Lieferung von elektronischen Dreh- und Wechselstromzählern

DREWAG NETZ GmbH

Lieferung von ca. 55.000 elektronischen Dreh- und Wechselstromzählern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zähler
Menge oder Umfang:
Ca. 55.000 elektronische Dreh- und Wechselstromzähler (Mehrtarifzähler).1 700 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zähler 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DREWAG NETZ GmbH
Postanschrift: Rosenstraße 32
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.drewag-netz.de 🌏
E-Mail: manuel_helbig@drewag-netz.de 📧
Telefon: +49 3514685363 📞
Fax: +49 3514685915 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-387177
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer III.2.) „Teilnahmebedingungen“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern jeweils einzeln vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von ca. 55.000 elektronischen Dreh- und Wechselstromzählern.
Menge oder Umfang: Ca. 55.000 elektronische Dreh- und Wechselstromzähler (Mehrtarifzähler).
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 2015-E22-1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigung über die Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis der ABSt Sachsen zum
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit oder entsprechende Einzelnachweise:
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Stand: 2015)
— Auszug Gewerbezentralregister (Stand: 2015).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der Jahre 2012 bis 2014 in EURO (tabellarische Darstellung, getrennt aufgeführt nach Umsatz für die Lieferung von elektronische Dreh-/Wechselstromzählern und Gesamtumsatz).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen für die Lieferung von Elektrizitätszählern (Benennung Unternehmen, Ansprechpartner, gelieferte Menge).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Manuel Helbig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur behaupteter Vergaberechtsverstöße zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer Sachsen gestellt werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der unter Ziffer IV.3.4 benannten Fristen gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 212-387177 (2015-10-29)