Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen in Thüringen

Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Zu liefern sind Ohrmarken für die amtliche Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen in Thüringen. Der Auftrag wird in drei Losen vergeben (Los 1: Lieferung von Ohrmarken für Schafe und Ziegen, Los 2: Lieferung von Ohrmarken für Schweine–Einzelohrmarken, Los 3: Lieferung von Ohrmarken für Schweine-Kettenohrmarken).
Für Los 1 sind zu liefern:
a) Ohrmarken zur individuellen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen. Diese bestehen je Tier aus 2 gelben Ohrmarken (je ein Dornteil/Vorderseite und ein und Lochteil/Rückseite), wobei eine der beiden Ohrmarken einen Transponder (elektronisches Kennzeichen) enthalten muss.
b) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit dem Bestands-Kenncode (für weniger als 12 Monate alte Schafe und Ziegen, die zur Schlachtung, nicht aber für den innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr bestimmt sind), bestehend aus einem weißen Dorn- und Lochteil. Die Kennzeichnung erfolgt in einem Ohr. Die förmliche Ausführung der Ohrmarken richtet sich nach Artikel 4 i. V. m. Abschnitt A des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17.12.2003 (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8) in der jeweils geltenden Fassung und § 34 i. V. m. Anlage 9 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung-ViehVerkV) vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung. Hinsichtlich der elektronischen Kennzeichen ist neben Abschnitt A Nr. 6 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 auch der Anhang der Entscheidung 2006/968/EG der Kommission vom 15.12.2006 (ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 41) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe Abschnitt III.2.3) am Ende).
Für Los 2 sind zu liefern: konventionelle Einzelohrmarken zur Kennzeichnung von Schweinen, bestehend aus einem weißen Dornteil/Vorderseite und einem Lochteil/Rückseite. Bei der förmlichen Ausführung der Ohrmarken für Schweine ist § 39 ViehVerkV zu beachten. Die Rückseite der Ohrmarke wird in weiß oder in weiteren Farben auf Anforderung des Auftraggebers geliefert.
Für Los 3 sind zu liefern: Ohrmarken aus einem Kettengebinde zur Kennzeichnung von Schweinen (Kettenohrmarken). Die Ohrmarken bestehen jeweils aus einem weißen Dornteil/Vorderseite und einem Lochteil/Rückseite. Bei der förmlichen Ausführung der Ohrmarken für Schweine ist § 39 ViehVerkV zu beachten. Die Rückseite der Ohrmarke wird in weiß oder in weiteren Farben auf Anforderung des Auftraggebers geliefert.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-03.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-03 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge