Lieferung von Natronlauge als Betriebsmittel für die MVA Ingolstadt

Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt

Der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt beabsichtigt, die Lieferung der zum Betrieb der Müllverwertungsanlage Ingolstadt benötigten Natronlauge (50 %) neu zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Fristgerechte Lieferung von technisch reiner Natronlauge 50 %.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-09 Auftragsbekanntmachung
2015-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang:
Der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt beabsichtigt, die Lieferung der zum Betrieb der Müllverwertungsanlage Ingolstadt benötigten Natronlauge (50 %) neu zu vergeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Fristgerechte Lieferung von technisch reiner Natronlauge 50 %,— Insgesamt entsorgt die MVA Ingolstadt die Abfälle von rund 709 495 Einwohnern (Stand: 30.6.2014) des Zweckverbandes. Dieser umfasst die Landkreise Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt, Kelheim, Roth sowie die kreisfreie Stadt Ingolstadt.— Die Natronlauge wird für den Betrieb der Rauchgasreinigungs-, Abwasseraufbereitungs-, Vollentsalzungs- und Enthärtungsanlage benötigt.Die angegebenen Verbrauchsmengen können sich in Abhängigkeit von der Abfallzusammensetzung ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Für das Jahr 2016 wird mit einem Bedarf von 2 250 Mg gerechnet.Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf die oben angegebene für das Jahr 2015 erwartete Jahresmenge) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt
Postanschrift: Am Mailinger Bach 141
Postleitzahl: 85055
Postort: Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: robert.meisner@mva-ingolstadt.de 📧
Telefon: +49 8413784825 📞
Fax: +49 8413784911 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 133-245725
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt beabsichtigt, die Lieferung der zum Betrieb der Müllverwertungsanlage Ingolstadt benötigten Natronlauge (50 %) neu zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Fristgerechte Lieferung von technisch reiner Natronlauge 50 %.
Menge oder Umfang:
Der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt beabsichtigt, die Lieferung der zum Betrieb der Müllverwertungsanlage Ingolstadt benötigten Natronlauge (50 %) neu zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Fristgerechte Lieferung von technisch reiner Natronlauge 50 %,
— Insgesamt entsorgt die MVA Ingolstadt die Abfälle von rund 709 495 Einwohnern (Stand: 30.6.2014) des Zweckverbandes. Dieser umfasst die Landkreise Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt, Kelheim, Roth sowie die kreisfreie Stadt Ingolstadt.
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— Die Natronlauge wird für den Betrieb der Rauchgasreinigungs-, Abwasseraufbereitungs-, Vollentsalzungs- und Enthärtungsanlage benötigt.
Die angegebenen Verbrauchsmengen können sich in Abhängigkeit von der Abfallzusammensetzung ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Für das Jahr 2016 wird mit einem Bedarf von 2 250 Mg gerechnet.
Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf die oben angegebene für das Jahr 2015 erwartete Jahresmenge) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 7 Monate (31.05.) vor Vertragsablauf. Eine Preisanpassung bei Ziehung der Vertragsverlängerungsoption findet nicht statt.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 20850 MVA-IN NaOH 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Ingolstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters zur Mitgliedschaft des Auftragnehmers in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen:
• Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
• Geldwäsche (261 StGB),
• Bestechung (§ 334 StGB),
• Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
• Diebstahl (§ 242 StGB),
• Unterschlagung (§ 246 StGB),
• Erpressung (§ 253 StGB),
• Betrug (§ 263 StGB),
• Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
• Kreditbetrug (§ 265b StGB),
• Untreue (§ 266 StGB),
• Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
• Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
• Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
• Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
• Brandstiftung (§ 306 StGB),
• Baugefährdung (§ 319 StGB),
• Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe vom mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren für die Lieferung von Natronlauge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die eine Vertragsdauer für die Lieferung von mindestens einem Kalenderjahr aufweisen sowie einen Auftragsumfang von mindestens 1 000 Mg gelieferter Natronlauge umfassen, unter Angabe des Auftragsumfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnr.). Als eine dieser Referenzen kann die Belieferung der MVA Ingolstadt mit Natronlauge herangezogen werden. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der/des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Beschreibung der Organisation der Lieferung mit zeitlichem Ablauf, die die fristgerechte Lieferung sicherstellt.
— Darstellung der Lieferung der Natronlauge (Qualität Natronlauge, Fahrzeuge, Erläuterung zur garantierten Einhaltung der Lieferzeiten).
— Benennung und Beschreibung der Produktionsstätte(n) der Natronlauge (50 %) mit Bezeichnung des Standorts und der Herstellungskapazität.
— Nachweis des Lieferkontingentes (Formblatt F08) mit zugehörigen Erklärungen.
— Vorlage des Sicherheitsdatenblatts Natronlauge (50 %), jünger als ein Jahr.
— Vorlage Qualitätsnachweis Natronlauge 50 %.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es werden keine Sicherheiten in Form von Bankbürgschaften etc. verlangt.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt. Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Lieferschein gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Ihnen dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach- bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20850 MVA-IN NaOH 2015
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen;
— Bank: Commerzbank München;
— Konto-Nr.: 25 50 002;
— BLZ: 700 400 41;
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00;
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Meisner
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystr. 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Thomas Kroner
Telefon: +49 8918917870 📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 89189178729 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20850 MVA-IN NaOH 2015
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, sind diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) m.W.v. 1.8.2014, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 133-245725 (2015-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 220-401618
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 133-245725
ABl. S-Ausgabe: 220

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-04 📅
Name: CSC Jäklechemie GmbH & Co. KG
Postanschrift: Matthiasstr. 10-12
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90431
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) m. W. v. 1.8.2014, insbesondere:
§ 101b Unwirksamkeit
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2015/S 220-401618 (2015-11-09)