Lieferung von Hygienematerial in 2 Losen für 2016

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtbetrieb Zentrale Dienste

Lieferung von diversem Hygienematerial (Papierhandtücher, Spender, Toilettenpapier, Handtuchspender) für das Jahr 2016 – Abrufauftrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Menge oder Umfang:
Lieferung von diversem Hygienematerial (Papierhandtücher, Spender, Toilettenpapier, Handtuchspender) für das Jahr 2016 – Abrufauftrag.Schätzmengen:12 500 Papierfalthandtücher Kartons à 5 000 Blatt,120 Spender aus Kunststoff,475 000 Rollen Toilettenpapier,700 Hygienebeutel Paket à 100 Beutel,7 700 Rollen Rollenhandtücher Kartons à 6 Rollen,230 Spender aus Kunststoff.301 980
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 301 980 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtbetrieb Zentrale Dienste
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Postleitzahl: 40227
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: michael.groth@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118996867 📞
Fax: +49 2118936867 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 140-258051
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
ZE1: Der Bieter erklärt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) in der jeweils gültigen Fassung mit Abgabe der ausgefüllten und unterzeichneten Vordrucke (Lg411, Lg413), welche Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Die Ausschreibung ausschließlich elektronisch unter https://www.vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten wird. Die Bieter werden gebeten, sofern nicht bereits erfolgt, sich dort zu registrieren und das Angebot elektronisch zu bearbeiten. Das Angebot kann ausschließlich elektronisch über die Plattform mittels Signaturkarte, Softzertifikat oder mittels des Mantelbogenverfahrens abgegeben werden. Die Änderung des Angebotes ist jederzeit bis zum Submissionstermin möglich. Die Übermittlung des Mantelbogens ist zur Fristwahrung bis zum Submissionstermin per Fax auf die Nummer +49 2118929080 möglich. Papierangebote sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von diversem Hygienematerial (Papierhandtücher, Spender, Toilettenpapier, Handtuchspender) für das Jahr 2016 – Abrufauftrag.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Papierhandtücher u.a.
Kurze Beschreibung: Lieferung Papierhandtücher, Spender, Toilettenpapier und Hygienebeutel.
Menge oder Umfang: Abnahmemengen Bestelleinheiten 12 500 Kartons à 5 000 Blatt Papierhandtücher, 120 Papierhandtuch Spender, 475 000 Rollen Toilettenpapier, 700 Pakete à 100 St. Hygienebeutel.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rollenhandtuchspender und Papierrollenhandtücher
Kurze Beschreibung: Lieferung Papierrollenhandtücher sowie Rollenhandtuchspender.
Menge oder Umfang: 230 St. Rollenhandtuchspender, 7 700 Kartons à 6 Rollen Papierrollenhandtücher.
Lieferung von diversem Hygienematerial (Papierhandtücher, Spender, Toilettenpapier, Handtuchspender) für das Jahr 2016 – Abrufauftrag.
Schätzmengen:
12 500 Papierfalthandtücher Kartons à 5 000 Blatt,
120 Spender aus Kunststoff,
475 000 Rollen Toilettenpapier,
700 Hygienebeutel Paket à 100 Beutel,
7 700 Rollen Rollenhandtücher Kartons à 6 Rollen,
230 Spender aus Kunststoff.
Referenznummer: 16-2015-0013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
M2: Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers (nicht älter als 3 Monate) oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate).
M3: Erklärung (Anlage 1 der VU), dass gegen eine geschäftsführend verantwortlich handelnde bzw. eine betriebsinhabende Person des Bieters keine strafrechtlichen Verfahren anhängig sind oder Verurteilungen bereits ausgesprochen wurden (§ 6 EG (4) i.V.m. § 7 EG (6) VOL/A 2009). Auf Verlangen hat der Bieter unverzüglich einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes zu erbringen.
Mehr anzeigen
M4: Der Bieter verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NW in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und anzuwenden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten aus dem Bereich der Sozial- und Daseinsvorsorge (Amt für soziale Sicherung und Integration, Jugend-, Gesundheitsamt u. ä.). Einzelheiten zu § 11 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) bleiben einer späteren Ausgestaltung vorbehalten und werden ggf. nachträglich Vertragsbestandteil. Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten absolute Verschwiegenheit zu bewahren. Dazu hat er auch die bei der Erstellung des Angebotes beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verpflichten. Mit dem Angebot ist die Erklärung zur Vertraulichkeit rechtsverbindlich unterzeichnet abzugeben (Anlage 2 der VU). Dies gilt auch für beauftragte Subunternehmer, die der Bieter hierzu zu verpflichten hat.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
M1: Nachweis der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, der Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie der steuerlichen Unbedenklichkeit durch Eigenerklärung (Anlage 1).
M7: Der Bieter hat den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Angabe von Geschäftsberichten oder vergleichbaren Dokumenten der letzten 2 Jahre zu führen. Mindestvoraussetzung ist eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem für diese Leistung verantwortlichen Bereich.
Mehr anzeigen
M8: Der Bieter hat spätestens bis zur Zuschlagserteilung den Nachweis zu führen, dass er über eine Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden verfügt. Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mittels Erklärung der Versicherung oder vergleichbarer Urkunde nach. Der endgültige Nachweis ist durch eine Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
M6: Der Bieter hat den Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe von mind. 2 der in den letzten 3 Geschäftsjahren ausgeführten Aufträge zu führen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Angabe der Referenzen erfolgt inkl. Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragswert, Zeitraum, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse. Sofern der Bieter in einem aktiven Vertragsverhältnis mit der Landeshauptstadt Düsseldorf für die ausgeschriebene Leistung steht, ist die Angabe nur der Referenzen entbehrlich.
Mehr anzeigen
M9. Die in den Vergabeunterlagen unter „VIII. Arbeits-/Umweltschutz“ aufgelisteten Dokumente und/oder Erklärungen sind dem Angebot hinzuzufügen. M10. Die in der Anlage 3 aufgelisteten Kriterien für Hygienepapier sind zwingend einzuhalten und durch Produktdatenblätter nachzuweisen. Die Produktdatenblätter sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen. Ausnahmsweise kann ein Produktdatenblatt in englischer Sprache vorgelegt werden, sofern eine entsprechende Übersetzung nicht existiert und die übliche Verständigungssprache in dem betroffenen Bereich Englisch ist. Der Bieter erklärt mit seinem Angebot verbindlich, dass die Kriterien erfüllt sind und die angebotenen Produkte diesen Kriterien entsprechen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
M5: Bietergemeinschaften müssen mit der Einreichung des Angebots einen bevollmächtigten alleinigen Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht ist im Original vorzulegen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-21 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Groth
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister – Bauverwaltungsamt – Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5, 3. Etage, Zimmer 3101
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.duesseldorf.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 16-2015-0013
Zusätzliche Informationen
ZE1: Der Bieter erklärt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) in der jeweils gültigen Fassung mit Abgabe der ausgefüllten und unterzeichneten Vordrucke (Lg411, Lg413), welche Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Mehr anzeigen
Die Ausschreibung ausschließlich elektronisch unter https://www.vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten wird. Die Bieter werden gebeten, sofern nicht bereits erfolgt, sich dort zu registrieren und das Angebot elektronisch zu bearbeiten. Das Angebot kann ausschließlich elektronisch über die Plattform mittels Signaturkarte, Softzertifikat oder mittels des Mantelbogenverfahrens abgegeben werden. Die Änderung des Angebotes ist jederzeit bis zum Submissionstermin möglich. Die Übermittlung des Mantelbogens ist zur Fristwahrung bis zum Submissionstermin per Fax auf die Nummer +49 2118929080 möglich. Papierangebote sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 140-258051 (2015-07-20)