Lieferung von Bahnstrom in Vollversorgung inklusive Ausgleichsenergie im Bahnstromnetz der DB Engergie GmbH für 2016

Abellio Rail Südwest GmbH

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bahnstrom in Vollversorgung inkl. Ausgleichsenergie im 16,7-Hz/110-kV-Bahnstromnetz der DB Energie. Die Vollversorgung umfasst neben der Stromlieferung auch Dienstleistungen, u.a. die (1) Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format und für diverse Rechnungskreise und (2) die tägliche Bedarfsberechnung im 15 Minuten Takt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-12 Auftragsbekanntmachung
2015-08-19 Ergänzende Angaben
2015-10-15 Ergänzende Angaben
2016-01-12 Wettbewerbsergebnisse
Auftragsbekanntmachung (2015-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Bruttoabnahme (vor Rückspeiseenergie): 85 GWh per anno (+/-15 %). Der konkrete Bedarf ermittelt sich anhand des Betriebsprogramms der SPNV-Netze, die von der jeweiligen Gesellschaft bedient werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von einem Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Südwest GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 69
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio.de 🌏
E-Mail: j.splitter@abellio.de 📧
Telefon: +49 3021300130 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-289781
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
(1) Die ausschreibenden Abellio GmbH beschafft auch für die Abellio Rail NRW GmbH, Körnerstr. 40, 58095 Hagen und die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, Magdeburger Str. 51, 06112 Halle. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. (2) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO). (3) Die Verfahrenssprache ist deutsch. (3) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die bei der unter Nr. I.1 bezeichneten Kontaktstelle angefordert werden können. (4) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (6) Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichniseinzureichen. (7) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. (8) Nähere Einzelheiten zur geplanten elektronischen Auktion sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. (9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (10) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bahnstrom in Vollversorgung inkl. Ausgleichsenergie im 16,7-Hz/110-kV-Bahnstromnetz der DB Energie. Die Vollversorgung umfasst neben der Stromlieferung auch Dienstleistungen, u.a. die (1) Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format und für diverse Rechnungskreise und (2) die tägliche Bedarfsberechnung im 15 Minuten Takt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Referenznummer: Bahnstrom 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
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(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein. (2) Eigenerklärung i. S. d. § 21 Abs. 1 SektVO, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
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1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
(3) Eigenerklärung i. S. d. § 21 Abs. 4 SektVO, dass der Bewerber keinen der folgenden Ausschlussgründe erfüllt:
1. Über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. der Bewerber sich im Verfahren der Liquidation befindet,
3. der Bewerber die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat,
4. der Bewerber unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt oder
5. eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach Absatz 2 für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Bonität eine entsprechende Bankerklärung (in Kopie) einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
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(1) Angaben zur gelieferten Strommenge in den letzten drei (3) Geschäftsjahren.
(2)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch das Einreichen von Referenzen aus den letzten drei (3) Kalenderjahren seine technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nachzuweisen. Die eingereichten Referenzen sollen die folgenden Kriterien erfüllen:
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a) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat jeweils mindestens einen Großkunden betreut und mit Strom in einem Jahresleistungsumfang von mindestens 5 GWh beliefert.
b) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat Branchenerfahrung bei der Betreuung und Stromlieferung an Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages,
(iii) Lieferzeitraum (von-bis),
(iv) Beschreibung des Umfangs und des Inhaltes der Referenzleistung.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenz-Auftraggebers ist nicht erforderlich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 und vom 17.02.2014). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung von allen Gemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaften vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erfolgt die Belieferung von 16,7 Hz-Strom durch Anbieter von 50 Hz-Strom nach den Prozessen und Verträgen für den Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH (www.dbenergie.de/dbenergie-de/netzbetreiber).
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Die Vergabestelle weist zudem darauf hin, dass die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Die Vergabestelle behält sich vor, mit der späteren Angebotsabgabe – nicht jedoch mit dem Teilnahmeantrag – gemäß den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (§ 1 BerlAVG), Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 BerlAVG) sowie Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung (§ 13 BerlAVG) von den Bietern abzufordern. Zudem gelten die besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. Die entsprechenden Vordrucke werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rain NRW
Postanschrift: Körnerstraße 40
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58095
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Postanschrift: Magdeburger Str. 51
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jens Splitter
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: www.berlin.de/vergabeservice 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherigeBekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 157-289781 (2015-08-12)
Ergänzende Angaben (2015-08-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-297541
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 157-289781
ABl. S-Ausgabe: 162
Quelle: OJS 2015/S 162-297541 (2015-08-19)
Ergänzende Angaben (2015-10-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 203-369361
ABl. S-Ausgabe: 203
Quelle: OJS 2015/S 203-369361 (2015-10-15)
Wettbewerbsergebnisse (2016-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Entfällt
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio GmbH
Kontakt
E-Mail: bahnstrom@abellio.de 📧
Telefon: +49 302130013-73 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 009-012416
ABl. S-Ausgabe: 9

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail NRW GmbH
Postanschrift: Magdeburger Straße 51
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Vincent Köller
Quelle: OJS 2016/S 009-012416 (2016-01-12)