Lieferung von elektrischer Energie an Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in verschiedenen Netzgebieten im Bundesland Bayern der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2017
Lieferung von elektrischer Energie (ohne Herkunftsnachweis) „frei Betrieb“ mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse zur Versorgung von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in verschiedenen Netzgebieten im Bundesland Bayern der Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017, ca. 77 Abnahmestellen (2 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung/RLM, 75 Abnahmestellen mit standardisierten Leistungsprofil/SLP) und einem Lieferumfang von ca. 14,4 GWh/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
“Jahresverbrauch ca. 14,4 GWh.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
E-Mail: verdingung.berlin@bundesimmobilien.de📧
Telefon: +49 3031813142📞
Fax: +49 3031811560 📠
“1) Für die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen durch die Verdingungsstelle ist vom Bewerber eine E-Mailadresse anzugeben. Dieses ist zwingend, um während...”
1) Für die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen durch die Verdingungsstelle ist vom Bewerber eine E-Mailadresse anzugeben. Dieses ist zwingend, um während der Angebotsfrist über den Verteiler der Verdingungsstelle über entsprechende Änderungen und Ergänzungen im Verfahren informiert zu werden.
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Quelle: OJS 2015/S 228-414767 (2015-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge