Lieferung von Kunststoffabfallbehältern einschließlich der Erstauslieferung an die Haushalte in der Stadt Radevorwald als Gesamtauftrag durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband

Bergischer Abfallwirtschaftsverband

Lieferung von neuen Kunststoff-Abfallbehältern für die Kammaufnahme gemäß DIN EN 840 mit Nennvolumen 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 360 Liter und 1 100 Liter für die Sammlung von Restmüll, Bio- und Papierabfall, einschließlich der Erstauslieferung an die Haushalte.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abfalltonnen
Quantity or scope:
“Lieferung Restabfallbehälter (80 l, 120 l, 240 l, 360 l) 6.230 Stück, Erstauslieferung: 5 750 Stück, Lieferung Restmüllbehälter (1 100 l) 140 Stück,...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfalltonnen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bergischer Abfallwirtschaftsverband
Postanschrift: Braunswerth 1-3
Postleitzahl: 51766
Postort: Engelskirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bavweb.de 🌏
E-Mail: roesgen@bavmail.de 📧
Telefon: +49 2263805530 📞
Fax: +49 2263805520 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 105-190396
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen

“Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos nach online Registrierung unter www.bavweb.de/vergabe/ zum Download zur Verfügung.”
Quelle: OJS 2015/S 105-190396 (2015-05-29)