Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen in Thüringen
Zu liefern sind Ohrmarken für die amtliche Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen in Thüringen. Der Auftrag wird in drei Losen vergeben (Los 1: Lieferung von Ohrmarken für Schafe und Ziegen, Los 2: Lieferung von Ohrmarken für Schweine–Einzelohrmarken, Los 3: Lieferung von Ohrmarken für Schweine-Kettenohrmarken).
Für Los 1 sind zu liefern:
a) Ohrmarken zur individuellen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen. Diese bestehen je Tier aus 2 gelben Ohrmarken (je ein Dornteil/Vorderseite und ein und Lochteil/Rückseite), wobei eine der beiden Ohrmarken einen Transponder (elektronisches Kennzeichen) enthalten muss.
b) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit dem Bestands-Kenncode (für weniger als 12 Monate alte Schafe und Ziegen, die zur Schlachtung, nicht aber für den innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr bestimmt sind), bestehend aus einem weißen Dorn- und Lochteil. Die Kennzeichnung erfolgt in einem Ohr. Die förmliche Ausführung der Ohrmarken richtet sich nach Artikel 4 i. V. m. Abschnitt A des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17.12.2003 (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8) in der jeweils geltenden Fassung und § 34 i. V. m. Anlage 9 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung-ViehVerkV) vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung. Hinsichtlich der elektronischen Kennzeichen ist neben Abschnitt A Nr. 6 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 auch der Anhang der Entscheidung 2006/968/EG der Kommission vom 15.12.2006 (ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 41) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe Abschnitt III.2.3) am Ende).
Für Los 2 sind zu liefern: konventionelle Einzelohrmarken zur Kennzeichnung von Schweinen, bestehend aus einem weißen Dornteil/Vorderseite und einem Lochteil/Rückseite. Bei der förmlichen Ausführung der Ohrmarken für Schweine ist § 39 ViehVerkV zu beachten. Die Rückseite der Ohrmarke wird in weiß oder in weiteren Farben auf Anforderung des Auftraggebers geliefert.
Für Los 3 sind zu liefern: Ohrmarken aus einem Kettengebinde zur Kennzeichnung von Schweinen (Kettenohrmarken). Die Ohrmarken bestehen jeweils aus einem weißen Dornteil/Vorderseite und einem Lochteil/Rückseite. Bei der förmlichen Ausführung der Ohrmarken für Schweine ist § 39 ViehVerkV zu beachten. Die Rückseite der Ohrmarke wird in weiß oder in weiteren Farben auf Anforderung des Auftraggebers geliefert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-09-03
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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