Lieferung von Kunststoff-Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern, in Teilen mit Gewebeentnahme aus der Ohrmuschel

Hessischer Verband für Leistungs-und Qulitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Es sollen Angebote über die Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern, in Teilen mit Gewebeentnahme aus der Ohrmuschel, angefordert werden. Es werden Anforderungen an die Ohrmarken, an das Entnahmesystem und die Ohrmarkenzangen gestellt. Mit dem Angebot sind Referenznachweise aus den vergangenen 36 Monaten zur Ohrmarkenqualität und zur Praxistauglichkeit des Systems zur Handhabung im Labor abzugeben.
Es werden maximal 10 Punkte für die einzelnen Kriterien vergeben.
Bei der Verlustquote, dem Probeentnahmeerfolg und den Preisen für die Ohrmarken wird folgende Berechnung angewendet: Y( Punktzahl) = 10 – 0,1 x ( x= die Abweichung in Prozent zum besten Wert).
Bewertung:
Anforderung an die Ohrmarke: 50 %;
davon
Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, wenn nicht, Ausschluss des Bewerbers;
Rotation/Beweglichkeit: 15 %;
Verlusttquote: 70 %;
Sollbruchstelle: 15 %;
Anforderung an das Entnahmesystem:10 %;
davon
Erteilung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gekauften technischen Hilfsmitteln, wenn nicht, Ausschluss des Bewerbers
Probeentnahmeerfolg: 10 %;
Primärgefäß nach Verp.Anw.P650: 20 %;
Beschriftung: 30 %;
Nachbeprobungssystem:30 %;
Ohrmarkenzange 10 %;
Anforderung an die Untersuchung: 10 %;
davon
Optische Kontrolle: 30 %;
Volumen Lysispuffer: 40 %;
Praxistauglichkeit: 30 %;
Preis: 30 %;
davon
Doppellohrmarke mit Gewebeentnahme 70 %;
Standardohrmarke Set 20 %;
Ersatzohrmarke: 10 %.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ohrmarken für Rinder
Menge oder Umfang:
Die benötigten Ohrmarken werden in 3 Typen unterschieden:Typ 1 besteht aus einem Ohrmarkenset, welches 2 Standardohrmarken zu Kennzeichnung von Rindern enthält, wobei eine Ohrmarke eine Vorrichtung zur Gewebentnahme besitzt. Hiervon werden ca. 200 000 Ohrmarkensets pro Jahr benötigt.Typ 2 besteht aus einem Ohrmarkenset mit 2 Standardohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern. Hiervon werden voraussichtlich 3 000 Ohrmarkensets für den angegebenen Lieferzeitraum benötigt.Typ 3 ist die Ersatzohrmarke zur Kennzeichnung bei Verlust oder Unlesbarkeit der Erstkennzeichnung. Diese werden in einfacher oder zweifacher Ausfertigung benötigt. Die Menge ist im Voraus unbekannt.770 000
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 770 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ohrmarken für Rinder 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessischer Verband für Leistungs-und Qulitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Postanschrift: An der Hessenhalle 1
Postleitzahl: 36304
Postort: Alsfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.hvl-alsfeld.de 🌏
E-Mail: skr@hvl-alsfeld.de 📧
Telefon: +49 663178455 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 215-392141
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=YVGCEFXYQ3JFWMGY Nachr. HAD-Ref.: 3848/17. Nachr. V-Nr/AKZ: HVL-OM/2015-KR.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Angebote über die Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern, in Teilen mit Gewebeentnahme aus der Ohrmuschel, angefordert werden. Es werden Anforderungen an die Ohrmarken, an das Entnahmesystem und die Ohrmarkenzangen gestellt. Mit dem Angebot sind Referenznachweise aus den vergangenen 36 Monaten zur Ohrmarkenqualität und zur Praxistauglichkeit des Systems zur Handhabung im Labor abzugeben.
Mehr anzeigen
Es werden maximal 10 Punkte für die einzelnen Kriterien vergeben.
Bei der Verlustquote, dem Probeentnahmeerfolg und den Preisen für die Ohrmarken wird folgende Berechnung angewendet: Y( Punktzahl) = 10 – 0,1 x ( x= die Abweichung in Prozent zum besten Wert).
Bewertung:
Anforderung an die Ohrmarke: 50 %;
davon
Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, wenn nicht, Ausschluss des Bewerbers;
Rotation/Beweglichkeit: 15 %;
Verlusttquote: 70 %;
Sollbruchstelle: 15 %;
Anforderung an das Entnahmesystem:10 %;
Erteilung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gekauften technischen Hilfsmitteln, wenn nicht, Ausschluss des Bewerbers
Probeentnahmeerfolg: 10 %;
Primärgefäß nach Verp.Anw.P650: 20 %;
Beschriftung: 30 %;
Nachbeprobungssystem:30 %;
Ohrmarkenzange 10 %;
Anforderung an die Untersuchung: 10 %;
Optische Kontrolle: 30 %;
Volumen Lysispuffer: 40 %;
Praxistauglichkeit: 30 %;
Preis: 30 %;
Doppellohrmarke mit Gewebeentnahme 70 %;
Standardohrmarke Set 20 %;
Ersatzohrmarke: 10 %.
Menge oder Umfang:
Die benötigten Ohrmarken werden in 3 Typen unterschieden:
Typ 1 besteht aus einem Ohrmarkenset, welches 2 Standardohrmarken zu Kennzeichnung von Rindern enthält, wobei eine Ohrmarke eine Vorrichtung zur Gewebentnahme besitzt. Hiervon werden ca. 200 000 Ohrmarkensets pro Jahr benötigt.
Typ 2 besteht aus einem Ohrmarkenset mit 2 Standardohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern. Hiervon werden voraussichtlich 3 000 Ohrmarkensets für den angegebenen Lieferzeitraum benötigt.
Typ 3 ist die Ersatzohrmarke zur Kennzeichnung bei Verlust oder Unlesbarkeit der Erstkennzeichnung. Diese werden in einfacher oder zweifacher Ausfertigung benötigt. Die Menge ist im Voraus unbekannt.
Referenznummer: HVL-OM/2015-KR
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es bleibt vorbehalten, in den Verdingungsunterlagen Sicherheiten zu verlangen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-08 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Anforderung an die Ohrmarke (50)
2. Anforderung an das Entnahmesystem (10)
3. Anforderung an die Untersuchung (10)
4. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Gabriele Kurth
Internetadresse: www.hvl-alsfeld.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HVL-OM/2015-KR
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 3848/17.
Nachr. V-Nr/AKZ: HVL-OM/2015-KR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 215-392141 (2015-11-03)