Lieferung und Installation (steckerfertiger Aufbau) diverser Arbeitsplatzmöbel u.a. stufenlos elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische, 2 verschiedene Arten Sideboards, Steh-/Sitz-Besprechungstische, inkl. Betriebshandbuch sowie korrespondierende Serviceleistungen wie Nachjustierungen, Einweisungen, Montage des Pflanzkübelsystems. Das Mobiliar ist nicht en bloc, sondern in Tranchen (ca. 60 Arbeitsplätze jeweils) zu liefern. Der Anbieter muss einen Kundendienst bereitstellen und es wird eine Nachkaufgarantie von 10 Jahren verlangt. Ferner eine Preisbindung für 24 Monate und dass die Preise danach weitere 24 Monate nur über eine Preisgleitklausel anhand des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts anpassbar sind. (Details s. Leistungsverzeichnis) Es werden die nachfolgenden Mindestabnahmemengen garantiert und zusätzlich als variable/optionale (maximal gedeckelte) Abrufmöglichkeit ohne jegliche Abrufverpflichtung (in Gänze oder Teilen) angefragt: Mindestabnahmemenge Schreibtische 550 St., Optionen bis zu 150 weitere möglich, Mindestabnahmemenge Sideboards 2 Ordnerhöhen 120 St., Optionen bis zu 60 weitere möglich, Mindestabnahmemenge Sideboards 3 Ordnerhöhen 380 St., Optionen bis zu 80 weitere möglich, Mindestabnahmemenge Steh-/Sitz-Besprechungstische 50 St., Optionen bis zu 20 weitere möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Berlin
Postanschrift: Bundesallee 210
Postleitzahl: 10719
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ibb.de🌏
E-Mail: karen.krumbacher@ibb.de📧
Telefon: +49 3021254225📞
Fax: +49 302125134225 📠
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Ausschreibungsunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Angebotserstellung unbedingt zu beachten. Bitte fordern Sie diese bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Ausschreibungsunterlagen selbst bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig. Die übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Der letzte Zeitpunkt für Anfragen ist sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Fragen und Antworten werden anonymisiert allen Beteiligten mitgeteilt. Es ist von telefonischen Anfragen abzusehen.
Angebote sind spätestens am 4.8.2015, 12 Uhr MEZ am Empfang bei der benannten Kontaktstelle einzureichen.
Zu spät eingegangene Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen.
Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem Hinweis:
„Europaweite Ausschreibung Arbeitsplatzmöblierung, 2014-517 Bitte nicht öffnen vor dem 04.08.2015, 12 Uhr MEZ“.
Bitte beachten Sie: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebots zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die IBB behält sich eine Nachforderung vor.
Die besten drei Bieter müssen Testmöbel für eine Überprüfung der Einhaltung der Kriterien des Leistungsverzeichnisses innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung liefern. Ebenfalls werden von den Bietern Aussagen zu auftragsbezogenen Vertragsbedingungen abgefragt.
Teststellung: Die Teststellung der Testmöbel wird von einem Gremium durchgeführt.
Die Testkriterien hierbei sind Stabilität und Geräuschemission. (Details s. Leistungsverzeichnis) Bei gleichwertigen Angeboten erhält gemäß § 10 des BerlAVG der Bieter bevorzugt den Zuschlag, der Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. In diesem Fall ist vom betroffenen Bieter als Nachweis eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Ausschreibungsunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Angebotserstellung unbedingt zu beachten. Bitte fordern Sie diese bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Ausschreibungsunterlagen selbst bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig. Die übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Der letzte Zeitpunkt für Anfragen ist sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Fragen und Antworten werden anonymisiert allen Beteiligten mitgeteilt. Es ist von telefonischen Anfragen abzusehen.
Angebote sind spätestens am 4.8.2015, 12 Uhr MEZ am Empfang bei der benannten Kontaktstelle einzureichen.
Zu spät eingegangene Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen.
Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem Hinweis:
„Europaweite Ausschreibung Arbeitsplatzmöblierung, 2014-517 Bitte nicht öffnen vor dem 04.08.2015, 12 Uhr MEZ“.
Bitte beachten Sie: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebots zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die IBB behält sich eine Nachforderung vor.
Die besten drei Bieter müssen Testmöbel für eine Überprüfung der Einhaltung der Kriterien des Leistungsverzeichnisses innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung liefern. Ebenfalls werden von den Bietern Aussagen zu auftragsbezogenen Vertragsbedingungen abgefragt.
Teststellung: Die Teststellung der Testmöbel wird von einem Gremium durchgeführt.
Die Testkriterien hierbei sind Stabilität und Geräuschemission. (Details s. Leistungsverzeichnis) Bei gleichwertigen Angeboten erhält gemäß § 10 des BerlAVG der Bieter bevorzugt den Zuschlag, der Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. In diesem Fall ist vom betroffenen Bieter als Nachweis eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation (steckerfertiger Aufbau) diverser Arbeitsplatzmöbel u.a. stufenlos elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische, 2 verschiedene Arten Sideboards, Steh-/Sitz-Besprechungstische, inkl. Betriebshandbuch sowie korrespondierende Serviceleistungen wie Nachjustierungen, Einweisungen, Montage des Pflanzkübelsystems.
Lieferung und Installation (steckerfertiger Aufbau) diverser Arbeitsplatzmöbel u.a. stufenlos elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische, 2 verschiedene Arten Sideboards, Steh-/Sitz-Besprechungstische, inkl. Betriebshandbuch sowie korrespondierende Serviceleistungen wie Nachjustierungen, Einweisungen, Montage des Pflanzkübelsystems.
Das Mobiliar ist nicht en bloc, sondern in Tranchen (ca. 60 Arbeitsplätze jeweils) zu liefern.
Der Anbieter muss einen Kundendienst bereitstellen und es wird eine Nachkaufgarantie von 10 Jahren verlangt. Ferner eine Preisbindung für 24 Monate und dass die Preise danach weitere 24 Monate nur über eine Preisgleitklausel anhand des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts anpassbar sind. (Details s. Leistungsverzeichnis)
Der Anbieter muss einen Kundendienst bereitstellen und es wird eine Nachkaufgarantie von 10 Jahren verlangt. Ferner eine Preisbindung für 24 Monate und dass die Preise danach weitere 24 Monate nur über eine Preisgleitklausel anhand des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts anpassbar sind. (Details s. Leistungsverzeichnis)
Es werden die nachfolgenden Mindestabnahmemengen garantiert und zusätzlich als variable/optionale (maximal gedeckelte) Abrufmöglichkeit ohne jegliche Abrufverpflichtung (in Gänze oder Teilen) angefragt:
Mindestabnahmemenge Schreibtische 550 St., Optionen bis zu 150 weitere möglich,
Mindestabnahmemenge Sideboards 2 Ordnerhöhen 120 St., Optionen bis zu 60 weitere möglich,
Mindestabnahmemenge Sideboards 3 Ordnerhöhen 380 St., Optionen bis zu 80 weitere möglich,
Mindestabnahmemenge Steh-/Sitz-Besprechungstische 50 St., Optionen bis zu 20 weitere möglich.
Referenznummer: EU-Ausschreibung Arbeitsplatzmöblierung 2014-517
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Kontaktangaben und formlose Unternehmensdarstellung, maximal 2 DIN A4-Seiten lang;
2. Aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt;
2. Aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt;
3. Eigenerklärungen gemäß den Vorlagen in den anzufordernden Vergabeunterlagen:
a. Erklärung, dass die in § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; soweit dies nichtuneingeschränkt möglich ist Eigenerklärung, weshalb die geforderte Erklärung nicht unverändert abgegeben werden kann nebst Nachweisen, die die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit belegen.
a. Erklärung, dass die in § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; soweit dies nichtuneingeschränkt möglich ist Eigenerklärung, weshalb die geforderte Erklärung nicht unverändert abgegeben werden kann nebst Nachweisen, die die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit belegen.
b. Erklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines der in § 6 Absatz 4 VOL/A-EG aufgezählten Tatbestände rechtskräftig verurteilt ist.
c. Erklärung zum Korruptionsregister. Die Vergabestelle ist nach § 6 des Korruptionsregistergesetzes Berlin verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Informationsstelle nachzufragen, inwieweit Eintragungen im Korruptionsregister zu potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen.
c. Erklärung zum Korruptionsregister. Die Vergabestelle ist nach § 6 des Korruptionsregistergesetzes Berlin verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Informationsstelle nachzufragen, inwieweit Eintragungen im Korruptionsregister zu potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen.
Mit Abgabe des Angebots muss das Unternehmen sein Einverständnis erklären. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
4. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einzuholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
4. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einzuholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
5. Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung (Formular in den Vergabeunterlagen).
6. Bei Bietergemeinschaft und Formen der Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen. Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vor dem Hintergrund der geforderten 10 Jahre Nachkauf Garantie auf Produkte und Ersatzteile, sowie der Referenzen, ist es Voraussetzung, dass das Unternehmen mindestens 3 Jahre existiert. Aktueller Nachweis darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung oder Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Bestehensdauer des Unternehmens gibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vor dem Hintergrund der geforderten 10 Jahre Nachkauf Garantie auf Produkte und Ersatzteile, sowie der Referenzen, ist es Voraussetzung, dass das Unternehmen mindestens 3 Jahre existiert. Aktueller Nachweis darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung oder Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Bestehensdauer des Unternehmens gibt.
2. Nachweis über eine spätestens ab Zuschlagserteilung bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Tätigkeitsschäden müssen in voller Höhe mit beinhaltet sein und nicht eingeschränkt ausgeschlossen oder mit geringerem Wert angesetzt werden. Alternativ ist vom Bewerber eine schriftliche rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass er im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den o. g. Anforderungen genügt, und dass er die Deckung bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis über eine spätestens ab Zuschlagserteilung bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Tätigkeitsschäden müssen in voller Höhe mit beinhaltet sein und nicht eingeschränkt ausgeschlossen oder mit geringerem Wert angesetzt werden. Alternativ ist vom Bewerber eine schriftliche rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass er im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den o. g. Anforderungen genügt, und dass er die Deckung bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen:
Referenzbereich 1: Lieferung von mindestens 100 elektromotorisch höhenverstellbaren Schreibtischen in den letzten 3 Jahren an einen Kunden in Deutschland.
Referenzbereich 2: Montageleistungen im Rahmen von Arbeitsplatzlieferungen, bei denen mindestens 40 Arbeitsplätze innerhalb von einer Woche (max. 7 Kalendertage) geliefert und betriebsbereit aufgestellt wurden (mindestens 2). Referenzbereich 3: Vor-Ort-Service beim Auftraggeber in Berlin nach Anlieferung in den letzten drei Jahren. D. h. Kundenservice vor Ort für Reklamationen, Nachjustierungen, Reparaturen etc. mit einer Reaktionszeit von 24 h werktags. Mindestens 2 Referenzen, entweder selbst oder durch einen Subunternehmer durchgeführt.
Referenzbereich 2: Montageleistungen im Rahmen von Arbeitsplatzlieferungen, bei denen mindestens 40 Arbeitsplätze innerhalb von einer Woche (max. 7 Kalendertage) geliefert und betriebsbereit aufgestellt wurden (mindestens 2). Referenzbereich 3: Vor-Ort-Service beim Auftraggeber in Berlin nach Anlieferung in den letzten drei Jahren. D. h. Kundenservice vor Ort für Reklamationen, Nachjustierungen, Reparaturen etc. mit einer Reaktionszeit von 24 h werktags. Mindestens 2 Referenzen, entweder selbst oder durch einen Subunternehmer durchgeführt.
Nachweise zu den o. g. Referenzbereichen sind mit Referenzangabe zur Tel.-Nachfrage durch Eigenerklärung vorzulegen.
Bestehen des Unternehmens: Mindestens drei Jahre Bestehensdauer des Unternehmens. Aktueller Nachweis darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung oder Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Bestehensdauer des Unternehmens gibt.
Bestehen des Unternehmens: Mindestens drei Jahre Bestehensdauer des Unternehmens. Aktueller Nachweis darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung oder Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Bestehensdauer des Unternehmens gibt.
Nachhaltigkeit: Schonender Umgang durch das Unternehmen mit Ressourcen etc., bei der Produktion, dem Transport und der Entsorgung. Darstellung z. B. in einem Nachhaltigkeitsbericht; Zertifikate für nachhaltige Fertigung; Auszug aus dem Geschäftsbericht zum Thema Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit: Schonender Umgang durch das Unternehmen mit Ressourcen etc., bei der Produktion, dem Transport und der Entsorgung. Darstellung z. B. in einem Nachhaltigkeitsbericht; Zertifikate für nachhaltige Fertigung; Auszug aus dem Geschäftsbericht zum Thema Nachhaltigkeit.
Innovationskraft: Eigenerklärung über mindestens eine eigene oder im Partnerverbund betriebene Forschungs-/Entwicklungsabteilung (1) und eine eigene Teilfertigung (2). Zeitangaben beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
Innovationskraft: Eigenerklärung über mindestens eine eigene oder im Partnerverbund betriebene Forschungs-/Entwicklungsabteilung (1) und eine eigene Teilfertigung (2). Zeitangaben beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft darin für allein Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft darin für allein Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen geforderte Nachweise und Eigenerklärungen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Dritte) zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jeden Dritten vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen geforderte Nachweise und Eigenerklärungen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Dritte) zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jeden Dritten vorzulegen.
Die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit sind bei Zusammenarbeit mit Dritten für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für die zur Leistungserbringung eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird ein Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den oder die Unterauftragnehmer erbracht, welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter insofern als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der Eignung der Ressourcen Dritter bedienen will, ist ferner vorzulegen:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit sind bei Zusammenarbeit mit Dritten für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für die zur Leistungserbringung eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird ein Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den oder die Unterauftragnehmer erbracht, welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter insofern als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der Eignung der Ressourcen Dritter bedienen will, ist ferner vorzulegen:
— eine Erklärung über Art und Umfang der in Anspruch genommenen Ressourcen mit Angabe des Leistungsteils des/der Dritten; und
— der Nachweis, dass dem Bieter zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (möglich insbesondere durch Selbstverpflichtungserklärung). Die vorstehenden Anforderungen gelten für Dritte, auch wenn sie nicht Vertragspartner des Bieters sind (also insbesondere für Subunternehmer der zweiten, dritten usf. Stufe). Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung bzw. der Austausch von Subunternehmern während der Bindefrist des Angebots ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— der Nachweis, dass dem Bieter zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (möglich insbesondere durch Selbstverpflichtungserklärung). Die vorstehenden Anforderungen gelten für Dritte, auch wenn sie nicht Vertragspartner des Bieters sind (also insbesondere für Subunternehmer der zweiten, dritten usf. Stufe). Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung bzw. der Austausch von Subunternehmern während der Bindefrist des Angebots ist unzulässig.
Nach Vertragsschluss ist die Bildung oder Änderung von Arbeitsgemeinschaften so die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen oder eine anderweitige Übertragung von Leistungen auf Dritte nur mit Einverständnis der Auftraggeberin zulässig. Unternehmen, die sich mit Blick auf diese Ausschreibung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprachebeteiligen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Insbesondere ist in folgenden Fällen der Verdacht einer Wettbewerbsbeschränkung durch Erläuterung bereits mit dem Angebot auszuräumen:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Nach Vertragsschluss ist die Bildung oder Änderung von Arbeitsgemeinschaften so die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen oder eine anderweitige Übertragung von Leistungen auf Dritte nur mit Einverständnis der Auftraggeberin zulässig. Unternehmen, die sich mit Blick auf diese Ausschreibung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprachebeteiligen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Insbesondere ist in folgenden Fällen der Verdacht einer Wettbewerbsbeschränkung durch Erläuterung bereits mit dem Angebot auszuräumen:
— Bietergemeinschaften haben erschöpfend darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist.
— Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot abgeben als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einem weiteren Angebot beteiligt sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nachweisen, dass beide Angeboteunabhängig und ohne Kenntnis voneinander ausgearbeitet und abgegeben wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot abgeben als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einem weiteren Angebot beteiligt sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nachweisen, dass beide Angeboteunabhängig und ohne Kenntnis voneinander ausgearbeitet und abgegeben wurden.
— Der vorstehende Satz gilt für eine Teilnahme als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften entsprechend.
— Bei beabsichtigter Beteiligung sowohl als Bieter als auch als Subunternehmer eines anderen Bieters ist von dem Bieter mit dem Angebot begründet darzulegen, dass dadurch keine Wettbewerbsbeschränkung eintritt.
— Bei Parallelbeteiligung von Konzernunternehmen gelten die Anforderungen zur Wahrung des Geheimwettbewerbs.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter müssen mit dem Angebot erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – ohne Auszubildende – bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen) und Sozialversicherungsbeiträgen, sowie zur Frauenförderung gemäß § 9 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung und zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nachzukommen.
Bieter müssen mit dem Angebot erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – ohne Auszubildende – bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen) und Sozialversicherungsbeiträgen, sowie zur Frauenförderung gemäß § 9 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung und zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nachzukommen.
Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen und Besonderen Vertragsbedingungen, wie sie in den anzufordernden Vergabeunterlagen enthalten sind.
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Für die Erklärung zum Mindestlohn gilt: nach den in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.9.2014 (C-549/13) genannten Kriterien müssen in einem EU Mitgliedsstaat ansässige Bieter und Nachunternehmer keine Erklärung abgeben, soweit sie:
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Für die Erklärung zum Mindestlohn gilt: nach den in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.9.2014 (C-549/13) genannten Kriterien müssen in einem EU Mitgliedsstaat ansässige Bieter und Nachunternehmer keine Erklärung abgeben, soweit sie:
— den Auftrag ausschließlich in einem anderen Mitgliedsstaat als der Bundesrepublik Deutschland erbringen und,
— ein solches Mindestentgelt nach den Tarifverträgen und Gesetzen dieses Mitgliedsstaates nicht vorgesehen ist. Sofern sich ein Bieter darauf beruft, hat er geeignete Belege in deutscher Sprache zum Nachweis der obengenannten Voraussetzungen vorzulegen.
— ein solches Mindestentgelt nach den Tarifverträgen und Gesetzen dieses Mitgliedsstaates nicht vorgesehen ist. Sofern sich ein Bieter darauf beruft, hat er geeignete Belege in deutscher Sprache zum Nachweis der obengenannten Voraussetzungen vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen, die Leistungen für die Auftraggeberin erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis – Der Preis für die vertragsgegenständlichen Leistungen wird zu 66 % bewertet. Es wird ein Gesamtpreis gewertet. Dieser ergibt sich aus dem Preisblatt. Der günstigste Gesamtpreis erhält 100 Punkte. Die teureren Preise enthalten entsprechend ihrem prozentualen Abstand weniger Punkte. Die Punkte werden mit dem Wichtungsfaktor (66 %) multipliziert und ergeben dann die zu wertende Punktzahl für den Preis. (66)
2. Lebenszyklus-/Nutzungskosten – (1) Stromverbrauch der Schreibtische im Betrieb (20 %) und im (2) Stand-by (40 %). Der Verbrauch wird bei der Teststellung nachgemessen. (3) Pauschalpreis netto für Reparaturaustausch eines Elektromotors inkl. Material + Lohn (40 %). Der günstigste Gesamtwert erhält 100 Punkte. Die höheren Werte erhalten entsprechend ihrem prozentualen Abstand weniger Punkte. Die Punkte werden mit dem Wichtungsfaktor (17 %) multipliziert und ergeben dann die zu wertende Punktzahl für die Lebenszykluskosten. Die Preisentwicklung dieser Dienstleistungen wird mit einer Preisgleitklausel versehen unter Berücksichtigung der Preisbindung von 24 Monaten. Ein Wartungsvertrag wird im Rahmen dieser Ausschreibung jedoch nicht geschlossen. (17)
3. Nutzbarkeit – (1) Die maximale netto Nutzbreite (größtmögliche Anzahl einstellbarer Standard DIN A4 Ordner mit der Breite 8 cm) (70 %) und (2) die frei nutzbare Zugänglichkeit bei Öffnung einer/der Sideboard-Türe(n) (Freier Querschnitt, freie Breite und Höhe (30 %) etc.) vom Sideboard mit leichtgängigen leisen Schiebetüren. Die größtmögliche Ordneranzahl erhält 100 Punkte, jeder schmale Ordner (mit der Breite 5 cm) weniger erhält 5 Punkte Abzug. Die größtmögliche funktional nutzbare freie Zugänglichkeit erhält 100 Punkte, je 1,5 cm weniger frei zugängliche Breite 5 Punkte Abzug. (Punkte Ordneranzahl *0,7 + Punkte freie Zugänglichkeit *0,3) * Wichtungsfaktor (17 %) Die gewichteten Punkte für Preis, Lebenszykluskosten und Nutzbarkeit werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag (wenn die sonstigen vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind). (17)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Karen Krumbacher
Weitere Hinweise an die Bewerber/Bieter: Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Ausschreibungsunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Angebotserstellung unbedingt zu beachten. Bitte fordern Sie diese bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Ausschreibungsunterlagen selbst bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig. Die übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Der letzte Zeitpunkt für Anfragen ist sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Fragen und Antworten werden anonymisiert allen Beteiligten mitgeteilt. Es ist von telefonischen Anfragen abzusehen.
Es sind für Bieter ergänzende Informationen und Formulare (Ausschreibungsunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Angebotserstellung unbedingt zu beachten. Bitte fordern Sie diese bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Ausschreibungsunterlagen selbst bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig. Die übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Der letzte Zeitpunkt für Anfragen ist sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Anfragen etc. sind in Textform (am besten per E-Mail, alternativ per Fax oder Brief) an den Auftraggeber zu richten. Fragen und Antworten werden anonymisiert allen Beteiligten mitgeteilt. Es ist von telefonischen Anfragen abzusehen.
Angebote sind spätestens am 4.8.2015, 12 Uhr MEZ am Empfang bei der benannten Kontaktstelle einzureichen.
Zu spät eingegangene Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen.
Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem Hinweis:
„Europaweite Ausschreibung Arbeitsplatzmöblierung, 2014-517 Bitte nicht öffnen vor dem 04.08.2015, 12 Uhr MEZ“.
Bitte beachten Sie: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebots zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die IBB behält sich eine Nachforderung vor.
Die besten drei Bieter müssen Testmöbel für eine Überprüfung der Einhaltung der Kriterien des Leistungsverzeichnisses innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung liefern. Ebenfalls werden von den Bietern Aussagen zu auftragsbezogenen Vertragsbedingungen abgefragt.
Die besten drei Bieter müssen Testmöbel für eine Überprüfung der Einhaltung der Kriterien des Leistungsverzeichnisses innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung liefern. Ebenfalls werden von den Bietern Aussagen zu auftragsbezogenen Vertragsbedingungen abgefragt.
Teststellung: Die Teststellung der Testmöbel wird von einem Gremium durchgeführt.
Die Testkriterien hierbei sind Stabilität und Geräuschemission. (Details s. Leistungsverzeichnis) Bei gleichwertigen Angeboten erhält gemäß § 10 des BerlAVG der Bieter bevorzugt den Zuschlag, der Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. In diesem Fall ist vom betroffenen Bieter als Nachweis eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Die Testkriterien hierbei sind Stabilität und Geräuschemission. (Details s. Leistungsverzeichnis) Bei gleichwertigen Angeboten erhält gemäß § 10 des BerlAVG der Bieter bevorzugt den Zuschlag, der Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. In diesem Fall ist vom betroffenen Bieter als Nachweis eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://Berlin.de/den/wirtschaft/vergabekammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S.o. (Ziffer I.1))
Quelle: OJS 2015/S 124-226964 (2015-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-12 📅
Name: WINI Büromöbel Georg Schmidt GmbH & Co. KG
Postanschrift: Auhagenstr. 79
Postort: Coppenbrügge
Postleitzahl: 31863
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Anne Gräfenberg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
S. I.1)
Quelle: OJS 2015/S 211-382686 (2015-10-19)