Lieferung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von 42 Stück Niederflurstraßenbahnen sowie der optionalen Lieferung von weiteren 8 Stück Niederflurstraßenbahnen gemäß BOStrab für den Einsatz im innerstädtischen Straßenbahnnetz der Städte Bochum, Gelsenkirchen sowie Herne, Hattingen und Witten.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-13.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-03-13 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-08-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang: 42 Stück zzgl. 8 Stück als Option.130 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 130 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnpersonenwagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Postanschrift: Universitätsstraße 58
Postleitzahl: 44789
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bogestra.de 🌏
E-Mail: dirk.voitz@bogestra.de 📧
Telefon: +49 2343032340 📞
Fax: +49 2343033340 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 054-095288
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: 42 Stück zzgl. 8 Stück als Option.
Beschreibung der Optionen: 8 Stück Niederflurstraßenbahnen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 50 Monate
Referenznummer: 2015/36
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dirk Voitz
Internetadresse: www.bogestra.de 🌏
Name: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Kontaktperson: Herrn Michael Knieps o.V.i.A.
Telefon: +49 2343032347 📞
E-Mail: michael.knieps@bogestra.de 📧
Fax: +49 2343033347 📠
URL der Teilnahme: http://www.bogestra.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 054-095288 (2015-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang: 42 Stück zzgl. 8 Stück als Option.130 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 130 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnpersonenwagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Postanschrift: Universitätsstraße 58
Postleitzahl: 44789
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bogestra.de 🌏
E-Mail: dirk.voitz@bogestra.de 📧
Telefon: +49 2343032340 📞
Fax: +49 2343033340 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 054-095288
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
(1) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
(2) Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 bei der im Anhang A angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher Kopie (digital auf Datenträger) einzureichen.
(3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens zum 13.4.2015, 10:00 Uhr, eingegangen sind, nicht zu beantworten.
(4) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen, ist eine Übersetzung beizufügen.
(5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
(6) Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde insbesondere unwirtschaftliche Nachteile für die Auftraggeberin zur Folge haben. Zudem ist der potentielle Anbieterkreis von Schienenfahrzeugen nach Markterkenntnissen der Auftraggeberin begrenzt (Oligopol) und lässt sich nach Einschätzung der Auftraggeberin auch nicht durch die abgefragte Fahrzeugmenge verändern. Auch eine Aufteilung in Fachlose erfolgt nicht. Eine Fachlosevergabe von bspw. Wagenbau und Technik führt im Fahrzeugbau grundsätzlich nicht zu einem besseren Preis, einer höheren Qualität oder Lebensdauer. Im Gegenteil: für das vorliegende Beschaffungsvorhaben könnte nach Einschätzung der Auftraggeberin eine Fachlosvergabe gravierende qualitative Nachteile bis hin zur Unmöglichkeit der Leistung zur Folge haben, insbesondere da eine technisch eindeutige Abgrenzung zwischen mechanischem und elektrischem Teil nicht möglich ist.
(7) Derzeit wird das Straßenbahnnetz des Auftraggebers in Gelsenkirchen erneuert (Linie 301) bzw. in Bochum-Langendreer erweitert (Linie 310). Damit einhergehend ist zukünftig ein erhöhtes Fahrgastaufkommen zu erwarten, was voraussichtlich einen erhöhten Fahrzeugbedarf beim Auftraggeber bedingen wird, der nach ersten Schätzungen bei 8 Fahrzeugen liegen könnte. Da eine genaue sowie abschließende Bestimmung des Mehrbedarfs derzeit nicht möglich ist, hat sich die Vergabestelle entschieden, den eventuellen Mehrbedarf an 8 weiteren Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen optional (in Form einer Bedarfsposition) auszuschreiben, um so den ggf. bestehenden Beschaffungsbedarf decken zu können. Dieser optional ausgeschriebene Liefer-/Leistungsanteil ist nach Ermittlung aller beim Auftraggeber vorhandenen Erkenntnisse nach bestem Wissen bestimmt worden, kann gleichwohl aus der Natur der Sache heraus nicht abschließend festgelegt werden. Die Höhe der Bedarfsposition (8 Fahrzeuge) ergibt sich ebenfalls, wie beschrieben, aus der Natur der Sache und ist durch den ggf. bestehenden Beschaffungsbedarf des Auftraggebers sachlich gerechtfertigt sowie objektiv begründet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von 42 Stück Niederflurstraßenbahnen sowie der optionalen Lieferung von weiteren 8 Stück Niederflurstraßenbahnen gemäß BOStrab für den Einsatz im innerstädtischen Straßenbahnnetz der Städte Bochum, Gelsenkirchen sowie Herne, Hattingen und Witten.
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Die als Fahrwerksfahrzeuge auszuführenden Fahrzeuge müssen folgende wesentlichen Anforderungen erfüllen:
— Fahrzeugart: Zweirichtungsfahrzeug für Einzel- und Doppeltraktion;
— ein mittig angeordneter Dachstromabnehmer;
— Wagenkastenrohbau: aus hochlegiertem Stahl, komplett geschweißt und keine Bombierung (geschlossene Dachkonstruktion ohne Klebung);
— Fahrgasttüren: mindestens 4 Doppeltüren und eine Einzeltür pro Seite (in Fahrtrichtung letzte Tür), Ausrichtung parallel zur Bahnsteigkante, je Seite 2 Klapprampen;
— Fahrzeugbreite: 2,30 m;
— Fahrzeuglänge 28 m bis max. 30,4 m;
— Bodenfreiheit: >= 95 mm;
— Fahrleitungsnennspannung: 600V DC und 750V DC, jeweils Toleranzen nach VDE +20 %/-30 %;
— Fahrleitungshöhe: min. 3 700 mm, max. 5 600 mm;
— kleinster befahrener Kreisbogenradius: 18 m;
— Streckenneigung: max. 7,5 %;
— Länge der längsten Streckenneigung: 7 % auf 2 000 m Länge;
— kleinster Ausrundungsradius (Kuppen-, Wannenausrundung): 300 m;
— Spurweite: 1 000 mm;
— Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h;
— Radsatzlast: max. 10 t;
— Randaufstandslast: max. 5 t;
— Fahrwerksbauarten: keine kleinrädrigen Gestelle (Raddurchmesser abgenutzt >= 550 mm), keine gelenkten Radpaare oder EEF, Achsfolge Bo"+2+Bo";
— Gesamtfahrgastkapazität: >= 184 Plätze (BOStrab § 33 Abs. 2: Sitzplatz 750N und Stehplatz 5 000N je m
— Fußbodenniveau: konstant 100 % Niederflur im Bereich des Fahrgastraumes ohne Fahrerkabine;
— Fußbodenhöhe im Fahrgastbereich: ca. 350 mm über SO, mittels Rampen im Einstiegsbereich auf 300 mm abgesenkt. Keine Stufen;
— Antriebsmotoren: wassergekühlt;
— elektr. Leistungsteil: wassergekühlt;
— Klimatisierung: Fahrgastraum voll klimatisiert (automatisch geregelt), Fahrerraum voll klimatisiert (manuell geregelt);
— Fahrscheinverkauf: durch den Fahrer am Fahrerraum;
— Kuppelbarkeit: elektrisch (voll funktional mit Variobahn BOGESTRA), mechanisch (mit allen Bestandsfahrzeugen – M6S-, NF6D-, Variobahn-BOGESTRA);
— Hüllkurven: M6, NF6D und Variobahn BOGESTRA sind einzuhalten;
— Streckennetz/Gleiseigenschaften: 15 % unterirdisch/85 % oberirdisch;
— Zugsicherungsbetrieb im Tunnel;
— Nachweis zur Entgleisungssicherheit für die Überfahrung der höhengleichen Kreuzung mit den DB-Gleisen in GE-Buer;
— Schallemission: Körperschall- und Luftschallreduzierungsmaßnahmen (Einsatz einer kurvenselektiven Schienenkopfbenetzungsanlage);
— Energiebedarfsoptimierung: LED-Beleuchtung, Rekuperationsbremse;
— Zulassungsverfahren: nach deutschem Recht – Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab), Schriften und Mitteilungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN) und Europäische Norm (EN).
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Grundsätze der Abnahme: gemäß TAB-NRW in aktueller Fassung http://www.brd.nrw.de/verkehr/tab/service (Grundsätze der Fahrzeugabnahme und Checkliste zur Fahrzeugabnahme V5.0).
Weil der aktuelle Fahrzeugbestand durch unvorhersehbare schwere Mängel nicht voll einsatzbereit ist, müssen folgende Inbetriebnahmezeitpunkte zwingend eingehalten werden:
— Insgesamt sollen 12, müssen aber mindestens 8 Fahrzeuge im Jahr 2016 in Betrieb genommen werden.
— Bis Ende 2017 müssen 21 Fahrzeuge in Betrieb genommen worden sein.
Beschreibung der Optionen: 8 Stück Niederflurstraßenbahnen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 50 Monate
Referenznummer: 2015/36
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) im Einzelnen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Formblätter verwendet werden. Die Formblätter sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Die Formblätter müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen.
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Die nachfolgend unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) jeweils mit „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. In jedem Fall werden Unternehmen, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, sondern von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 5 SektVO). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 20 Abs. 1 SektVO) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal (nicht inhaltlich) fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) und (2) aufgeführten Erklärungen (Formblätter 2 und 3) jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
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Bewerber können sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Bewerber und diesen anderen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Formblatt 4 zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen (Formblätter 2 und 3) jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Eignung Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1, 2, 4 SektVO vorliegen (Formblatt 2).
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung „Antiterrorerklärung“ (Formblatt 3).
Angabe des Umsatzes aus den letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahren bezogen auf den ausschreibungsspezifischen Leistungsbereich (Herstellung von Straßenbahn- oder Stadtbahnwagen) gemäß Formblatt 5. Mindestanforderung: Dieser Umsatz muss durchschnittlich mindestens 50 000 000 EUR je abgeschlossenem Wirtschaftsjahr betragen haben.
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Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben zum Umsatz für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die geforderten Mindestumsätze können hingegen von einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden.
Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2008 bis zum 31.12.2014, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Vergleichbar sind Referenzprojekte, wenn sie Lieferungen von 100 %-niederflurigen, meterspurigen Straßenbahnen als Zweirichtungsfahrzeuge zum Gegenstand hatten (Formblatt 6). Mindestanforderung: Insgesamt müssen mindestens 20 Stück Straßenbahnfahrzeuge gemäß vorstehender Beschreibung geliefert worden sein oder, alternativ muss der Nachweis in Form einer Bescheinigung des Betreibers/der Betreiber erbracht werden, dass Straßenbahnfahrzeuge gemäß vorstehender Beschreibung geliefert wurden, die insgesamt eine Laufleistung von mindestens 2 500 000 Kilometern zurückgelegt haben.
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Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe sämtlicher Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren gemäß Formblatt 1 abzugeben.
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Die Bedingungen für die Auftragsausführung sind in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die Vergabeunterlagen werden denjenigen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die sich in diesem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb als geeignet qualifiziert haben und von der Vergabestelle gem. § 25 Abs. 1 SektVO zur Abgabe eines Angebots bzw. zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert werden.
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Die Auftraggeberin ist zur Einhaltung der Vorschriften des TVgG-NRW verpflichtet und wird von den Bietern entsprechende Erklärungen und Nachweise mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe abfordern. Das sind im Einzelnen:
— Verpflichtungserklärung nach §18 TVgG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es gemäß dem Beschluss des Vergabesenats am OLG Düsseldorf vom 25.6.2014 (Az. VII-Verg 39/13) insbesondere bzgl. öffentlicher Lieferaufträge mehr als zweifelhaft ist, ob die in §§ 19 Abs. 1, Abs. 3; 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 TVgG-NRW i. V. m. §§ 16 ff. RVO TVgG-NRW normierte Pflicht des Bieters zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vergaberechts-/EU-Rechtskonform ist. Um etwaig mögliche Vergaberechtsverstöße sowie eine eventuelle Ungleichbehandlung der beteiligten Bieter des Vergabeverfahrens von vornherein zu verhindern, hat die Vergabestelle daher beschlossen, auf die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern zu verzichten. Die Auftraggeberin behält sich im Weiteren vor, die Einreichung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW als zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung i. S. v. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB zu einem späteren Zeitpunkt von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter bzw. Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen zu fordern.
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Die Vergabestelle weist zudem darauf hin, dass sie nach § 16 Abs. 5 TVgG-NRW für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter sowie dessen etwaige Unterauftragnehmer beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 TVgG-NRW verlangt oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, vor Zuschlagserteilung Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dirk Voitz
Internetadresse: www.bogestra.de 🌏
Name: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Kontaktperson: Herrn Michael Knieps o.V.i.A.
Telefon: +49 2343032347 📞
E-Mail: michael.knieps@bogestra.de 📧
Fax: +49 2343033347 📠
URL der Teilnahme: http://www.bogestra.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 054-095288 (2015-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 168-307272
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 54-095288
ABl. S-Ausgabe: 168
Quelle: OJS 2015/S 168-307272 (2015-08-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 168-307272
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 54-095288
ABl. S-Ausgabe: 168
Quelle: OJS 2015/S 168-307272 (2015-08-27)
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