Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen, Stehhilfen und Hocker

Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover

Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen, Stehhilfen und Hocker in insgesamt 12 Losen aus. Für jedes Los wählt das LZN jeweils einen Vertragspartner aus (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG – „individuelle Rahmenverträge“, im Folgenden „Rahmenvertrag“). Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Stühle sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 3.8.2015. Es besteht eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Vor Zuschlagserteilung findet eine Qualitätsprüfung in Form einer Bemusterung statt. Die Bemusterung wird durch den Auftraggeber unter Einbeziehung der Endkunden erfolgen. Die Bieter sind an der Bemusterung nicht beteiligt.
Die Bieter sind aufgerufen die angebotenen Produkte für eine Bemusterung in der Zeit vom 14.4.2015 bis 24.4.2015 bereitzuhalten (siehe der den Vergabeunterlagen beigefügte „Übersicht der zur Bemusterung zur Verfügung zu stellenden Produkte"). Die Produkte sind mit dem Bieternamen, des Loses sowie der entsprechenden Positionsnummer aus dem Los zu Kennzeichnen. Die Aufforderung zur Bemusterung erfolgt spätestens am 9.4.2015. Der Auftraggeber wird sich mit den Bietern in Verbindung setzen, um Termin und Ort für die Lieferung abzustimmen.
Die zu bemusternden, angebotenen Produkte sind kostenfrei an die in der Aufforderung genannte Lieferadresse zu übersenden und nach der Bemusterung kostenfrei, nach Aufforderung abzuholen. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Menge oder Umfang:
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Optionen beträgt ca. 6 500 000 EUR netto (ohne Umsatzsteuer). Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum Niedersachsen – die Behörden und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung – erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglicheine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: katrin.herold@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 037-062785
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013. Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen, Stehhilfen und Hocker in insgesamt 12 Losen aus. Für jedes Los wählt das LZN jeweils einen Vertragspartner aus (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG – „individuelle Rahmenverträge“, im Folgenden „Rahmenvertrag“). Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Stühle sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 3.8.2015. Es besteht eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
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Vor Zuschlagserteilung findet eine Qualitätsprüfung in Form einer Bemusterung statt. Die Bemusterung wird durch den Auftraggeber unter Einbeziehung der Endkunden erfolgen. Die Bieter sind an der Bemusterung nicht beteiligt.
Die Bieter sind aufgerufen die angebotenen Produkte für eine Bemusterung in der Zeit vom 14.4.2015 bis 24.4.2015 bereitzuhalten (siehe der den Vergabeunterlagen beigefügte „Übersicht der zur Bemusterung zur Verfügung zu stellenden Produkte"). Die Produkte sind mit dem Bieternamen, des Loses sowie der entsprechenden Positionsnummer aus dem Los zu Kennzeichnen. Die Aufforderung zur Bemusterung erfolgt spätestens am 9.4.2015. Der Auftraggeber wird sich mit den Bietern in Verbindung setzen, um Termin und Ort für die Lieferung abzustimmen.
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Die zu bemusternden, angebotenen Produkte sind kostenfrei an die in der Aufforderung genannte Lieferadresse zu übersenden und nach der Bemusterung kostenfrei, nach Aufforderung abzuholen. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstuhl mit Polsterrücken, ausgelegt auf ein Benutzergewicht bis 125 kg, in zwei Ausführungen der Rückenlehnenhöhe, mit passenden Besucherstühlen
Kurze Beschreibung:
Bürodrehstuhl mit Polsterrücken, ausgelegt auf ein Benutzergewicht bis 125 kg, in zwei Ausführungen der Rückenlehnenhöhe, mit passenden Besucherstühlen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstuhl mit Polsterrücken, ausgelegt auf ein Benutzergewicht ab 125 kg, in zwei Ausführungen der Rückenlehnenhöhe, mit passenden Besucherstühlen
Kurze Beschreibung:
Bürodrehstuhl mit Polsterrücken, ausgelegt auf ein Benutzergewicht ab 125 kg, in 2 Ausführungen der Rückenlehnenhöhe, mit passenden Besucherstühlen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstuhl mit Netzrücken, in zwei Ausführungen der Rückenlehnenhöhe, mit passenden Besucherstühlen
Kurze Beschreibung:
Bürodrehstuhl mit Netzrücken, in 2 Ausführungen der Rückenlehnenhöhe, mit passenden Besucherstühlen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstuhl mit vertikal geteilter Rückenlehne, mit passenden Besucherstühlen
Kurze Beschreibung: Bürodrehstuhl mit vertikal geteilter Rückenlehne, mit passenden Besucherstühlen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstuhl mit 3-dimensional beweglichem Sitz und Rückenlehne, mit passenden Besucherstühlen
Kurze Beschreibung:
Bürodrehstuhl mit 3-dimensional beweglichem Sitz und Rückenlehne, mit passenden Besucherstühlen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Bürodrehsessel/24-Stunden-Stuhl, ausgelegt auf ein Benutzergewicht bis 150 kg
Kurze Beschreibung: Bürodrehsessel/24-Stunden-Stuhl, ausgelegt auf ein Benutzergewicht bis 150 kg.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Bürodrehsessel/24-Stunden-Stuhl, ausgelegt auf ein Benutzergewicht bis 200 kg
Kurze Beschreibung: Bürodrehsessel/24-Stunden-Stuhl, ausgelegt auf ein Benutzergewicht bis 200 kg.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Stahlrohrstühle mit Sitz- und Rückenschale aus Holz, verschiedenen Ausführungen einer Serie
Kurze Beschreibung:
Stahlrohrstühle mit Sitz- und Rückenschale aus Holz, verschiedenen Ausführungen einer Serie.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Stehhilfe
Kurze Beschreibung: Stehhilfe.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Steh-Sitz-Hilfe
Kurze Beschreibung: Steh-Sitz-Hilfe.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Hocker, sattelförmig
Kurze Beschreibung: Hocker, sattelförmig.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Ergonomischer Hocker, in verschiedenen Ausführungen aus einer Serie
Kurze Beschreibung: Ergonomischer Hocker, in verschiedenen Ausführungen aus einer Serie.
Beschreibung der Optionen:
Zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 03.38 – 02421 – BDS – 009 / 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck);
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— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben);
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben;
eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben;
— Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagementsystem) oder gleichwertiger Art in Form einer einfachen nicht beglaubigten Kopie des entsprechenden Zertifikates;
— Nachweis (einfache nicht beglaubigte Kopie) über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001, EMAS oder gleichwertiger Art.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“
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enthalten (siehe Ziffer III.2.1)
Das Logistik Zentrum Niedersachsen arbeitet u.a. nach den Prinzipien und Methoden, wie sie für automatisierte Webshopverfahren üblich sind. Aufträge werden in der Regel durch E-Mail, in Ausnahmefällen per Telefax erteilt. Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen als automatisiert zugehende Webshopbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
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Prospekte, Datenblätter und Produktbeschreibungen, aus denen eindeutig die Bauweise, die Umwelteigenschaften, die technischen Daten, Funktion und Beschaffenheit der Artikel hervorgehen und benannt werden.
Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B). Abfragen sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen bzw. definiert anzugeben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die:
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— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist; oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war; oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1 dieser EU-Bekanntmachung)
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Die Bieter haben den Vergabeunterlagen einen gültigen Nachweis (einfache nicht beglaubigte Kopie) über die Berechtigung des Führens des Umweltzeichens "Blauer Engel" oder gleichwertiger Art der angebotenen Artikel einer Produktfamilie je angebotenem Los beizufügen.
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Die angebotenen Produkte müssen zudem den nachfolgend aufgeführten normativen Festlegungen und technischen Spezifikationen für Büromöbel, abgestimmt auf die jeweiligen Artikel/Anforderungen innerhalb der aufgeführten Lose, entsprechen.
— DIN EN 1335 - für Büroarbeitsstühle für die Lose 1 bis 7;
— DIN EN 16139 - Anforderung an Sitzmöbel für den Nicht-Wohnbereich für die Lose 1 bis 12;
— DIN EN 4550 - für Büromöbel - Sitzhöhenverstellelemente für die Lose 1 bis 7 und 9 bis 12;
— DIN EN 12529 - für Räder und Rollen - Rollen für Drehstühle für die Lose 1 bis 7 und Los 12;
— DIN EN 1021/1-2 - Entzündbarkeit von Polstermöbeln / Brandschutz für die Lose 1 bis 12.
Des Weiteren müssen die angebotenen Produkte für die Lose 1 bis 12 mit dem GS-Zeichen ausgestattet sein.
Alle hier aufgeführten Kriterien sind Mindestanforderungen („A") und je nach Kriterium entweder mit einem Zertifikat, Gütezeichen, Herstellernachweis, per Eigenerklärung und/oder einem Sicherheitsdatenblatt nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich zuzusichern, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Herold
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 03.38 – 02421 – BDS – 009 / 2014
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.
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Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
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Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 037-062785 (2015-02-16)