Lieferung und Speicherung mit Anlieferung hochwertiger Magnesiumchloridlösung als Notfallvorsorge für die Schachtanlage Asse II als Gesamtauftrag, eventuell auch als separate Aufträge für Lieferung oder Speicherung mit Anlieferung
Der Auftraggeber betreibt das ehemalige Salzbergwerk Schachtanlage Asse II im Auftrag des Bundes. Darin befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in den nächsten Jahrzehnten an die Oberfläche zurückgeholt werden sollen, weil die für eine langfristig sichere Endlagerung erforderliche Integrität des Deckgebirges nicht nachgewiesen werden kann. Seit 1988 gelangt Grundwasser aus dem Deckgebirge in die Anlage. Bislang kann die in etwa konstante Zutrittsmenge aus der Anlage abgeführt werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es kurz-, mittel- oder langfristig zu einem nicht beherrschbaren Lösungszutritt kommt. Der Zeitpunkt dieses Notfalls und die nach Feststellung dieses Notfalls verbleibende Zeit für Gegenmaßnahmen sind nicht vorhersehbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lagerung und Lagerhaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lagerung und Lagerhaltung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Asse-GmbH – Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II
Postanschrift: Am Walde 2
Postleitzahl: 38319
Postort: Remlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.asse-gmbh.de🌏
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Hauptgegenstand des Vertrages ist wegen ihrer voraussichtlichen Dauer die Bereitstellung (Speicherung) der MgCl2-Lösung. Diese ist als Dienstleistung der Anlage 1 Teil B VgV eine nachrangige Dienstleistung, für die die Vorgaben des EU-Vergaberechts nur punktuell gelten (§ 4 Abs. 2 VgV).
Der Auftrag soll deshalb im Rahmen einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb und teilweise in Anlehnung an die Regelungen über den wettbewerblichen Dialog vergeben werden.
Die Angabe der Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens unter IV.1.1) erfolgte nur aus formulartechnischen Gründen.
Der Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung zur Eignung ist in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich postalisch an die Asse-GmbH zu senden oder dort abzugeben.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Hauptgegenstand des Vertrages ist wegen ihrer voraussichtlichen Dauer die Bereitstellung (Speicherung) der MgCl2-Lösung. Diese ist als Dienstleistung der Anlage 1 Teil B VgV eine nachrangige Dienstleistung, für die die Vorgaben des EU-Vergaberechts nur punktuell gelten (§ 4 Abs. 2 VgV).
Der Auftrag soll deshalb im Rahmen einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb und teilweise in Anlehnung an die Regelungen über den wettbewerblichen Dialog vergeben werden.
Die Angabe der Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens unter IV.1.1) erfolgte nur aus formulartechnischen Gründen.
Der Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung zur Eignung ist in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich postalisch an die Asse-GmbH zu senden oder dort abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber betreibt das ehemalige Salzbergwerk Schachtanlage Asse II im Auftrag des Bundes. Darin befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in den nächsten Jahrzehnten an die Oberfläche zurückgeholt werden sollen, weil die für eine langfristig sichere Endlagerung erforderliche Integrität des Deckgebirges nicht nachgewiesen werden kann. Seit 1988 gelangt Grundwasser aus dem Deckgebirge in die Anlage. Bislang kann die in etwa konstante Zutrittsmenge aus der Anlage abgeführt werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es kurz-, mittel- oder langfristig zu einem nicht beherrschbaren Lösungszutritt kommt. Der Zeitpunkt dieses Notfalls und die nach Feststellung dieses Notfalls verbleibende Zeit für Gegenmaßnahmen sind nicht vorhersehbar.
Der Auftraggeber betreibt das ehemalige Salzbergwerk Schachtanlage Asse II im Auftrag des Bundes. Darin befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in den nächsten Jahrzehnten an die Oberfläche zurückgeholt werden sollen, weil die für eine langfristig sichere Endlagerung erforderliche Integrität des Deckgebirges nicht nachgewiesen werden kann. Seit 1988 gelangt Grundwasser aus dem Deckgebirge in die Anlage. Bislang kann die in etwa konstante Zutrittsmenge aus der Anlage abgeführt werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es kurz-, mittel- oder langfristig zu einem nicht beherrschbaren Lösungszutritt kommt. Der Zeitpunkt dieses Notfalls und die nach Feststellung dieses Notfalls verbleibende Zeit für Gegenmaßnahmen sind nicht vorhersehbar.
Um die möglichen radiologischen Konsequenzen in diesem Fall zu minimieren, sieht das Maßnahmenpaket „Gegenflutungslösung“ vor, nach Feststellung dieses Notfalls je nach konkreter Situation bis zu 2 000 m
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Lieferung der MgCl2-Lösung zur Herstellung der Notfallbereitschaft. Es soll sichergestellt werden, dass die Lösung im Bedarfsfall rechtzeitig in ausreichender Menge und geforderter Qualität in der Schachtanlage Asse verfügbar ist. Erforderlich sind dafür folgende Teilleistungen:
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Lieferung der MgCl2-Lösung zur Herstellung der Notfallbereitschaft. Es soll sichergestellt werden, dass die Lösung im Bedarfsfall rechtzeitig in ausreichender Menge und geforderter Qualität in der Schachtanlage Asse verfügbar ist. Erforderlich sind dafür folgende Teilleistungen:
1. die Lieferung hochwertiger MgCl2-Lösung zu einem Speicher bzw. im Notfall unmittelbar zur Schachtanlage Asse II (nachfolgend: Lieferung/Teilleistung 1);
2. die Bereitstellung der Lösung für einen unbestimmbaren Zeitraum, der sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken kann, sowie den Transport zur Schachtanlage Asse II im Notfall (nachfolgend: Speicherung mit Anlieferung/Teilleistung 2). Die Teilleistung 2 setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
2. die Bereitstellung der Lösung für einen unbestimmbaren Zeitraum, der sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken kann, sowie den Transport zur Schachtanlage Asse II im Notfall (nachfolgend: Speicherung mit Anlieferung/Teilleistung 2). Die Teilleistung 2 setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
2.1 die Bereitstellung selbst; sie kann entweder ausschließlich in einem Speicher oder durch eine Kombination der Bereitstellung von Produktionskapazität mit der Bereitstellung in einem Speicher erfolgen;
2.2 ggf. die Herstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur auf dem Betriebsgelände des Speichers (z.B. Umfüllstation, Verkehrsanbindung), sofern nicht schon vorhanden;
2.3 den Betrieb des Speichers mit Bereitstellung des erforderlichen Personals;
2.4 die Herstellung der Transportbereitschaft, um einen kurzfristigen Transport (Teilleistung 2.5) von bis zu 2 000 m
2.5 die Durchführung des Transports im Notfall mit Anlieferung entweder per Eisenbahnkesselwagen bei der Übergabestelle zur Grubenanschlussbahn der Schachtanlage Asse II in Wendessen (Kapazität: 2 Züge à 21 Waggons pro Tag) oder per Tanklastwagen bei der Schachtanlage Asse II in Remlingen (3 Lkw pro Stunde). Soweit die erforderliche Transportleistung im Notfall kurzfristig am Markt abgerufen werden kann, kann diese Teilleistung auf den Umfang beschränkt werden, der im Notfall nicht rechtzeitig am Markt abgerufen werden kann.
2.5 die Durchführung des Transports im Notfall mit Anlieferung entweder per Eisenbahnkesselwagen bei der Übergabestelle zur Grubenanschlussbahn der Schachtanlage Asse II in Wendessen (Kapazität: 2 Züge à 21 Waggons pro Tag) oder per Tanklastwagen bei der Schachtanlage Asse II in Remlingen (3 Lkw pro Stunde). Soweit die erforderliche Transportleistung im Notfall kurzfristig am Markt abgerufen werden kann, kann diese Teilleistung auf den Umfang beschränkt werden, der im Notfall nicht rechtzeitig am Markt abgerufen werden kann.
Der Auftrag soll im Rahmen einer freihändigen Vergabe möglichst als Gesamtauftrag an einen Bieter bzw. ein Bieterkonsortium vergeben werden, jedoch bleibt für den Fall, dass eine Gesamtvergabe zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht gelingt, eine Vergabe der Teilleistungen 1 und 2 als Einzelleistungen ausdrücklich vorbehalten.
Der Auftrag soll im Rahmen einer freihändigen Vergabe möglichst als Gesamtauftrag an einen Bieter bzw. ein Bieterkonsortium vergeben werden, jedoch bleibt für den Fall, dass eine Gesamtvergabe zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht gelingt, eine Vergabe der Teilleistungen 1 und 2 als Einzelleistungen ausdrücklich vorbehalten.
Für die primär beabsichtigte Gesamtvergabe muss das Angebot die Lieferung der Lösung (Teilleistung 1) und die Speicherung mit Anlieferung (Teilleistung 2) umfassen.
Als Nebenangebote für die Speicherung mit Anlieferung (Teilleistung 2) können folgende Angebote zugelassen werden:
1. Angebote, die an Stelle der umfassenden Bereitstellung eines Speichers durch den Auftragnehmer die Herstellung der technischen Infrastruktur (Teilleistung 2.2) oder den Betrieb des Speichers (Teilleistung 2.3) nicht oder nicht vollständig einschließen, sondern dafür alternative Lösungen vorsehen, etwa die Herstellung der Infrastruktur des Speichers oder den Betrieb des Speichers ganz oder teilweise (z.B. ab einem bestimmten Zeitpunkt) durch den Auftraggeber oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten.
1. Angebote, die an Stelle der umfassenden Bereitstellung eines Speichers durch den Auftragnehmer die Herstellung der technischen Infrastruktur (Teilleistung 2.2) oder den Betrieb des Speichers (Teilleistung 2.3) nicht oder nicht vollständig einschließen, sondern dafür alternative Lösungen vorsehen, etwa die Herstellung der Infrastruktur des Speichers oder den Betrieb des Speichers ganz oder teilweise (z.B. ab einem bestimmten Zeitpunkt) durch den Auftraggeber oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten.
2. Angebote, die die Herstellung der Transportbereitschaft durch den Auftragnehmer (Teilleistung 2.4) nicht oder nicht vollständig einschließen, sondern dafür alternative Lösungen vorsehen, etwa die Herstellung erforderlicher Verkehrsinfrastruktur oder die Bereitstellung notwendiger Transportmittel ganz oder teilweise (z. B. ab einem bestimmten Zeitpunkt) durch den Auftraggeber oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten.
2. Angebote, die die Herstellung der Transportbereitschaft durch den Auftragnehmer (Teilleistung 2.4) nicht oder nicht vollständig einschließen, sondern dafür alternative Lösungen vorsehen, etwa die Herstellung erforderlicher Verkehrsinfrastruktur oder die Bereitstellung notwendiger Transportmittel ganz oder teilweise (z. B. ab einem bestimmten Zeitpunkt) durch den Auftraggeber oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten.
3. Angebote, die die Durchführung des Transports im Notfall (Teilleistung 2.5) nicht oder nicht vollständig einschließen, sondern dafür alternative Lösungen vorsehen, etwa die Durchführung des Transports ganz oder teilweise (z. B. ab einem bestimmten Zeitpunkt) durch den Auftraggeber oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten.
3. Angebote, die die Durchführung des Transports im Notfall (Teilleistung 2.5) nicht oder nicht vollständig einschließen, sondern dafür alternative Lösungen vorsehen, etwa die Durchführung des Transports ganz oder teilweise (z. B. ab einem bestimmten Zeitpunkt) durch den Auftraggeber oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten.
Sollte eine Gesamtvergabe zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nach Beurteilung des Auftraggebers nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber vor, Einzelleistungen in getrennten Losen entweder in zeitlich gestufter Reihenfolge oder parallel zu vergeben.
Sollte eine Gesamtvergabe zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nach Beurteilung des Auftraggebers nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber vor, Einzelleistungen in getrennten Losen entweder in zeitlich gestufter Reihenfolge oder parallel zu vergeben.
Als zu vergebende Lose kommen insbesondere in Betracht:
— die Lieferung der Lösung (Teilleistung 1) entweder als Gesamtmenge oder in Teilmengen (Teillose),
— die Speicherung mit Anlieferung (Teilleistung 2 einschließlich der Teilleistungen 2.1 bis 2.5; die Nebenangebote sind auch bei einer Einzelvergabe zulässig).
Unternehmen, die lediglich die Teilleistung 1 oder die Teilleistung 2 anbieten wollen, sind deshalb ausdrücklich zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Eine Einzelvergabe erfolgt jedoch nur, falls eine Gesamtvergabe zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht gelingt.
Unternehmen, die lediglich die Teilleistung 1 oder die Teilleistung 2 anbieten wollen, sind deshalb ausdrücklich zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Eine Einzelvergabe erfolgt jedoch nur, falls eine Gesamtvergabe zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht gelingt.
Sofern die Teilleistungen 2.2 bis 2.5 einzeln vergeben werden müssen, weil sie im Rahmen zulässiger Nebenangebote in die Angebote für Teilleistung 2 nicht eingeschlossen sind, wird für diese Teilleistungen ein neues Vergabeverfahren durchgeführt.
Als Lieferanten der Magnesiumchloridlösung kommen Hersteller innerhalb und außerhalb Europas, zu deren normalen Produktionspalette die Herstellung magnesiumchlorid-dominierter Lösungen gehört, sowie Händler, die nachweislich Erfahrung im Umgang großer Mengen magnesiumchlorid-dominierter Lösungen besitzen, in Betracht.
Als Lieferanten der Magnesiumchloridlösung kommen Hersteller innerhalb und außerhalb Europas, zu deren normalen Produktionspalette die Herstellung magnesiumchlorid-dominierter Lösungen gehört, sowie Händler, die nachweislich Erfahrung im Umgang großer Mengen magnesiumchlorid-dominierter Lösungen besitzen, in Betracht.
Die Speicherung muss in Europa erfolgen, kurze Transportzeiten sind von Vorteil. Die Speicherung muss so gestaltet sein, dass eine Änderung der Zusammensetzung der Lösung durch äußere Einflüsse, wie Temperaturänderungen, Feuchtigkeitsentzug etc. ausgeschlossen und eine Ausspeisung aus dem Speicher langfristig gewährleistet ist.
Die Speicherung muss in Europa erfolgen, kurze Transportzeiten sind von Vorteil. Die Speicherung muss so gestaltet sein, dass eine Änderung der Zusammensetzung der Lösung durch äußere Einflüsse, wie Temperaturänderungen, Feuchtigkeitsentzug etc. ausgeschlossen und eine Ausspeisung aus dem Speicher langfristig gewährleistet ist.
Die erforderliche Lösungsmenge soll möglichst früh zur Verfügung stehen. Mittel- und langfristig sollen nach den bisherigen Konzeptvorstellungen die erfor-derlichen 400 000 m
Die Einzelheiten der Beschaffung sollen in Verhandlungen mit den Bietern konkretisiert werden. Gegenstand der Verhandlungen soll insbesondere sein:
— Regelung des Speicherstandorts,
— vertragliche Regelung der Lieferung und Speicherung (Übergang des Eigentums an der Lösung, Miet- oder Lagervertrag bzgl. Speicherung, Betrieb des Speichers),
— Qualitätssicherungskonzept
— Liefer- und Bereitstellungsfristen,
— Konzept für den Transport zur Schachtanlage, einschließlich der notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Transportbereitschaft für die Lieferung an die Schachtanlage im Notfall (z.B. Bereitstellung von Infrastruktur und ggf. Bereithaltung von Transportmitteln),
— Konzept für den Transport zur Schachtanlage, einschließlich der notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Transportbereitschaft für die Lieferung an die Schachtanlage im Notfall (z.B. Bereitstellung von Infrastruktur und ggf. Bereithaltung von Transportmitteln),
— ggf. vertragliche Regelungen zur Herstellung der Transportbereitschaft für die Lieferung an die Schachtanlage im Notfall,
— ggf. auch der Transport selbst,
— Preisgestaltung,
— Nebenangebote.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die ausgewählten Teilnehmer eine Aufforderung zur Teilnahme an Verhandlungen mit näheren Festlegungen zum Verfahren (Bewerbungsbedingungen/Zuschlagskriterien) und eine Leistungsbeschreibung. Auf dieser Basis sollen die ausgewählten Teilnehmer einen ersten Lösungsvorschlag vorlegen, der die Bereitstellung der Lösung von der Herstellung, dem Transport zu einem bereitzustellenden Speicher, die langfristige Speicherung, die Herstellung der kurzfristigen Transportbereitschaft mit ausreichender Kapazität und die Durchführung der Transporte sowie eine erste unverbindliche Kostenschätzung umfasst. Daran soll sich ein Dialog anschließen, in dem die Lösungsvorschläge verfeinert und Vertragsentwürfe abgestimmt werden. Der Dialog kann in verschiedenen Phasen durchgeführt werden, um die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen anhand der Zuschlagskriterien zu verringern.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die ausgewählten Teilnehmer eine Aufforderung zur Teilnahme an Verhandlungen mit näheren Festlegungen zum Verfahren (Bewerbungsbedingungen/Zuschlagskriterien) und eine Leistungsbeschreibung. Auf dieser Basis sollen die ausgewählten Teilnehmer einen ersten Lösungsvorschlag vorlegen, der die Bereitstellung der Lösung von der Herstellung, dem Transport zu einem bereitzustellenden Speicher, die langfristige Speicherung, die Herstellung der kurzfristigen Transportbereitschaft mit ausreichender Kapazität und die Durchführung der Transporte sowie eine erste unverbindliche Kostenschätzung umfasst. Daran soll sich ein Dialog anschließen, in dem die Lösungsvorschläge verfeinert und Vertragsentwürfe abgestimmt werden. Der Dialog kann in verschiedenen Phasen durchgeführt werden, um die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen anhand der Zuschlagskriterien zu verringern.
Nach Abschluss der Dialogphase werden die verbliebenen Teilnehmer zu einem Angebot aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Ergebnisse der Dialogphase zu modifizieren und Anforderungen an die Vertragsbedingungen zu stellen.
Nach Abschluss der Dialogphase werden die verbliebenen Teilnehmer zu einem Angebot aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Ergebnisse der Dialogphase zu modifizieren und Anforderungen an die Vertragsbedingungen zu stellen.
An die Angebotsabgabe können sich gegebenenfalls weitere Verhandlungen bis zur Zuschlagerteilung anschließen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 543/71
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: BA54
MD02
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung ist durch das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist auf der Vergabeplattform Subreport unter www.subreport-elvis.de/E66587289 abrufbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist auf der Vergabeplattform Subreport unter www.subreport-elvis.de/E66587289 abrufbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung ist durch das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist auf der Vergabeplattform Subreport unter www.subreport-elvis.de/E66587289 abrufbar.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen bzgl. der Lieferung: verfügbare Produktkapazität: mindestens 100 m
Mindestanforderung bzegl. Speicherung: Der Bieter muss über Speicher verfügen, die es ermöglichen, dass spätestens 10 Jahre nach Vertragsschluss eine Lösungsmenge von mindestens 200 000 m
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die unter III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Kriterien – Für die vorrangig vorgesehene Gesamtvergabe: bessere Eignung zur Durchführung des Auftrags – Für den Fall der Einzelvergabe bei Fehlschlagen einer Gesamtvergabe werden die Bewerber für die jeweilige Teilleistung unabhängig von der Bewerberauswahl bei der Gesamtvergabe erneut ausgewählt; maßgeblich ist die bessere Eignung zur Durchführung der jeweiligen Teilleistung (Speicherung mit Anlieferung, Lieferung, s. o. II.1.5).
Die unter III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Kriterien – Für die vorrangig vorgesehene Gesamtvergabe: bessere Eignung zur Durchführung des Auftrags – Für den Fall der Einzelvergabe bei Fehlschlagen einer Gesamtvergabe werden die Bewerber für die jeweilige Teilleistung unabhängig von der Bewerberauswahl bei der Gesamtvergabe erneut ausgewählt; maßgeblich ist die bessere Eignung zur Durchführung der jeweiligen Teilleistung (Speicherung mit Anlieferung, Lieferung, s. o. II.1.5).
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 543/71
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Hauptgegenstand des Vertrages ist wegen ihrer voraussichtlichen Dauer die Bereitstellung (Speicherung) der MgCl2-Lösung. Diese ist als Dienstleistung der Anlage 1 Teil B VgV eine nachrangige Dienstleistung, für die die Vorgaben des EU-Vergaberechts nur punktuell gelten (§ 4 Abs. 2 VgV).
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Hauptgegenstand des Vertrages ist wegen ihrer voraussichtlichen Dauer die Bereitstellung (Speicherung) der MgCl2-Lösung. Diese ist als Dienstleistung der Anlage 1 Teil B VgV eine nachrangige Dienstleistung, für die die Vorgaben des EU-Vergaberechts nur punktuell gelten (§ 4 Abs. 2 VgV).
Der Auftrag soll deshalb im Rahmen einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb und teilweise in Anlehnung an die Regelungen über den wettbewerblichen Dialog vergeben werden.
Die Angabe der Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens unter IV.1.1) erfolgte nur aus formulartechnischen Gründen.
Der Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung zur Eignung ist in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich postalisch an die Asse-GmbH zu senden oder dort abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Asse-GmbH
Postanschrift: Am Walde 2
Postort: Remlingen
Postleitzahl: 38319
Telefon: +49 533689320📞
Internetadresse: http://www.asse.bund.de🌏
Fax: +49 533689460 📠
Quelle: OJS 2015/S 075-132077 (2015-04-13)