Lieferung von Bürodrehstühlen für die Abgeordneten und die Verwaltung des Deutschen Bundestages in 2 Losen

Deutscher Bundestag – Verwaltung

Lieferung von voraussichtlich 300 Bürodrehstühlen (DS) als zeitgemäßer Managerstuhl (Los 1) und 1 600 ergonomischen DS (Los 2) für den Deutschen Bundestag. Der Managerstuhl soll neben einem ergonomischen Anspruch auch einem erhöhten gestalterischen Anspruch genügen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-31 Auftragsbekanntmachung
2016-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drehsitze
Menge oder Umfang:
Los 1:Vertragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich 300 Bürodrehstühlen (DS) als zeitgemäßer Managerstuhl für den Deutschen Bundestag. Die DS sollen neben einem ergonomischen Anspruch auch einem erhöhten gestalterischen Anspruch genügen.Los 2:Vertragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich 1 600 ergonomischen Bürodrehstühlen (DS) für den Deutschen Bundestages.Los 1 und Los 2:Die angegebenen Mengen sind Schätzungen des Bedarfs aufgrund der betrieblichen Erfahrungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN keinen Anspruch auf Erfüllung der gesamten Menge hat. Eine Abnahme von mindestens 80 % wird jedoch garantiert. Die bei den Preisangaben angegebenen Mengen der unterschiedlichen Modelle sind Schätzungen des Bedarfs. Bei Abrufen kann die Stückzahl von der angegebenen Stückzahl aus dem Preisblatt der einzelnen Positionen abweichen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drehsitze 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-312306
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 8. Oktober 2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. — Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes oder bei der Auftraggeberin, vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden. — Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots. — Hinweis zu den Losen: Es können auch Angebote für alle Lose abgegeben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von voraussichtlich 300 Bürodrehstühlen (DS) als zeitgemäßer Managerstuhl (Los 1) und 1 600 ergonomischen DS (Los 2) für den Deutschen Bundestag. Der Managerstuhl soll neben einem ergonomischen Anspruch auch einem erhöhten gestalterischen Anspruch genügen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von zeitgemäßen Managerstühlen
Menge oder Umfang: Vertragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich 300 Bürodrehstühlen (DS) als zeitgemäßer Managerstuhl für den Deutschen Bundestag. Die DS sollen neben einem ergonomischen Anspruch auch einem erhöhten gestalterischen Anspruch genügen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von ergonomischen Bürodrehstühlen
Menge oder Umfang: Vertragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich 1 600 ergonomischen Bürodrehstühlen (DS) für den Deutschen Bundestages.
Los 1:
Los 2:
Los 1 und Los 2:
Die angegebenen Mengen sind Schätzungen des Bedarfs aufgrund der betrieblichen Erfahrungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN keinen Anspruch auf Erfüllung der gesamten Menge hat. Eine Abnahme von mindestens 80 % wird jedoch garantiert. Die bei den Preisangaben angegebenen Mengen der unterschiedlichen Modelle sind Schätzungen des Bedarfs. Bei Abrufen kann die Stückzahl von der angegebenen Stückzahl aus dem Preisblatt der einzelnen Positionen abweichen.
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Beschreibung der Optionen:
Gilt für das Los 1 und Los 2 gleichermaßen:
Der Vertrag beginnt am 15. März 2016 und endet am 14. März 2018. Der Vertrag verlängert sich einmalig um 2 Jahre, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 14. März 2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Referenznummer: ZT6-1133-2015-211-11-ZT5

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregiister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks)
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Im Falle der Benennung von Unterauftragnehmern sind Verpflichtungserklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer beizufügen, in welcher diese sich verpflichten, im Falle des Zuschlags die benannten Teilleistungen zu erbringen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).
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— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen
Los 1:
Vorlage von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über die Lieferleistung von Bürodrehstühlen in einer vergleichbaren Größenordnung (jeweils mindestens 75 Stück) in den letzten drei Jahren.
Los 2:
Vorlage von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über die Lieferleistungen von Bürodrehstühlen in einer vergleichbaren Größenordnung (jeweils mindestens 400 Stück) in den letzten drei Jahren.
Gilt für alle Referenzen der Lose 1 und 2:
Für die Abgabe der Referenzen ist der beigefügte Vordruck („Vordruck für die Angabe von Referenzen für Los 1 bzw. für Los 2“) zu verwenden. Dieser ist zum Zwecke der Referenzabfrage zu vervielfältigen. Der Referenzvordruck ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben und gegebenenfalls mit Firmen-/Amtsstempel zu versehen. Für jede Referenz ist ein entsprechendes Dokument einzureichen.
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Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen.
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— Gilt für Los 1 und Los 2: Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig sowie aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Falls Sie diese Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm eindeutig hervorgehen.
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— Gilt für Los 1 und Los 2: aussagekräftiges Produktdatenblatt des Herstellers des angebotenen Bürodrehstuhlmodells, aus dem die in dem Datenblatt gemachten Bieterangaben (jeweils Punkt 4.1 der Leistungsbeschreibung für Los 1 und Los 2) hervorgehen müssen.
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Nachweise die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
— Prüfzeichen/Zertifikate
Gilt für Los 2:
Aktuelles Zertifikat „Greenguard“ oder gleichwertig sowie aktuelles Zertifikat „Ergonomie gepüft“ oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Gilt für Lose 1 und 2:
Aktuelles Prüfzeichen „GS“ oder gleichwertig sowie aktuelles Zertifikat der Stuhlrollen nach DIN EN ISO 12529 oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Wird auf ein gleichwertiges Prüfzeichen Bezug genommen, so hat der Bieter die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Eine entsprechend kenntlich gemachte Anlage – Erklärung einer anerkannten Prüfstelle/Norm gegebenenfalls (Kopie), auf die Bezug genommen wird – ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben (Los 1 und Los 2), Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-15 📅
Datum des Endes: 2018-03-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2015-211-11-ZT5
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 8. Oktober 2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei über die Vergabeplattform des Bundes oder bei der Auftraggeberin, vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
— Hinweis zu den Losen: Es können auch Angebote für alle Lose abgegeben werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 172-312306 (2015-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 050-082871
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 172-312306
ABl. S-Ausgabe: 50

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-29 📅
Name: Hartmann GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 12
Postort: Luckenwalde
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Sedus Stoll AG
Postanschrift: Brückenstraße 15
Postort: Waldshut-Tiengen
Postleitzahl: 79761
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 17
15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 228/94990 📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 050-082871 (2016-03-07)