Die KfW beabsichtigt, einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Kaffeevollautomaten abzuschließen. Dabei sollen die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin beliefert werden. Darüber hinaus beinhaltet der Rahmenvertrag die Wartung und Reparatur der gelieferten Maschinen. Es sind Kaffeevollautomaten zur Herstellung von Filterkaffee (Brühkaffee) sowie Spezialitäten-Kaffeevollautomaten zu liefern. Alle Kaffeevollautomaten müssen mit Festwasser- und Ablaufanschluss ausgestattet sein. Die KfW als Bank aus Verantwortung setzt aus Überzeugung fair gehandelten Kaffee ein, daher darf es keinerlei Beschränkungen auf bestimmte Kaffeebohnen geben. Ebenso sind keine Kapsel- oder Padsysteme zugelassen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-17.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Haushaltsgeräte
Menge oder Umfang:
Die voraussichtliche, aber nicht rechtsverbindlich zugesicherte Abnahmemenge für die Standorte Frankfurt, Bonn und Berlin beträgt derzeit insgesamt ca. 3 Filterkaffeemaschinen (Modell 1.1.1), ca. 49 Spezialitäten -Kaffeevollautomaten (Modell 1.1.2 Typ A und Modell 1.1.2 Typ B) und 1 Spezialitäten-Kaffeevollautomat (Modell 1.1.3) inkl. Wasserfilter.
Die voraussichtliche, aber nicht rechtsverbindlich zugesicherte Abnahmemenge für die Standorte Frankfurt, Bonn und Berlin beträgt derzeit insgesamt ca. 3 Filterkaffeemaschinen (Modell 1.1.1), ca. 49 Spezialitäten -Kaffeevollautomaten (Modell 1.1.2 Typ A und Modell 1.1.2 Typ B) und 1 Spezialitäten-Kaffeevollautomat (Modell 1.1.3) inkl. Wasserfilter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Haushaltsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974311866📞
Fax: +49 6974314223 📠
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW.
Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden.Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung
und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden.
Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archivdownloaden.
Wichtig!
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragenan die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bewerber zwingend die von der KfW zur Verfügung gestelltenelektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bieter sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweisnicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einerbestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht imErmessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW.
Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden.Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung
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Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archivdownloaden.
Wichtig!
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragenan die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bewerber zwingend die von der KfW zur Verfügung gestelltenelektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bieter sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweisnicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einerbestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht imErmessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW beabsichtigt, einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Kaffeevollautomaten abzuschließen. Dabei sollen die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin beliefert werden. Darüber hinaus beinhaltet der Rahmenvertrag die Wartung und Reparatur der gelieferten Maschinen.
Die KfW beabsichtigt, einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Kaffeevollautomaten abzuschließen. Dabei sollen die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin beliefert werden. Darüber hinaus beinhaltet der Rahmenvertrag die Wartung und Reparatur der gelieferten Maschinen.
Es sind Kaffeevollautomaten zur Herstellung von Filterkaffee (Brühkaffee) sowie Spezialitäten-Kaffeevollautomaten zu liefern. Alle Kaffeevollautomaten müssen mit Festwasser- und Ablaufanschluss ausgestattet sein.
Die KfW als Bank aus Verantwortung setzt aus Überzeugung fair gehandelten Kaffee ein, daher darf es keinerlei Beschränkungen auf bestimmte Kaffeebohnen geben. Ebenso sind keine Kapsel- oder Padsysteme zugelassen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet jedoch spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet jedoch spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_ZS-2015-0005, VSt. Nr. 67/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft sowie sein Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Lieferung von Kaffeevollautomaten sowie Wartungs- und Reparaturdienstleistungen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012 – 2014)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft sowie sein Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Lieferung von Kaffeevollautomaten sowie Wartungs- und Reparaturdienstleistungen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012 – 2014)
— Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen und der KfW nachweisen. Die Versicherung ist für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorzuhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen und der KfW nachweisen. Die Versicherung ist für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorzuhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzdarstellung des Unternehmens:
a.) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit des Bieters bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich Lieferung von Kaffeevollautomaten sowie Wartungs- und Reparaturleistungen)
b.) Beschreibung der Unternehmensorganisation des Bieters bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau)
c.) Nachweis eines Qualitätsmanagements analog oder gleichwertig der Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO/DIS 9001
d.) firmeneigenes Nachhaltigkeitskonzept welches folgende Punkte darstellen soll:
Nachhaltige Einkaufspolitik, Umwelt (CO2 Reduzierung, Grünstrom, etc.), Soziales Engagement bezüglich Nachhaltigkeit, Fachgerechtes Recycling, Zertifizierung nach ISO 14001 oder EMAS
— Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer des Bieters bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2012 – 2014), zusätzlich differenziert für die Berufsgruppe Techniker
— Anzahl und durchschnittliche Dauer der Kundenbeziehungen für vergleichbare Leistungen im Bereich Lieferung von Kaffeevollautomaten sowie Wartungs- und Reparaturleistungen für jedes der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2012 – 2014)
— Angaben zu vergleichbaren Leistungen, auch Referenzen genannt.
Mindeststandards:
— zu Kurzdarstellung des Unternehmens:
Nachweis eines Qualitätsmanagements analog oder gleichwertig der Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO/DIS 9001
— Angaben zu vergleichbaren Leistungen, auch Referenzen genannt:
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen nennen, deren Ausführungsbeginn nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Hier sind insbesondere Angaben zu machen zu:
— Aussagekräftige Bezeichnung der erbrachten Leistung
— Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist)
— Auftraggeber (mit Adresse)
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
— Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto
— Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ)
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen drei vergleichbare Leistungen angeben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung (Besondere Ausführungsbedingungen) sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich die Bieter nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren verpflichten (vgl. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung (Besondere Ausführungsbedingungen) sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich die Bieter nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren verpflichten (vgl. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
Der Bieter bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden:
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhält.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-05 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Nina Seidl-Jernigan
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
Telefon: +49 6974310📞
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_ZS-2015-0005, VSt. Nr. 67/15
Zusätzliche Informationen
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW.
Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden.Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung
Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden.Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung
und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden.
Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archivdownloaden.
Wichtig!
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragenan die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragenan die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bewerber zwingend die von der KfW zur Verfügung gestelltenelektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bieter sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweisnicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bieter sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweisnicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einerbestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht imErmessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einerbestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht imErmessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2015/S 247-449279 (2015-12-17)
Ergänzende Angaben (2016-01-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben