Lieferung und Speicherung mit Anlieferung hochwertiger Magnesiumchloridlösung als Notfallvorsorge für die Schachtanlage Asse II als Gesamtauftrag, eventuell auch als separate Aufträge für Lieferung oder Speicherung mit Anlieferung
Der Auftraggeber betreibt das ehemalige Salzbergwerk Schachtanlage Asse II im Auftrag des Bundes. Darin befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in den nächsten Jahrzehnten an die Oberfläche zurückgeholt werden sollen, weil die für eine langfristig sichere Endlagerung erforderliche Integrität des Deckgebirges nicht nachgewiesen werden kann. Seit 1988 gelangt Grundwasser aus dem Deckgebirge in die Anlage. Bislang kann die in etwa konstante Zutrittsmenge aus der Anlage abgeführt werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es kurz-, mittel- oder langfristig zu einem nicht beherrschbaren Lösungszutritt kommt. Der Zeitpunkt dieses Notfalls und die nach Feststellung dieses Notfalls verbleibende Zeit für Gegenmaßnahmen sind nicht vorhersehbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lagerung und Lagerhaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lagerung und Lagerhaltung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Asse-GmbH – Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II
Postanschrift: Am Walde 2
Postleitzahl: 38319
Postort: Remlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.asse-gmbh.de🌏
“Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Hauptgegenstand des Vertrages ist wegen ihrer voraussichtlichen Dauer die Bereitstellung (Speicherung) der...”
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Hauptgegenstand des Vertrages ist wegen ihrer voraussichtlichen Dauer die Bereitstellung (Speicherung) der MgCl2-Lösung. Diese ist als Dienstleistung der Anlage 1 Teil B VgV eine nachrangige Dienstleistung, für die die Vorgaben des EU-Vergaberechts nur punktuell gelten (§ 4 Abs. 2 VgV).
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Quelle: OJS 2015/S 075-132077 (2015-04-13)