den letzten 5 Jahren zu beschreiben, das mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Die folgenden geforderten Referenzen sind zwingend vorzulegen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/-bescheinigungen/-protokolle) sind der Vergabestelle vorzulegen. Die geforderten Referenzprojekte können jeweils in einem einzigen oder mehreren Projekten realisiert worden sein.
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Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende [projektbezogene] Anforderungen erfüllen:
Folgende Nachweise und Beschreibungen sind beizufügen:
— Nachweis über die erfolgreiche Realisierung incl. der Abnahme des Auftraggebers von mindestens 1 Projekt in den letzten 5 Jahren, in dem mindestens 5 Schienenfahrzeuge mit Fahrgastsitzen ausgestattet wurden. (Mindestanforderung);
— Beschreibung über die Umsetzung und Nachweisführung zur brandschutztechnischen Auslegungen von Fahrgastsitzen und deren Prüfverfahren nach DIN EN 45545 08/2013 in Verbindung mit der TRStrab BS 06/2014 oder vergleichbarer Normen und Regelwerken anhand eines Funktionsablaufs aus einem Referenzprojekt. (Mindestanforderung).
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Die genannten Nachweise können ganz oder in Teilen durch Eignungsleihe erbracht werden. In diesem Fall müssen die jeweiligen Dienstleistungen durch den Eignungsgeber erbracht werden.
1. Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber,
2. Ansprechpartner beim Auftraggeber (möglichst mit Tel. Nr.),
3. Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer, …),
4. ggf. Unterauftragnehmer,
5. Projektvolumen (EUR) – (brutto)/eigener Leistungsanteil,
6. Leistungszeitraum,
7. Abnahmedatum,
8. Teilaufgaben (bitte ankreuzen) Realisierung eines Projektes zur Lieferung von Fahrgastsitzen für mindestens 5 Schienenfahrzeuge (Mindestanforderung):
Anzahl der Schienenfahrzeuge bitte angeben: Stück,
In diesem Projekt wurden folgende Teilaufgaben ausgeführt:
• Konzeption bis zur Realisierung (Mindestanforderung),
• Konstruktion und Fertigung (Mindestanforderung),
• Umsetzung zur brandschutztechnischen Auslegungen von Fahrgastsit-zen und deren Prüfverfahren nach zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Normen und Regelwerke (Mindestanforderung). Normen/Regelwerke bitte benennen:
• DIN EN 45545 08/2013,
• TRStrab BS 06/2014,
• Sonstige: ...,
• Berücksichtigung Designvorgaben,
• Dokumentationswesen (TAB, EBA oder vergleichbare, relevante Nachweise) (Mindestanfoderung),
• Dokumentationswesen (Zeichnungen, Stücklisten, etc.),
• Nachweis über die Befähigung nach DIN EN 15085 (Schweißen),
• Nachweis über die Befähigung nach DIN 6701-2 (Kleben).
Die mit (M) gekennzeichneten Teilaufgaben sind für den Referenznachweis zwingend erforderlich.
Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Generalunternehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers mit dem Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Forster
Internetadresse: www.rheinbahn.de 🌏
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-06 📅
Datum des Endes: 2017-12-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753637 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 229-417174 (2015-11-23)
Ergänzende Angaben (2016-05-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-159055
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 229-417174
ABl. S-Ausgabe: 89
Quelle: OJS 2016/S 089-159055 (2016-05-03)