Lieferung von PCs und TFT-Monitore, Rahmenvertrag (2 Lose)
Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von ca. 1.750 PCs (Los 1) und ca. 1.350 TFT-Monitore (Los 2) für ca. 70 öffentliche Schulen und schulische Einrichtungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-06-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-09-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2015-09-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 118-213410
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung PCs
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung TFT-Monitore
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: 2015000411
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-28 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Berliner Allee 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Huber, Tanja
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000411
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 118-213410 (2015-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 118-213410
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 23.7.2015/12:00 Uhr
Ergänzung zu II.1.8):
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von ca. 1.750 PCs (Los 1) und ca. 1.350 TFT-Monitore (Los 2) für ca. 70 öffentliche Schulen und schulische Einrichtungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung PCs
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von 1.750 PCs für ca. 70 öffentliche Schulen und schulische Einrichtungen.
Menge oder Umfang: Ca. 1750 PCs.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung TFT-Monitore
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von 1.350 TFT-Monitore für ca. 70 öffentliche Schulen und schulische Einrichtungen.
Menge oder Umfang: Ca. 1.350 TFT-Monitore.
Referenznummer: 2015000411
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
gem. § 6 Abs. 5 a) bis d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen).
Umsatz vergleichbarer Leistungen und Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
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Erklärungen und Nachweise gem. VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle / IHK.
Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Angaben zur Beschäftigtenzahl.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, auferlegt wurden.
Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Nachweis der Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone der Stadt Freiburg (z.B. Eigenerklärung);
(7) Darlegung Rollout-Konzept + Service-Konzept (siehe Vertrags- und Lieferbedingung)
Die Nachweise zu Ziffern (2a) und (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
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Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach § 17 VOL/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe – Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5 ) heruntergeladen werden.
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-28 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Berliner Allee 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Huber, Tanja
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000411
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 23.7.2015/12:00 Uhr
Ergänzung zu II.1.8):
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 118-213410 (2015-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flachbildschirme
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flachbildschirme 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-323324
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 118-213410
ABl. S-Ausgabe: 178
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79098, Freiburg i. Br.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Teststellung (20)
2. Lebenszykluskosten (80)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-08 📅
Name: Bechtle GmbH IT-Systemhaus
Postanschrift: Leinenweberstr. 1
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 178-323324 (2015-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flachbildschirme
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flachbildschirme 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-323324
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 118-213410
ABl. S-Ausgabe: 178
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79098, Freiburg i. Br.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Teststellung (20)
2. Lebenszykluskosten (80)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-08 📅
Name: Bechtle GmbH IT-Systemhaus
Postanschrift: Leinenweberstr. 1
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefristgemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 178-323324 (2015-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-323458
Auftragsvergabe
Name: IT Media Consult AG
Postanschrift: Hofgut Retzenhöhe
Postort: Züsch
Postleitzahl: 54422
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 178-323458 (2015-09-10)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-323458
Auftragsvergabe
Name: IT Media Consult AG
Postanschrift: Hofgut Retzenhöhe
Postort: Züsch
Postleitzahl: 54422
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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