Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Stiftung Universität Lüneburg

Stiftung Universität Lüneburg

Leuphana Universität Lüneburg hat sich zum Ziel gesetzt, durch Bildung, Forschung und Transfer einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu leisten. Das am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierte Handeln spiegelt sich aber nicht nur in der Forschung und Lehre, sondern auch im Alltag des Universitätslebens wider. Bereits im Jahr 2000 wurde die Leuphana Universität Lüneburg als eine der ersten Universitäten nach dem Umweltmanagementsystem EMAS zertifiziert. Die weiteren Fortschritte hin zu einer „Sustainable University“ dokumentieren seit 2007 in einem 2-jährigen Rhythmus die Nachhaltigkeitsberichte der Universität. Daneben geht die Leuphana Universität Lüneburg deutlich über die politischen Ziele zum Klimaschutz hinaus. Im Rahmen ihres Beitrags zur Bekämpfung der globalen Erwärmung setzt sie sich das Ziel „Klimaneutralität“ gesetzt.
Dieses hat die Universität zum einem durch Senkung ihrer CO2-Emissionen und zum anderen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht.
Die Versorgung der Campusliegenschaften mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) soll aus 100 % erneuerbaren Energien erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-20 Auftragsbekanntmachung
2015-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Das Gesamtliefervolumen aller Abnahmestellen beträgt ca. 3 770 000 kWh/Jahr, Vertragslaufzeit 1.1.2016-31.12.2017.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Universität Lüneburg
Postanschrift: Scharnhorstr. 1
Postleitzahl: 21335
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.leuphana.de 🌏
E-Mail: uni-vergabe@leuphana.de 📧
Telefon: +49 41316772339 📞
Fax: +49 41316771850 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 163-298267
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leuphana Universität Lüneburg hat sich zum Ziel gesetzt, durch Bildung, Forschung und Transfer einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu leisten. Das am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierte Handeln spiegelt sich aber nicht nur in der Forschung und Lehre, sondern auch im Alltag des Universitätslebens wider. Bereits im Jahr 2000 wurde die Leuphana Universität Lüneburg als eine der ersten Universitäten nach dem Umweltmanagementsystem EMAS zertifiziert. Die weiteren Fortschritte hin zu einer „Sustainable University“ dokumentieren seit 2007 in einem 2-jährigen Rhythmus die Nachhaltigkeitsberichte der Universität. Daneben geht die Leuphana Universität Lüneburg deutlich über die politischen Ziele zum Klimaschutz hinaus. Im Rahmen ihres Beitrags zur Bekämpfung der globalen Erwärmung setzt sie sich das Ziel „Klimaneutralität“ gesetzt.
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Dieses hat die Universität zum einem durch Senkung ihrer CO2-Emissionen und zum anderen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht.
Die Versorgung der Campusliegenschaften mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) soll aus 100 % erneuerbaren Energien erfolgen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 24
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: U15-13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21335 Lüneburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung der vorgesehenen Bieterstruktur mit Angabe der vorgesehenen Partner (Mitglieder Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer) und deren Tätigkeiten im Auftragsfall; zur Veranschaulichung ist ein Organigramm erwünscht;
2. Eigendarstellung (Kurzvorstellung) des Bieters einschließlich einer Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters;
3. Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt 124);
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 3 Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
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Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Formblatt 124).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 3 Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
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Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern.
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Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Fachkunde durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
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Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung gem. Formblatt vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei der Ausführung dieses Auftrages, ist den mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.
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Soziale Kriterien gemäß § 11 NTVergG sind anzugeben.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter
subreport.
Die Adresse lautet: www.subreport.de/E11418588 Die Kosten in Höhe von 10 EUR netto für die Vergabeunterlagen werden durch den Dienstanbieter per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für die Vergabeunterlagen betragen 10 EUR Netto.
Hilfe beim Download erhalten Sie im Bedarfsfall durch den Dienstanbieter subreport, vertreten durch:
Herrn Thore Adler, Tel.: +49 2219857857, Fax: +49 2219857866, E-Mail: thore.adler@subreport.de, Internet: www.subreport.de
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-07 📅
Öffnungsort:
Stiftung Universität Lüneburg, Vergabestelle, Gebäude 10, Zimmer 222a, 21335 Lüneburg.
Ort des Eröffnungstermins: Stiftung Universität Lüneburg, Vergabestelle, Gebäude 10, Zimmer 222a, 21335 Lüneburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Rostek
Internetadresse: www.leuphana.de 🌏
Name: Subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Straße
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: subreport
Thore Adler
Telefon: +49 2219857857 📞
E-Mail: thore.adler@subreport.de 📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: U15-13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 41311150 📞
Fax: +49 41311152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1). benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1). benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet:
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"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Und Verkehr
Postleitzahl: 21339
Quelle: OJS 2015/S 163-298267 (2015-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 228-414860
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 163-298267
ABl. S-Ausgabe: 228

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-06 📅
Name: Stadtwerke Celle
Postanschrift: Magnusstr. 2
Postort: Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, das der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) genannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (s. § 007 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag auf Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die Maßgebliche Vorschfit – § 107 Abs. 3 GWB lautet. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antraga auf Festsetzung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
Postleitzahl: 21335
Quelle: OJS 2015/S 228-414860 (2015-11-20)