Lieferung von Hygieneartikeln

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Lieferung von Hygieneartikeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Körperpflegeprodukte
Menge oder Umfang: 968 000
Gesamtwert des Auftrags: 242 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Körperpflegeprodukte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.verwalt-berlin.de/lvwa 🌏
E-Mail: nicolle.schmidt@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901396094 📞
Fax: +49 3090283508 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 058-101543
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
1. Die Abforderung der Unterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen. Zu technischen Fragen der Vergabeplattform der RIB Software: RIB Software AG, Gubener Straße 47, 10243 Berlin. Fax: +49 3044331115 Tel: +49 9001144330 (für 1,49 EUR/min) Mo-Do: 8.00-18.00 Uhr und Fr. 8.00-16.00 Uhr. 2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. 3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 5-2015 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 5-2015 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. 5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/44 insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen. 6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. 7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen. 8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4: (1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern. 10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen. 11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Hygieneartikeln.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Waschlotion und Desinfektion, Untersuchungshandschuhe, Hygienebeutel und-halter
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Waschlotion und Desinfektion, Untersuchungshandschuhe, Hygienebeutel und-halter.
Menge oder Umfang: Ca. 55 700 EUR jährlich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abfallsammel- und Schutzsäcke
Kurze Beschreibung: Lieferung von Abfallsammel- und Schutzsäcken.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Küchenverbrauchsartikel, Körperpflegemittel und Rasierbedarf
Kurze Beschreibung: Lieferung von Küchenverbrauchsartikel, Körperpflegemittel und Rasierbedarf.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Toilettenausstattung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Toilettenausstattung.
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung des Vertrages max. dreimal um 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 5-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eine Vielzahl von Adressen in Berlin, ca. 285 Dienststellen und max. 1 000 Schulen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7/44 Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1. Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaats des EWRAbkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte,
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2. Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG“ (Wirt 321) – siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG.
Mindeststandards:
Bescheinigung oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, das belegt, dass die Kriterien der Umweltverordnung – VwVBU- speziell Pkt. 9.3 und 9.4 eingehalten werden. Nähere Angaben zur VwVBU siehe Link: http://www2.senstadt.verwalt-berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/VwVBU_Anhang1.pdf
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlins verwiesen. Zum Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Landesverwaltungsamt Berlin ohne besondere Aufforderung eine Umsatzstatistik je Los zu liefern, aus der der wertmäßige Gesamtbruttoumsatz zu ersehen ist.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkungen Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind verpflichtet, die geforderten Erläuterungen und Nachweise mit Angebotsabgabe zu erbringen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
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2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-06 📅
Öffnungsort: Landesverwaltungsamt Berlin
Ort des Eröffnungstermins: Landesverwaltungsamt Berlin
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nicolle Schmidt
Internetadresse: www.verwalt-berlin.de/lvwa 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Name: Landesverwaltungsamt Berlin
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: LS B 11
Frau Schmidt
URL für weitere Informationen: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
Name: Landesverwaltungsamt Berlin, LS Gesch 1
Kontaktperson: Fr. Netzband
Telefon: +49 30901396349 📞
E-Mail: sbvinfo@lvwa.berlin.de 📧
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 5-2015
Zusätzliche Informationen
1. Die Abforderung der Unterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen.
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Zu technischen Fragen der Vergabeplattform der RIB Software:
RIB Software AG, Gubener Straße 47, 10243 Berlin.
Fax: +49 3044331115
Tel: +49 9001144330 (für 1,49 EUR/min)
Mo-Do: 8.00-18.00 Uhr und Fr. 8.00-16.00 Uhr.
2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
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3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 5-2015 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de
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Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
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4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 5-2015 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
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5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/44 insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
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6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
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9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4:
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(1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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(2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern.
10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Eine Antragsfrist von 15 Kalendertage besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/http:// 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2015/S 058-101543 (2015-03-19)