Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Lieferleistungen auf Lose aufgeteilt: Los 1: Lieferung von ca. 908 700 kWh pro Jahr elektrischer Energie mit 50 % Anteil aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf. Die Lieferung gliedert sich in: — Straßenbeleuchtung ca. 273 300 kWh/a; — Kleinanlagen ca. 451 900 kWh/a; — Leistungsgemessene Anlagen ca. 183 400 kWh/a. Los 2: Lieferung von ca. 508 500 kWh pro Jahr elektrischer Energie mit 50 % Anteil aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing. Die Lieferung gliedert sich in: — Kleinanlagen ca. 175 000 kWh/a; — Leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 333 600 kWh/a. Es wird jeweils ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Lieferung von ca. 1 418 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Geltendorf
Postanschrift: Schulstraße 13
Postleitzahl: 82269
Postort: Geltendorf
Kontakt
E-Mail: lampl.gemeinde@geltendorf.de📧
Telefon: +49 8193932117📞
Fax: +49 8193932123 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zu IV.3.3):
Die Ausschreibungsunterlagen sind per E-Mail als PDF-Dateien anzufordern. Die Zusendung der Unterlagen als PDF-Dateien ist kostenfrei. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Ausschreibung Stromlieferung“ zur Anforderung der Unterlagen an lampl.gemeinde@geltendorf.de
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zu IV.3.3):
Die Ausschreibungsunterlagen sind per E-Mail als PDF-Dateien anzufordern. Die Zusendung der Unterlagen als PDF-Dateien ist kostenfrei. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Ausschreibung Stromlieferung“ zur Anforderung der Unterlagen an lampl.gemeinde@geltendorf.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Lieferleistungen auf Lose aufgeteilt:
Los 1: Lieferung von ca. 908 700 kWh pro Jahr elektrischer Energie mit 50 % Anteil aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf.
Die Lieferung gliedert sich in:
— Straßenbeleuchtung ca. 273 300 kWh/a;
— Kleinanlagen ca. 451 900 kWh/a;
— Leistungsgemessene Anlagen ca. 183 400 kWh/a.
Los 2: Lieferung von ca. 508 500 kWh pro Jahr elektrischer Energie mit 50 % Anteil aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing.
— Kleinanlagen ca. 175 000 kWh/a;
— Leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 333 600 kWh/a.
Es wird jeweils ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Gemeinde Geltendorf
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 908 700 kWh pro Jahr elektrischer Energie mit 50 % Anteil aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf. Die Lieferung gliedert sich…
… in:— Straßenbeleuchtung ca. 273 300 kWh/a;— Kleinanlagen ca. 451 900 kWh/a;— Leistungsgemessene Anlagen ca. 183 400 kWh/a.
… in:
Menge oder Umfang: Ca. 908 600 kWh/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing
Kurze Beschreibung:
Los 2: Lieferung von ca. 508 500 kWh pro Jahr elektrischer Energie mit 50 % Anteil aus erneu-erbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung…
… Geltendorf-Eresing.Die Lieferung gliedert sich in:— Kleinanlagen ca. 175 000 kWh/a;— Leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 333 600 kWh/a.
… Geltendorf-Eresing.
Menge oder Umfang: Ca. 508 600 kWh/a.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Geltendorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Anzeige gemäß § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. Eintragung in der aktuellen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur;
— Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en);
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist;
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist;
— Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A;
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
— Erklärung zur Lieferung von Strom aus Energien, die weder durch Kernkraft noch aus Kohle gewonnen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung mit Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Stromvertrieb, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form von Eigenerklärungen – Benennung von mind. drei Bündelkunden mit Ansprechpartner der letzten 3 Jahre mit Angabe der gelieferten durchschnittlichen Menge an elektrischer Energie pro Jahr.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lampl
Name: Gemeinde Geltendorf
Kontaktperson: Zimmer 2
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zu IV.3.3):
Die Ausschreibungsunterlagen sind per E-Mail als PDF-Dateien anzufordern. Die Zusendung der Unterlagen als PDF-Dateien ist kostenfrei. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Ausschreibung Stromlieferung“ zur Anforderung der Unterlagen an lampl.gemeinde@geltendorf.de
Die Ausschreibungsunterlagen sind per E-Mail als PDF-Dateien anzufordern. Die Zusendung der Unterlagen als PDF-Dateien ist kostenfrei. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Ausschreibung Stromlieferung“ zur Anforderung der Unterlagen an lampl.gemeinde@geltendorf.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921732847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 243-441025 (2015-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Geltendorf und Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing
Postanschrift: Schulstr. 13
Kontakt
Internetadresse: http://www.geltendorf.de🌏
Telefon: +49 8193/9321-17📞
Fax: +49 8193/9321-23 📠