Lieferung von Mobilbagger und Radlader als Ladegerät
AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Lieferung eines Mobilbaggers zum Verladen von Abfallstoffen sowie die Lieferung eines Radladers zum Verladen von Abfallstoffen an 2 Entsorgungsanlagen im Landkreis Calw.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-23.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-09-23 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Menge oder Umfang: 1 Mobilbagger und 1 Radlader jeweils inklusive Zubehör.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de 🌏
E-Mail: wolfgang.schuele@awg-info.de 📧
Telefon: +49 745260067047 📞
Fax: +49 7452600657047 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-338219
ABl. S-Ausgabe: 187
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Mobilbaggers zum Verladen und Umschlagen von Abfällen
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 1 Radlader zum Verladen und Umschlagen von Abfällen
Kurze Beschreibung:
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-19 📅
Öffnungsort: Gäuallee, Nagold.
Ort des Eröffnungstermins: Gäuallee, Nagold.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Herrn Wolfgang Schüle
Internetadresse: www.awg-info.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 187-338219 (2015-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Menge oder Umfang: 1 Mobilbagger und 1 Radlader jeweils inklusive Zubehör.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de 🌏
E-Mail: wolfgang.schuele@awg-info.de 📧
Telefon: +49 745260067047 📞
Fax: +49 7452600657047 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-338219
ABl. S-Ausgabe: 187
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Mobilbaggers zum Verladen von Abfallstoffen sowie die Lieferung eines Radladers zum Verladen von Abfallstoffen an 2 Entsorgungsanlagen im Landkreis Calw.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Mobilbaggers zum Verladen und Umschlagen von Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der zu liefernde Mobilbagger soll auf einer Entsorgungsanlage zum Verladen und Umschlagen von Abfällen eingesetzt werden.
Menge oder Umfang: 1 Mobilbagger zum Verladen und Umschlagen von Abfällen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 1 Radlader zum Verladen und Umschlagen von Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der zu liefernde Radlader soll auf einer Entsorgungsanlage zum Verladen und Umschlagen von Abfällen eingesetzt werden.
Menge oder Umfang: 1 Radlader zum Verladen und Umschlagen von Abfällen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat,
b) Angaben zu der Zahl der Beschäftigten des Bieters,
c) Handelsregisterauszug sowie Angaben zu Inhaber/Beteiligungsverhältnissen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergabestelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden: Polizeiliches Führungszeugnis eines Geschäftsführers bzw. Inhabers bei einer Personengesellschaft, nicht älter als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
Mehr anzeigen
4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate),
b) Eigenerkärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat,
c) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs.4 und Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen,
d) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2103, 2014)und die Zahl der Beschäftigten,
e) Eigenerklärung zu Inhaber/Beteiligungsverhältnissen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergabestelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht älter als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z. B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d. h. hier werden die vorgelegten nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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5. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bitergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem der Unternehmer beispielsweise eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formular EFB V EG 320) vorlegt.
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Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung.
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gesamtvertragsentgelt nach erfolgreicher Abnahme und Rechnungslegung. Weitere Einzelheiten siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verbindliche Darstellung von Leistung, Ladespielen, Verbrauch, Lärm und Lieferzeit.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-19 📅
Öffnungsort: Gäuallee, Nagold.
Ort des Eröffnungstermins: Gäuallee, Nagold.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Herrn Wolfgang Schüle
Internetadresse: www.awg-info.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich.
Wird die Information nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. § 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
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„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (....)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...)“.
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde.
Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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