Lieferung von Hardware für die mobile Kommunikation (Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und Zubehör)

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Dataport stellt seinen Kunden für die mobile Kommunikation die notwendige Hardware (Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und dazu passendes Zubehör) zu Verfügung. Hierfür benötigt Dataport zum benannten Zeitpunkt einen neuen Rahmenvertragspartner.
Es gibt keinen vertraglichen oder sonstigen direkten Zusammenhang zwischen den SIM-Karten / Netzbetreiberleistungen zur mobilen Kommunikation und der Beschaffung und Bereitstellung der Hardware. Eine Bindung der Hardware zur mobilen Kommunikation an bestimmte SIM-Karten oder Mobilfunknetze ist nicht zulässig. Es besteht auch kein Zusammenhang in der Nutzungsdauer der Hardware und der Laufzeit der genutzten SIM-Karte. Die genutzten SIM Karten müssen nicht aus von Dataport geschlossenen Verträgen stammen.
Es ist von einem jährlichen Volumen von ca. 350 Mobiltelefonen, 500 Smartphones und 100 Tablets auszugehen
Der dafür zu schließende Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Siehe ansonsten Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung
2015-08-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunkgeräte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobilfunkgeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2879@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 139-256222
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport stellt seinen Kunden für die mobile Kommunikation die notwendige Hardware (Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und dazu passendes Zubehör) zu Verfügung. Hierfür benötigt Dataport zum benannten Zeitpunkt einen neuen Rahmenvertragspartner.
Es gibt keinen vertraglichen oder sonstigen direkten Zusammenhang zwischen den SIM-Karten / Netzbetreiberleistungen zur mobilen Kommunikation und der Beschaffung und Bereitstellung der Hardware. Eine Bindung der Hardware zur mobilen Kommunikation an bestimmte SIM-Karten oder Mobilfunknetze ist nicht zulässig. Es besteht auch kein Zusammenhang in der Nutzungsdauer der Hardware und der Laufzeit der genutzten SIM-Karte. Die genutzten SIM Karten müssen nicht aus von Dataport geschlossenen Verträgen stammen.
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Es ist von einem jährlichen Volumen von ca. 350 Mobiltelefonen, 500 Smartphones und 100 Tablets auszugehen
Der dafür zu schließende Rahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden mit 2-maliger einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils 1 Jahr (also eine maximale Laufzeit von 4 Jahren).
Siehe ansonsten Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag kann 2 mal um je 1 Jahr Laufzeit verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: OV RE2/2879/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Unternehmensbeschreibung,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Nachunternehmererklärung,
— Erklärung Bewerbergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen, siehe dazu Teil A der Vergabeunterlagen und Vordruck Referenzen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennenund sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Siehe Weiteres Vordruck für Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2879/15
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden.
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Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
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Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2015/S 139-256222 (2015-07-17)
Ergänzende Angaben (2015-08-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-296020
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 139-256222
ABl. S-Ausgabe: 162
Quelle: OJS 2015/S 162-296020 (2015-08-18)