Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2016

Gemeinde Grünheide (Mark)

Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2016 an die Abnahmestellen der Gemeinde Grünheide (Mark).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-02 Auftragsbekanntmachung
2015-07-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang: Gesamterdgasmenge von ca. 3.250 MWh pro Lieferjahr für 44 Abnahmestellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Grünheide (Mark)
Postanschrift: Am Marktplatz 1
Postleitzahl: 15537
Postort: Grünheide (Mark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-gruenheide.de 🌏
E-Mail: p.sendel@gemeinde-gruenheide.de 📧
Fax: +49 3362585558 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-118709
ABl. S-Ausgabe: 67

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2016 an die Abnahmestellen der Gemeinde Grünheide (Mark).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 38-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Grünheide (Mark).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung
Nachweis gilt als erbracht, wenn die unterzeichneten Eigenerklärungen und die Anzeige gem. § 5 EnWG vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot zur Energiebelieferung einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. An Stelle der Anzeige nach §5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach §3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
Mehr anzeigen
Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
- Bankauskunft
- Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre
- Berufs- oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Energielieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung
Nachweis gilt als erbracht, wenn die unterzeichneten Eigenerklärungen und die Anzeige gem. § 5 EnWG vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot zur Energiebelieferung einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. An Stelle der Anzeige nach §5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach §3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
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Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
- Bankauskunft
- Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre
- Berufs- oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Energielieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung
Nachweis gilt als erbracht, wenn die unterzeichneten Eigenerklärungen und die Anzeige gem. § 5 EnWG vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot zur Energiebelieferung einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. An Stelle der Anzeige nach §5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach §3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
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Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
- Bankauskunft
- Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre
- Berufs- oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Energielieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: - ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-20 📅
Öffnungsort: Grünheide (Mark)
Ort des Eröffnungstermins: Grünheide (Mark)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hauptamt
Frau Petra Sendel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 38-2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden, spätestens bis zum Ablauf der unter IV.3.4 genannten Frist. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 067-118709 (2015-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 410 908,29 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 128-235108
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 67-118709
ABl. S-Ausgabe: 128

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-16 📅
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Postanschrift: Erlenbach
Postort: Georg-Ohm-Str. 1
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden, spätestens bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 128-235108 (2015-07-02)