Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen, Stehhilfen und Hocker in insgesamt 12 Losen aus. Für jedes Los wählt das LZN jeweils einen Vertragspartner aus (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG – „individuelle Rahmenverträge“, im Folgenden „Rahmenvertrag“). Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Stühle sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 3.8.2015. Es besteht eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Vor Zuschlagserteilung findet eine Qualitätsprüfung in Form einer Bemusterung statt. Die Bemusterung wird durch den Auftraggeber unter Einbeziehung der Endkunden erfolgen. Die Bieter sind an der Bemusterung nicht beteiligt.
Die Bieter sind aufgerufen die angebotenen Produkte für eine Bemusterung in der Zeit vom 14.4.2015 bis 24.4.2015 bereitzuhalten (siehe der den Vergabeunterlagen beigefügte „Übersicht der zur Bemusterung zur Verfügung zu stellenden Produkte"). Die Produkte sind mit dem Bieternamen, des Loses sowie der entsprechenden Positionsnummer aus dem Los zu Kennzeichnen. Die Aufforderung zur Bemusterung erfolgt spätestens am 9.4.2015. Der Auftraggeber wird sich mit den Bietern in Verbindung setzen, um Termin und Ort für die Lieferung abzustimmen.
Die zu bemusternden, angebotenen Produkte sind kostenfrei an die in der Aufforderung genannte Lieferadresse zu übersenden und nach der Bemusterung kostenfrei, nach Aufforderung abzuholen. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-16.
Auftragsbekanntmachung (2015-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Menge oder Umfang:
“Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Optionen beträgt ca. 6 500 000 EUR netto (ohne Umsatzsteuer). Dieses in Aussicht genommene...”
Menge oder Umfang
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Optionen beträgt ca. 6 500 000 EUR netto (ohne Umsatzsteuer). Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum Niedersachsen – die Behörden und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung – erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglicheine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 037-062785 (2015-02-16)