Lieferung von Erdgas für das Klärwerk Nord der Landeshauptstadt Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement

Die Landeshauptstadt Düsseldorf benötigt Erdgas für den Betrieb des Klärwerks Nord. Das Klärwerk liegt im Netzgebiet der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH und gehört zum Marktgebiet NetConnect Germany L-Gas. Die Abnahmestelle hat einen Gasbedarf von ca. 22 000 000 kWh.
Die Ausführungszeit ist vom 1.1.2016 bis 31.12.2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-31 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang: Ca. 22 000 000 kWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: andrea.caumanns@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118992858 📞
Fax: +49 2118932858 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 149-274970
ABl. S-Ausgabe: 149

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf benötigt Erdgas für den Betrieb des Klärwerks Nord. Das Klärwerk liegt im Netzgebiet der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH und gehört zum Marktgebiet NetConnect Germany L-Gas. Die Abnahmestelle hat einen Gasbedarf von ca. 22 000 000 kWh.
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Die Ausführungszeit ist vom 1.1.2016 bis 31.12.2017.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 16 Abs. 5 VOL/A werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. In diesem Zusammenhang stellt der Bieter der Stadt Düsseldorf folgende Unterlagen zur Verfügung:
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— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO, bei ausländischen Bietern eine dem Registerauszug gleichartige Bescheinigung, nicht älter als 6 Monate;
— Nachweis des Arbeitnehmers über die gezahlten Versicherungsprämien der Betriebshaftpflicht, diese muss jeweils im 1. Quartal eines Jahres unaufgefordert vorgelegt werden;
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß § 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern, nicht älter als 6 Monate;
— Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbare Betriebsstätten;
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 14 EUR und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Vertragsgegenstandes 5600-4000-0000-0861 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf bei der Sparkasse Düsseldorf (IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-16 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Caumanns
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
2017.
Quelle: OJS 2015/S 149-274970 (2015-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 246-447028
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 149-274970
ABl. S-Ausgabe: 246

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-02 📅
Name: Stadtwerke Solingen GmbH
Postanschrift: 42655
Postort: Solingen
Postleitzahl: Beethovenstraße 210
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 003

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 246-447028 (2015-12-16)