Lieferung von Dienstkleidung

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG

1.) Lieferung von Dienstkleidung für ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Produktion und Lieferung eines Vollsortimentes nach CI),
2.) Erstellung einer Online-Plattform / e-Shop in geschlossener Umgebung,
3.) Bestellverwaltung für jeden Dienstkleidungsträger mit der Transparenz seines Punktekontos.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-12 Auftragsbekanntmachung
2015-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kleidung
Menge oder Umfang: Ausstattung von ca. 1 300 Mitarbeitern mit Dienstkleidung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kleidung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Postanschrift: Universitätsstraße 58
Postleitzahl: 44789
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bogestra.de 🌏
E-Mail: manfred.waltz@bogestra.de 📧
Telefon: +49 2343032458 📞
Fax: +49 2343033458 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 115-209244
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
(1) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch. (2) Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) bei der im Anhang A angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher Kopie (digital auf Datenträger) einzureichen. (3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens zum 14.7.2015, 10:00 Uhr, eingegangen sind, nicht zu beantworten. (4) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen, ist eine Übersetzung beizufügen. (5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt. (6) Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde insbesondere wirtschaftliche Nachteile für die Auftraggeberin zur Folge haben. Auch eine Aufteilung in Fachlose erfolgt nicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1.) Lieferung von Dienstkleidung für ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Produktion und Lieferung eines Vollsortimentes nach CI),
2.) Erstellung einer Online-Plattform / e-Shop in geschlossener Umgebung,
3.) Bestellverwaltung für jeden Dienstkleidungsträger mit der Transparenz seines Punktekontos.
Referenznummer: 2015/25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) im Einzelnen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter verwendet werden. Die Formblätter sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Die Formblätter müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen.
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Die nachfolgend unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) jeweils mit „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. In jedem Fall werden Unternehmen, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, sondern von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 5 SektVO). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 20 Abs. 1 SektVO) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4)) vorgelegte Unterlagen sowie formal (nicht inhaltlich) fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) und (2) aufgeführten Erklärungen (Formblätter 2 und 3) jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
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Bewerber können sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Bewerber und diesen anderen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Formblatt 4 zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und/oder III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen (Formblätter 2 und 3) jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Eignung Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1, 2, 4 SektVO vorliegen (Formblatt 2).
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung „Antiterrorerklärung“ (Formblatt 3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Umsatzes aus den letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahren bezogen auf den ausschreibungsspezifischen Leistungsbereich (Produktion und Lieferung von Dienstkleidung für Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens im Vollsortiment unter der Vorgabe von Corporate Fashion).gemäß Formblatt 5. Mindestanforderung: Dieser Umsatz muss durchschnittlich 230000.00 Euro je abgeschlossenem Wirtschaftsjahr betragen haben.
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Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben zum Umsatz für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die geforderten Mindestumsätze können hingegen von einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über mindestens drei Referenzprojekte aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2012 bis zum 31.12.2014, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (gemäß Formblatt 6). Vergleichbar sind Referenzprojekte, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
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Produktion und Lieferung von Dienstkleidung für Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens im Vollsortiment unter der Vorgabe von Corporate Fashion.
Mindestanforderung:
Ausrüstung von 1 300 Dienstkleidungsträgern über einen Vertragszeitraum von mindestens 2 Jahren.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe sämtlicher Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren gemäß Formblatt 1 abzugeben.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bedingungen für die Auftragsausführung sind in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die Vergabeunterlagen werden denjenigen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die sich in diesem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb als geeignet qualifiziert haben und von der Vergabestelle gem. § 25 Abs. 1 SektVO zur Abgabe eines Angebots bzw. zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert werden.
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Die Auftraggeberin ist zur Einhaltung der Vorschriften des TVgG-NRW verpflichtet und wird von den Bietern entsprechende Erklärungen und Nachweise mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe abfordern. Das sind im Einzelnen: – Verpflichtungserklärung nach §18 TVgG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
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Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es gemäß dem Beschluss des Vergabesenats am OLG Düsseldorf vom 25.6.2014 (Az. VII-Verg 39/13) insbesondere bzgl. öffentlicher Lieferaufträge mehr als zweifelhaft ist, ob die in §§ 19 Abs. 1, Abs. 3; 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 TVgG-NRW i.V.m. §§ 16 ff. RVO TVgG-NRW normierte Pflicht des Bieters zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vergaberechts-/EU-Rechtskonform ist. Um etwaig mögliche Vergaberechtsverstöße sowie eine eventuelle Ungleichbehandlung der beteiligten Bieter des Vergabeverfahrens von vornherein zu verhindern, hat die Vergabestelle daher beschlossen, auf die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern zu verzichten. Die Auftraggeberin behält sich im Weiteren vor, die Einreichung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW als zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung i. S. v. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB zu einem späteren Zeitpunkt von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter bzw. Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen zu fordern.
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Die Vergabestelle weist zudem darauf hin, dass sie nach § 16 Abs. 5 TVgG-NRW für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter sowie dessen etwaige Unterauftragnehmer beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 TVgG-NRW verlangt oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, vor Zuschlagserteilung Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Manfred Waltz
Internetadresse: www.bogestra.de 🌏
Name: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Kontaktperson: Herrn Michael Knieps o. V. i. A.
Telefon: +49 2343032347 📞
E-Mail: michael.knieps@bogestra.de 📧
Fax: +49 2343033347 📠
URL der Teilnahme: http://www.bogestra.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 115-209244 (2015-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-387221
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 115-209244
ABl. S-Ausgabe: 212

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@bezregmuensster.nrw.de 📧
Quelle: OJS 2015/S 212-387221 (2015-10-29)