Lieferung von Besucherstühlen „Drive 232“ und „Drive 232/A“ der Firma Brunner GmbH

Deutscher Bundestag – Verwaltung

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich jährlich insgesamt 410 Besucherstühlen Drive 232 und Drive 232/A der Firma Brunner GmbH für den Deutschen Bundestag in Berlin als Rahmenzeitvertrag. Da es sich hierbei um eine Ergänzung zum bestehenden Inventar des Deutschen Bundestages handelt und ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet sein muss, ist diese Leistung produktbezogen ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-31 Auftragsbekanntmachung
2015-11-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stühle
Menge oder Umfang:
Von folgendem jährlichen Lieferumfang ist auszugehen:— 300 Freischwinger Brunner Drive 232 (ohne Armlehne) in schwarzem Stoff;— 100 Freischwinger Brunner Drive 232/A (mit Armlehne) in schwarzem Stoff;— 5 Freischwinger Brunner Drive 232 (ohne Armlehne) in schwarzem Leder;— 5 Freischwinger Brunner Drive 232/A (mit Armlehne) in schwarzem Leder;— je ein Ersatzsitz- und Ersatzrückenpolster in schwarzem Stoff;— je ein Ersatzsitz- und Ersatzrückenpolster in schwarzem Leder;— bei Bedarf ein dazugehöriger Satz anschraubbarer Fußbodengleiter mit eingelegter Filzgleitfläche für den Einsatz auf glattem und empfindlichem Boden für das Modell Drive 232.Die Besucherstühle werden in der Regel in Räumen mit Teppichboden verwendet. Die Standardausführung ist aus diesem Grund ohne Gleiter zu liefern.Die angegebenen Mengen sind Schätzungen des Bedarfs für jeweils ein Jahr aufgrund der betrieblichen Erfahrungen. Bei Abrufen kann die Stückzahl von der angegebenen Stückzahl der einzelnen Positionen abweichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN keinen Anspruch auf Erfüllung der gesamten Menge hat. Eine Abnahme von 80 % des Gesamtauftragsvolumens wird jedoch garantiert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stühle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-312325
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 8.10.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle; — Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes oder bei der Auftraggeberin, vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden; — Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich jährlich insgesamt 410 Besucherstühlen Drive 232 und Drive 232/A der Firma Brunner GmbH für den Deutschen Bundestag in Berlin als Rahmenzeitvertrag. Da es sich hierbei um eine Ergänzung zum bestehenden Inventar des Deutschen Bundestages handelt und ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet sein muss, ist diese Leistung produktbezogen ausgeschrieben.
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Menge oder Umfang:
Von folgendem jährlichen Lieferumfang ist auszugehen:
— 300 Freischwinger Brunner Drive 232 (ohne Armlehne) in schwarzem Stoff;
— 100 Freischwinger Brunner Drive 232/A (mit Armlehne) in schwarzem Stoff;
— 5 Freischwinger Brunner Drive 232 (ohne Armlehne) in schwarzem Leder;
— 5 Freischwinger Brunner Drive 232/A (mit Armlehne) in schwarzem Leder;
— je ein Ersatzsitz- und Ersatzrückenpolster in schwarzem
Stoff;
Leder;
— bei Bedarf ein dazugehöriger Satz anschraubbarer Fußbodengleiter mit eingelegter Filzgleitfläche für den Einsatz auf glattem und empfindlichem Boden für das Modell Drive 232.
Die Besucherstühle werden in der Regel in Räumen mit Teppichboden verwendet. Die Standardausführung ist aus diesem Grund ohne Gleiter zu liefern.
Die angegebenen Mengen sind Schätzungen des Bedarfs für jeweils ein Jahr aufgrund der betrieblichen Erfahrungen. Bei Abrufen kann die Stückzahl von der angegebenen Stückzahl der einzelnen Positionen abweichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN keinen Anspruch auf Erfüllung der gesamten Menge hat. Eine Abnahme von 80 % des Gesamtauftragsvolumens wird jedoch garantiert.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt am 1.3.2016 und endet am 28.2.2018. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 29.2.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Referenznummer: ZT6-1133-2015-260-11-ZT5

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer;
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— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden;
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— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks);
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 700 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen;
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden;
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Im Falle der Benennung von Unterauftragnehmern sind Verpflichtungserklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer beizufügen, in welcher diese sich verpflichten, im Falle des Zuschlags die benannten Teilleistungen zu erbringen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von mindestens einer aussagekräftigen Referenz über vergleichbare Leistungen (Lieferung von Büromöbeln in vergleichbarer Größenordnung) in den letzten 3 Jahren.
Für die Abgabe der Referenzen ist der beigefügte Vordruck („Vordruck für die Angabe von Referenzen“) zu verwenden. Dieser ist zum Zwecke der Referenzabfrage gegebenenfalls zu vervielfältigen. Der Referenzvordruck ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben und gegebenenfalls mit Firmen-/Amtsstempel zu versehen.
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Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen.
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— Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig sowie aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Falls Sie diese Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm eindeutig hervorgehen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6- Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2015-260-11-ZT5
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 8.10.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle;
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes oder bei der Auftraggeberin, vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden;
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 172-312325 (2015-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 227-413037
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 172-312325
ABl. S-Ausgabe: 227

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-12 📅
Name: Brunner GmbH
Postanschrift: Im Salmenkopf 10
Postort: Rheinau
Postleitzahl: 77866
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 227-413037 (2015-11-19)