Lieferung von Niederflur-Stadtlinienomnibussen (12 m Länge) CNG-Antrieb

Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH

Einmalige Gesamtlieferung von 7 Niederflur-Stadtlinienomnibussen (12 m Länge) mit CNG-Antrieb und Abgasnorm Euro 6 gemäß Leistungsverzeichnis in 2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Menge oder Umfang:
7 Stück Niederflur-Stadtlinienomnibusse (12 m Länge) mit CNG-Antrieb und Abgasnorm Euro 6.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH
Postanschrift: Altenburger Chaussee 1
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvg-salzland.de 🌏
E-Mail: service@kvg-salzland.de 📧
Telefon: +49 347135690 📞
Fax: +49 3471356935 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 052-091507
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
1.) Die Teilnahmeanträge sowie alle damit einzureichenden Unterlagen sind einfach schriftlich in deutscher Sprache oder Übersetzung und unterschrieben im Original in einem geschlossenen Behältnis mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag - Bitte nicht öffnen!" bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) einzureichen. 2.) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, bei der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle die zur Einreichung des Teilnahmeantrags erforderlichen Formblätter anzufordern. Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ausschließlich per E-Mail oder Fax an die o.g. Kontaktstelle zu richten. 3.) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. 4.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-MailAdresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. 5.) Ein Bewerber oder Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber seinem Teilnahmeantrag die unter Abschnitt III. 2.1 aufgeführten Unterlagen für jeden der von ihm benannten Dritten beizufügen, einschließlich einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen, dass dem Bewerber die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen. 6.) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/ Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1 für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. 7.) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber - auf Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. 8.) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Bieter im Falle der Angebotsabgabe bis zum 31.12.2015 an ihre Angebote gebunden sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einmalige Gesamtlieferung von 7 Niederflur-Stadtlinienomnibussen (12 m Länge) mit CNG-Antrieb und Abgasnorm Euro 6 gemäß Leistungsverzeichnis in 2015.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06406 Bernburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Folgenden sind die geforderten Erklärungen und Nachweise aufgeführt; bezüglich der Einzelheiten
wird insbesondere auf die Formblätter verwiesen:
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf
zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
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2.) Unterschriebene Eigenerklärung nach § 21 Abs. 1, 2 SektVO (Formblatt 1)
3.) Unterschriebene Eigenerklärung nach § 21 Abs. 4 SektVO (Formblatt 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes mit Niederflur-Omnibussen (CNG und Diesel) in den
letzten drei Geschäftsjahren (Formblatt 3)
2.) Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (Formblatt 3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Referenzen über die Lieferung von NiederflurOmnibussen (CNG und Diesel) in den letzten drei
Geschäftsjahren unter Angabe des
a) Ansprechpartners des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer
b) Erfüllungszeitraums
c) Auftragsvolumen
Die Angabe einer Referenz ist Mindestbedingung (Formblatt 4).
2.) Angabe der vom Auftraggeber aus nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, für Ersatzteillieferungen, Werkstattleistungen und Mängelansprüche.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Leistungsverzeichnis.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Leistungsverzeichnis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Entfällt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auf die Geltung der Bestimmungen des Gesetzes
über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass die Bieter mit Einreichung ihres Angebots eine schriftliche
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen entsprechend der Vorgaben des § 12 LVG LSA abgeben müssen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thorsten Scholz

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-26 📅
Datum des Endes: 2015-12-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie
auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an.“.
Quelle: OJS 2015/S 052-091507 (2015-03-09)