Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail an die unter I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen, Anhang A.II („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) genannte Adresse darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 19.2.2015, 11:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.